Nein, aber damit haben sie es evtl schwerer den Fahrer zu ermitteln. Wenn man selber gefahren ist, macht man gar keine Angabe (Verjährungsfrist aber schon unterbrochen durch den Anhörungsbogen). Ist einer aus der Familie gefahren, kreuzt man an, dass man die Aussage deswegen verweigert weil man das Recht dazu hat. Dann kommen die raus und zeigen das Foto. Verpfeifen einen die Nachbarn nicht, hat man gute Chancen, wenn man nicht grad selber die Tür öffnet. Bei meiner Großmutter waren se drei mal. Aber mich hat keiner Verpfiffen ;) Dadurch hab ich dann nen Punkt gespart, weil se mich nicht ermitteln konnten! Gruß