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LE5RL

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  1. Was denkst du denn, wie schnell du max. gefahren bist? Außerdem gehe ich mal davon aus, dass du bei der Kontrolle vor Ort keinen Einspruch eingelegt hast, oder? Denn so hast du den Verstoß eigentlich schon zugegeben!
  2. Mit Vorsatz, sprich, du wußtest, dass dort nur eine Höchsgeschwindigkeit von 30 km/h gilt? Wenn ja, dann dumm gelaufen und selber Schuld! Das ist richtig! Wie schon weiter oben geschrieben, gibt es keine gesetzliche Pflicht dir das Messergebnis zu zeigen! Was soll er bezeugen? Vor Gericht zählt, wie auch schon gesagt, das Messprotokoll und die Aussagen der Kollegen. Die werden zum Beamten halten, welcher gemessen hat. Die heutigen Laser sind sehr genau und eine Fehlmessung ist fast ausgeschlossen. Sollte das Ergebnis durch ein z.B. "zugesautes" Kennzeichen verfälscht werden, so wird dies im Display angezeigt und die Messung ist ungültig. (Hängt mit der Art zusammen, wie der Laser vom Kennzeichen reflektiert wird.) Außerdem hat man als Fahrzeugführer immer dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen gut lesbar ist, Zuwiderhandlung stellt einen Verstoß gegen §24 STVG Nr. 107.3 da. Nein!
  3. Noob! :D Kennt jemand von euch das Movie "A Gamer´s Day"? Wenn nicht, hier könnt ihr es euch runterholen! (Gibt 2 Versionen, 1. High Quality 500 MB, 2. Low Quality 200 MB) HAMMER GEIL!
  4. Wie geil!!! :D
  5. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass man dir das Messergebnis zeigen muss. Vor Gericht reicht das Wort des Beamten (+ Zeugen) und das Messprotokoll. Die "Autobahn Cops" müssen dir die Aufzeichnung auch nicht zeigen. Sie bieten es aber an, um eventuelle Diskussion sofort im Keim zu ersticken. Außerdem ersprechen sie sich davon einen gewissen Lerneffekt.
  6. LE5RL

    Starke Birnen

    Wahre Stärke ist, wenn man den anderen reden lässt. Beldeidigt man zurück, ist man kein Deut besser! Bin dafür, dass der Thread geschlossen wird. Denke, es wurden alle Vor- und Nachteile erwähnt!
  7. Ford?
  8. Mein erstes war ein Peugeot 405 Break GRI, 85kW, 1,9L, Bj. 89. Hab mit ihm viel durchgemacht: - Ventilschäffte kaputt - Kupplung defekt - Zahnriemen gerissen (ohne Schaden!) - Wärmetauscher undicht - defekte Antriebwelle usw usw... Als ich mal liegen blieb haben wir ihn wieder abgeschleppt, dabei verlor er Öl vom Differential und es macht einmal Peng, Ruhe in Frieden! Naja, nach über 270tkm mit dem selben Motor ist das glaub ich ok. Dafür aber ABSOLUT KEIN Rost! Damals war ich froh ihn los zu sein. Mittlerweile trauer ich ihm nach. :cry:Schönes großes Auto, leichter als eine E30 Limo, obwohl Kombi (Leergewicht 1080kg).
  9. LE5RL

    Starke Birnen

    Fassen wir doch mal zusammen... 100 Watt Birnen: Pro http://www.lennestar.de/images2/arrow.gif mehr Licht (bessere Ausleuchtung) http://www.lennestar.de/images2/arrow.gif man sieht mehr (bessere Erkennung von Hindernissen) Contra http://www.lennestar.de/images2/arrow.gif sind im Bereich der STVO nicht zulässig http://www.lennestar.de/images2/arrow.gif Betriebserlaubnis erlischt (50€ + 3 Punkte) http://www.lennestar.de/images2/arrow.gif Scheinwerfer (Reflektoren) "können" Schaden nehmen http://www.lennestar.de/images2/arrow.gif es kann ein Kabelbrand entstehen (zu hohe Wattzahl) http://www.lennestar.de/images2/arrow.gif Gegenverkehr kann geblendet werden (Gefährdung anderer VK) http://www.lennestar.de/images2/arrow.gif bei Unfall kein Versicherungsschutz (da BE erloschen) Sorry, aber für mich ist das eindeutig! Einfach mal mit Verstand an sowas rangehen!
  10. :applaus: Besser hätte ich es auch nicht sagen können!
  11. LE5RL

    Mittelarmlehne

    Ja kann ich machen.
  12. LE5RL

    Scheinwerfer zerlegen

    Du brauchst die gar nicht zerlegen. Schau mal hier! Geht das nicht auch mit Nicht-DEs?
  13. LE5RL

    Mittelarmlehne

    Habe genau diese Armlehne in schwarz. Man kann mit ihr leben, so lange man daran denkt, dass sie nur ein paar Euro gekostet hat. Außerdem muss man erstmal für einen stabilen Halt sorgen. Ansonsten bin ich mit ihr eigentlich zufrieden.
  14. LE5RL

    Starke Birnen

    :applaus: Also ich kann die Philips BlueVision empfehlen. Lange Lebensdauer und sehr gutes Licht. Man merkt einen Unterschied, aber es sind keine Zauberbirnen!
  15. Also sollte ich mal bei Gelegenheit den Drosselklappenschalter überprüfen? Hab ich das richtig verstanden?
  16. Ja, ist son Ding von eBay. Wenn man es schafft für vernünfitigen Halt zu sorgen kann man (finde ich) eigentlich mit ihr leben. Dennoch sollte man nicht vergessen, das sie halt nur 20 Euro gekostet hat. Für meine Zwecke reicht sie aber voll aus.
  17. Nr. 3 und Nr. 1 bitte einmal zum Mitnehmen!
  18. Also mir ist es egal was wir zocken, bin eh immer sofort kaputt! CS 1.6 müsste ich mir auch erst kaufen.
  19. Ok, ok! Ich lass mal den Alkohol weg! :D:D
  20. Also Zündkabel sind bei mir alle in Ordnung.
  21. Also die Türpappen sind blau. Leider sind die Farben etwas verfälscht, hab hier nur ne ganz alte Digicam (jedes Fotohandy hat heute schon mehr Pixel ). Der Teppich hat aber einen leichten Grüntouch (oder guck ich komisch? ) Muss man aber mal in Natura sehen, auf Fotos sieht es auch blau aus.
  22. Meiner is ja auch Cirrus-Blau. Finde da sieht alles besser aus, als dieses komische "Grün" im Innenraum. Aber das rote Leder sieht wirklich sehr gut aus. Als ich die Sitze so alleine sah, war es absolut nicht mein Geschmack. Aber jetzt zusammen mit dem Teppich, Schaltknauf und Bremsgriff sieht es Hammer aus! :-RHat auf jeden Fall was!
  23. Auf einen E30-Clan hätte ich voll Bock! Zocke CS und FarCry.
  24. Motor läuft gut (für einen M40), keine Leerlaufschwankungen oder ähnliches. (Außer dieses Problem, aber das hat ja nichts mit der VA zu tun.) Ist der Droklaschalte nicht das Dingen, wo man so schlecht bei kommt?
  25. § 23 Abs. 4 StVZO besagt, dass "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,..., dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden." Dazu gehört auch die Fahrt zum TÜV. Denn ohne TÜV, keine Zulassung. Dieses (TÜV & Zulassung) sollte an einem Tag geschehen. Da ich aber deine Polizei nicht kenne, würde ich, um Ärger zu vermeiden (du hast ja bei einer Kontrolle keine Papiere) mir vom Straßenverkehrsamt schriftlich bestätigen lassen, dass du das Fahrzeug an diesem Tag anmelden möchtest (z.B. schriftlichen Termin geben lassen). (§ 23 Abs. 4 STVZO bezieht sich nur auf ungestempelte Kennzeichen, die auch zu diesem Fahzeug gehören!)
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