Selbst ein leerer Tank ist bei einem E 30 schon ein wirtschaftlicher Totalschaden - zumindest im übertragenem Sinn! Woher der Gutachter kam, spielt überghaupt keine Rolle (und selbst, wenn der vom Papst kam, ...!). Wenn die gegnerische Versicherung ihn beauftragt hat, dann wurde er bereits von "seinem Auftraggeber," nämlich die gegnerische Versicherung instruiert, den Vorgang so geringfügig, wie möglich, zu rechnen. Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing... Du hast das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen, dessen Gutachten möglicherweise die Versicherung versuchen wird, anzufechten. Dies kann sie nur gerichtlich, wird sie allerdings Geld kosten. Daher versuchen die Versicherungen zuerst, einen von ihnen "befreundeten Gutachter" zu beauftragen, den Wagen und den Schaden in ihrem Sinne zu schätzen. Daß dabei der Fahrzeughalter übervorteilt werden soll, steht außer Frage! Die Versicherungen haben jeden Tag mit solchen Fällen zu tun. Wenn sie pro Tag sich einen Vorteil von beispielsweise 100 Euro pro Schaden bei 10 Vorfällen verschaffen, sind dies pro Tag 1.000 Euro. Rechnet man sich dies pro Jahr hoch, ergibt dies einen finanziellen Vorteil für die Versicherung von 1.000 Euro pro Tag mal 300 Werktagen pro Jahr... Gespart: 300.000 Euro Dies mal nur so nebenbei, was sich "hinter den Kulissen" abspielt, ohne daß man dies überhaupt wahrnimmt.