Nach meinem letzten Schaden hat die VK wie folgt gerechnete: Rep.kosten > Wiederbeschaffung => wirtschaftlicher Totalschaden ergo: Restwert abzgl. Restwert - wobei der Restwert über ein ein verbindlich vorliegendes Angebot eines Käufers ermittelt wurde, an den ich hätte verkaufen können von DER Restsumme wird dann noch die Märchensteuer abgezogen - und natürlich die Selbstbeteiligung. In Deinem Fall also: 6850,00 2880,00 - (Restwert) --------- 3970,00 0633,87 - (MwSt.) [h7] 3336,13 0300,00 - (SB) [/h7] = 3036,13 (Auszahlungssummer der Versicherung) ======= Du hast auf der Hand also 5916,13 EUR Da ich habe reparieren lassen - mit Rechnung, die HÖHER als die Wiederbeschaffung war!! - wurde mir der komplette Wiederbeschaffungswert abzgl. SB erstattet, in Deinem Fall also 6850,00 0300,00 - (SB) ---------- 6550,00 ====== Bei Reparatur musst Du somit 1031,00 EUR hinliegen für die Weiterfahrt, bei Schrottabrechnung und Widerbeschaffung zahlst Du 934,00 EUR drauf. Wenn Du den Wagen SO wieder bekommst. Gewissensfrage: WIE gut ist die Substanz etc. für den verunfallten Wagen, WAS kommt neues ins Haus. Bei mir war die Sache klar, die Reparatur lohnte auf jeden Fall. In Deinem Fall? Entscheiden Sie selbst empfiehlt der Hannes http://www.ewetel.net/%7Ejohannes.doeldissen/publicspace/ebay/ahoi.gif