klar ist das irgentwie betrug ohne KAT, aber es gilt gekauft wie gesehen! wenn er nicht hinguckt ist der käufer selber schuld. es wäre halt interssant zu wissen welche details im kaufvertrag festgehalten sind. steht da explit drin "325i KAT" oder "KAT nachgerüstet" dann ist es "Arglist", dann kann er anfechten und kann den kaufvertrag unter umständen wandeln. also geld zurück gegen ware zurück oder schadensersatz in höhe von XXX euro fordern, so dass ein ausgleich entsteht und er wertmäßig so gestellt ist wie im KV festgehalten. wenn der verkäufer das aber nicht einsieht und nicht von allein einlenkt, stellt sich die frage ob es lohnenswert ist das einzuklagen. und mal abgesehen von allem betrug & aller arglist, irgentwo hat e30-jenny recht