Hi Richard, was genau meinst Du damit? Ist mir da was durchgegangen? Vielleicht könntest Du etwas konkretisieren. Vielen Dank und Gruß Marko Moin, XENON-Licht ist, abgesehen von den EXTRA dafür zulässigen Scheinwerfertypen, an 2 Voraussetzungen gebunden: 1.) Scheinwerferwaschanlage 2.) Automatische LWR, also (meist) über eine Sensorik wird das Eintauchen der Hinterachse gemessen und die Scheinwerfer synchron dazu nachgesstellt. Man überfährt z.B. eine Bodenwelle und der Lichtkegel schein auch nicht kurzzeitig "in den Himmel / Gegenverkehr". Auch der Beladungszustand wird sofort nachgeregelt. Eintragungen bei Baurat / Tüv wurden wesentlich erschwert, wenn es keine Gutachten seitens der Hersteller gibt. Auch Mustergutachten aus anderen bereits vorhandenden Eintragungen aus anderen Fahrzeugscheinen brauchen nciht mehr akzeptiert zu werden. Damit will man "persönliche Willkür" einiger Gutachter einschränken (aus gutem Grund!) Richard Richard