Das ist so nicht ganz richtig. Bei freigegebenen Rad/Reifenkombinationen bleibt der Abrollumfang gleich, denn Im Verhältnis zum größeren Durchmesser der Felge wird ein Reifen mit geringerem Querschnitt aufgezogen. Hat man eine Kombination, die vom Standard abweicht muss man (und das steht normalerweise in jeder ABE für Felgen) eine Betätigung einholen, dass die Tachoabweichung innerhalb der Toleranzgrenze liegt, tut sie das nicht benötigt man eine Tachoangleichung. Am Beispiel Borbert T 9*16: 225/40 R16 können so montiert werden, will man aber 215/40 R16 montieren benötigt man ein Gutachten, da der Reifen den fehlenden cm gestreckt wird und sich dadurch der Querschnitt und damit der Abrollumfang verringert. IdS Hit