Und genau das haben wir gemacht: einen Anwalt hinzugezogen. Es geht hier nicht darum, dass die gegnerische Versicherung die Schadenhöhe feststellen muss/darf, sondern dass sie den Schaden bzw. das Gutachten prüfen darf. Einen Paragraphen dafür habe ich gerade nicht zur Hand, kann mich aber gern danach bei unserem Anwalt erkundigen. Sollte solch ein Paragraph nicht existieren, bleibt immer noch die Frage in Sachen "dürfen/nicht dürfen": was tust du, wenn du der gegnerischen Versicherung eine Begutachtung/Prüfung verweigerst... zahlen wird diese dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schneller. Eher langsamer bis vorerst gar nicht. Von der Reparaturfreigabe ganz zu schweigen... Selbst wenn man einen Rechtsanwalt hinzugezogen hat, wird dieser nicht zur Gegenüberstellung mit dem beschädigten Fahrzeug fahren. Er erledigt den Schriftverkehr, oder wie es so schön heißt: vertritt die rechtlichen Interessen seines Mandanten. Die Lauferei etc. hat nach wie vor der Geschädigte. Aber nun will ich nicht zu sehr abschweifen, das hilft dem Themenersteller nicht