Moin! Mein Winterauto hat außerhalb der Saison (10-03) HU/AU gehabt also 06.2008. Tüv hat er am 17.10.2008 neu bekommen, da ich ja auch erst im Oktober wieder fahren durfte. Jetzt habe ich am 16.10.2008 eine Ordnungswidrigkeit wegen überziehen der HU/AU bekommen, jeweils 15€. Ich war der Meinung wenn die HU/AU terminlich im Zeitraum liegt in dem das KFZ nicht zugelassen ist, habe ich einen Monat Frist um dies nachzuholen?! Oder muss ich nun während das KFZ abgemeldet ist zum Tüv?! Hat sich die Politesse vertan?! Wie ist da die Sachlage?