Mit Vorsatz, sprich, du wußtest, dass dort nur eine Höchsgeschwindigkeit von 30 km/h gilt? Wenn ja, dann dumm gelaufen und selber Schuld! Das ist richtig! Wie schon weiter oben geschrieben, gibt es keine gesetzliche Pflicht dir das Messergebnis zu zeigen! Was soll er bezeugen? Vor Gericht zählt, wie auch schon gesagt, das Messprotokoll und die Aussagen der Kollegen. Die werden zum Beamten halten, welcher gemessen hat. Die heutigen Laser sind sehr genau und eine Fehlmessung ist fast ausgeschlossen. Sollte das Ergebnis durch ein z.B. "zugesautes" Kennzeichen verfälscht werden, so wird dies im Display angezeigt und die Messung ist ungültig. (Hängt mit der Art zusammen, wie der Laser vom Kennzeichen reflektiert wird.) Außerdem hat man als Fahrzeugführer immer dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen gut lesbar ist, Zuwiderhandlung stellt einen Verstoß gegen §24 STVG Nr. 107.3 da. Nein!