Also da ich in einem Autohaus als Verkäufer arbeite, erzähle ich euch mal meinen Kenntnisstand: Sofern das alte Kennzeichen für das neue KFZ benutzt werden soll, müssen 2 Tage zwischen Abmeldedatum des alten KFZ und Neuzulassung des neuen KFZ liegen (je nach Landkreis bzw. Stadt), habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass die Ab- und Anmeldung am selben Tag erfolgen muss - da gibt es wie erwähnt Unterschiede von Stadt zu Stadt. Allerdings wird dann logischerweise das alte KFZ pro Forma umgemeldet, sprich: bekommt einen neuen Briefeintrag mit einem anderen KZ, damit es bei einen erneuten Zulassung nicht zu Missverständnissen kommen kann, und somit hat das neue KFZ auch das alte KZ übernommen. Ist allerdings nicht ganz günstig die Angelegenheit. Kennzeichen-Reservierungen bestehen prinzipiell 3 Monate, kann telefonisch auch verlängert werden. Fazit: Sofern in diesem Fall die Verkäuferin sich das KZ nicht telefonisch hat reservieren lassen für das neue KFZ, kannst du auf jeden Fall die KZ mit der neuen Zulassung diesen PKWs bekommen - da kann Sie die Schilder auch zu Hause liegen haben, tut nichts zur Sache (vorrausgesetzt der Wagen ist bereits abgemeldet).