Also eine Cobra Replika mit einen Ford Scorpio cosworth motor, wurde alles 2007 zusammengebaut und zugelassen auf ein H kennzeichen. laut dem tüv muss rein die optik original aussehen. ansonsten einfach lesen: 4. Voraussetzung für die Erteilung des "H-Kennzeichens". Grundsätzlich bestehen zwei Hauptvoraussetzungen für die Erteilung eines solchen H-Kennzeichens: Die eine Voraussetzung besteht im Alter des Fahrzeuges. Diese muss mindestens 30 Jahre betragen. Die andere besteht darin, dass ein Gutachten erstellt werden muss, das bewertet, ob das anzumeldende Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden kann. Bei der Frage des Alters gehen die Auffassungen der Straßenverkehrsämter auseinander. Einige Straßenverkehrsämter bestehen auf das exakte Datum der Erstzulassung, andere Zulassungsstellen beziehen sich lediglich auf das Jahr. Sofern beispielsweise ein Fahrzeug am 31.07.1975 zum Straßenverkehr zugelassen wurde, nehmen einige Straßenverkehrsämter eine H-Kennzeichenzulassung erst ab dem 01.08.05 vor. Andere stellen auf das Jahr ab und erteilen ein H-Kennzeichen bereits für den 03.01.05. Dies mag als reine Willkür erscheinen, die Straßenverkehrsbehörden können dies jedoch im Bereich der eigener Verantwortung regeln. In dem benötigten Gutachten wird der Gutachter (TÜV oder DEKRA) überprüfen ob die benötigten Kriterien für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gemäß $ 21c StVZO vorhanden sind. Hierbei findet auch die Überprüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (zweijahres-TÜV") oder nach längerer Stillegung die Untersuchung nach §21 ("Vollabnahme") statt Begutachtet werden Originalität, und Verkehrstauglichkeit. Gleichzeitig wird der Erhaltungszustand bzw. der Pflegezustand überprüft. Dieser muss mindestens die Note 3 erreichen und das Fahrzeug darf keine Durchrostung aufweisen. Hier die wichtigsten Kriterien: Farbe und Lackzustand: Einfarbige Lacke werden auf jeden Fall akzeptiert, auch in Metallic-Schattierungen. Paintbrush auf der Motorhaube werden nicht akzeptiert. Zum Zustand des Lacks heißt es: „Je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.“ Rost: Eine Rostlaube kann nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der Hauptuntersuchungs-Plakette möglich wäre.“ Rahmen: Fachgerechte Reparaturen sind notwendig. Schweißarbeiten nach Patchwork-Art werden nicht akzeptiert werden. Bremsen: Änderungen, die der Verkehrssicherheit dienen, wie z. Bsp. der Austausch einer Seilzugbremsen durch eine hydraulische Bremsanlage sind möglich. Innenausstattung: Hier wird, wie generell auf weitgehende Originalität geachtet. Original- Komponenten dürfen nicht durch Produkte anderer Herstelle ausgetauscht worden sein. Als übermäßiger Stilbruch wird betrachtet, wenn beispielsweise die Sitze nachträglich mit einem Stoff im Zebra-Look überzogen wurden. Der Einbau eines modernes Autoradios ist statthaft. Licht: absolut inakzeptabel ist der Austausch der originalen Scheinwerfer Reifen und Räder: Entscheidend ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp . Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Ist im jeweiligen Räderkatalog kein Vermerk, dürfen Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original Abgasanlage: Umweltschutz geht vor Originalität Der Einbau eines Katalysators im Oldtimer wird akzeptiert. Detaillierte Informationen erhalten Sie hier im Anforderungskatalog des TÜV-Südwest, welcher im Jahre 1999 veröffentlicht wurde.