Also, Anwalt meint alles rechtens von seitens Vers. Ich versuch mal es mit meinen Worten zu erklären: Da nicht nachzuweisen ist, das jemand die Radschrauben gelöst hat, ist das ganze ein Betriebsunfall und das übernimmt die Vers. nicht. Der Schaden an Bremsscheibe wird übernommen. Hätte er sein Auto in den Graben gesetzt, hätte die VK den ganzen Schaden am Auto bezahlt. Aber Teile, die durch den "Betriebsunfall", in dem Fall die Felge, beschädigt werden, zahlt die VK nicht. Wenn Z.B. der Zahnriemen reist, zahlt die VK den Schaden im Motor nicht. Aber verunfallt dadurch das Auto, wird der Schaden am Auto bezahlt. Kompliziert !! War wirklich nicht mein Auto, ich fahre keinen VW !!