Das größte Problem für die Mutter wird sein, dass sie ihre Anzeige lediglich darauf stützen kann, "etwas" gehört zu haben. Es gibt keinerlei direkte "Drohung" von Dir der betreffenden Person gegenüber. Du hast lediglich aus dem Zusammenhang heraus eine entsprechende Äußerung gemacht, die aber in meinen Augen noch lange keine Drohung darstellt. Dieser Sachverhalt wiederum kann im Ernstfall der Polizist, mit dem Du gesprochen hast, bezeugen. Sie wiederum hat deinen Schilderungen zufolge keinerlei Zeugen, was sich für sie als nachteilig erweisen wird, wenn es drauf ankommt. Daher denke ich, das Schlimmste, was passieren kann, ist eine Vorladung bei Gericht, um den Sachverhalt zu klären; danach wird das Verfahren höchstwahrscheinlich wieder eingestellt, da anhand des Sachverhaltes in meinen Augen kein Staatsanwalt ein Verfahren zulassen wird, bei der Ausgangslage. Also, würd´ ich da gaaaaanz logäääää bleiben und mir ganz bestimmt nicht den Kopf zerbrechen Ich schätze, dass die Mutter ihre Anzeige auf nachfolgenden § stützt: http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html