Nur Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps zulässig oder anderer, mindestens 30 Jahre alter Motor des gleichen Herstellers, oder bau- gleicher Motor des gleichen Herstellers mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung, oder Motor eines anderen Herstellers, wenn der schon vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurde.