Also da ich des öfteren Autos verkaufe, das beste ist das Fahrzeug immer abgemeldet zu verkaufen und niemals ohne Kaufvertrag (gibt es zB. bei http://www.adac.de gratis zum Downloaden), falls Du das Auto angemeldet abgibst und der Käufer die Ummeldung erledigt, weil er keine Kurzzeitkennzeichen oder Rote nummern zur Hand hat, die genaue Uhrzeit im Kaufvertrag der übergabe festhalten (Der liebe Käufer kann ja 10 Minuten nach dem Kauf über eine Rote Ampel Brettern oder eine Bank ausrauben, so bist Du schön raus). Bist Du dir nicht sicher beim Verkauf ob das Fahrzeug unfallfrei ist, dann schreib dies rein das es dir nicht bekannt sei. Was ich immer gerne reinschreibe als Fußnote bei Sonstiges oder Garantie ist „gekauft wie gesehen“ dank Gerichtsbeschluss reicht das um sich von allem zu distanzieren als juristischer Laie. Dann solltest Du auch eine Kopie des Kaufvertrages an die Kfz-Zulassungsstelle schicken, weil ab dem Tag endet deine Steuerpflicht. Bei einer Probefahrt, Personalausweis und Führerschein vergleichen, bei Abweichungen oder nicht vorhanden, keine Probefahrt auch nicht wenn Dir etwas komisch vorkommt. Immer nur der Käufer und Verkäufer, egal mit wievielen Leuten der da ankommt, bei manchen wird das ja zum Volksfest. Zur Bezahlung kann ich Dir nur sagen, akzeptiere nur Bargeld, alles andere lass bleiben, je nach wert des Autos, bestehe schon bei der Vereinbarung des Termins nur große scheine (nicht das da einer kommt mit 10/20/50ern), lass Dich auf keine Anzahlung ein nur komplett BAR. Sollte es zu einer Anzahlung kommen das der Käufer das Auto erst nächste Woche holen will, da er noch Kurzzeit-Kennzeichen benötigt oder warum auch immer, das ganze schriftlich machen, und das KFZ sowie der Brief bleibt in deinem besitz. Aus eigener Erfahrung, Verkauf ein Auto niemals alleine, lass ein Freund oder wen auch immer auf den du dich verlassen kannst im Hintergrund sein.