So jetzt mal Zahlen und Fakten: Wenn eine erloschene BE erkannt wird, dann kostet das 50 € + 25,60 Gebühren und gibt 3 Punkte. In einigen Gegenden wird bei Fahrzeugen mit erloschener BE ein Verfahren zur Zwangsstillegung eingeleitet. Für die Neuerteilung einer BE ist eine Prüfung nach § 21 StVZO erforderlich - sicherlich auch nicht umsonst. Rechtsvorschriften sind die §§ 17, 18, 19, 22a, 49a, 69a StVZO. Verboten ist das, weil nur die zulässigen lichttechnischen Einrichtungen (LTE) an Fahrzeugen verbaut werden dürfen. LTE müssen aber, um zulässig zu sein, bauartgenehmigt sein. Deine Scheinwerfer sind bauartgenehmigt. Wenn du aber daran rumbastelst, sind sie es danach nicht mehr, bzw. in dem Zustand sind sie es nie gewesen. Also sind sie nicht zulässig. Eine Einzelabnahme von umgebauten Leuchtenkörpern ist durch den TÜV nicht möglich. Es sei denn man ist bereit ein aufwendiges und teures lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen. Dann werden sie dich allerdings an die entsprechenden Institute verweisen. Eines ist glaube ich in Karlsruhe, das andere - weiß ich nicht.