begründung für die kappe auf dem pluspol ist: falls sich bei einem unfall die haube dumm verbiegt und DANN einen kurzschluss erzeugt, dessen funken eventuell auslaufendes und verdunstendes benzin entzünden könnten... meiner persönlichen meinung nach ein paar zuviele wenns, abers und wenn danns... denken wir einmal zurück... als der E21 der renner bei den jüngeren und der E30 grad bei den händlern eintrudelte... wer kann sich noch erinnern, wie seinerzeit ne autobatterie aussah? und auf meine frage an den prüfer, wie er sich das denn so vorstelle, wenn nun jemand (DIE haben mit wenns und abers angefangen!!) noch so ein fahrzeug wie ich damals haben hätten würden täte... beispiel halt BMW 1602 von 73 mit runden rückleuchten... und der in seinem originalzustand wegen h-kennzeichen heutzutage eben auch eine ORIGINALE batterie von damals drin habe... wie soll das denn da mit der abdeckung gehen? grosse ratlosigkeit beim bekittelten... ich meine.. wenn glatte reifen bemängelt werden.. kein thema. unsere beliebten tonnenlager... logo. querlenker, bremsen, fahrwerk... alles kein problem. aber wenn so ein blödsinn wie ne abdackkappe überm pluspol als leichter mangel aufgeschrieben wird, um einem DIREKT DANACH eine nagelneue kappe zu schenken, um die draufzustecken.... ey! nee, da pack ich mir an die birne.