3 meter minimum ist vorschrift, ansonsten darfste da nicht parken. wenn aber ein stehendes fahrzeug, welches einwandfrei zu erkennen ist, bei einer hauruckdurchfahrt beschädigt wird, hat der bauer ein problem. er hätte das hindernis ja erkennen müssen, oder überfährt er auch kleine kinder, die auf der strasse spielen und nicht rechtzeitig flüchten können? er darf auch schilder aufstellen, sofern er dafür eine genehmigung der gemeinde hat, ansonsten ist selbstjustiz in deutschland eher ungern gesehen.