Häufig geht es dabei um die menschliche Chemie. Und häufig auch um das "falsche" Selbstwahrnehmungsverständnis des Betroffenen (Dir hier nicht unterstellt). Georgs Beitrag aus Nr. 21 passt da ganz gut. Im Normalfall ist das so. Prüfer dürfen von der Anzahl ihrer Untersuchungen nicht wirtschaftlich abhängig sein. Nichts destotrotz gibt es Leistungsprämien/Umsatzbeteiligungen. Bitte schau nüber den Tellerrand. Die Sachen müssen steril sein. Wahrscheinlich sind sie es auch noch nach 9 Jahren. Aber angenommen Tests haben gezeigt, dass bei den schlecht verpackten Produkten nach 7 Jahren die Sterilität nicht mehr gegeben ist. Als Sicherheitsabschlag noch ein Jahr weg, und schon sind wir bei 6 Jahren. Oder meinetwegen 5. Und jetzt war das Ding nicht mehr steril, was auf so ne Wunde gepackt wurde und der Verletrzte bekommt eine Blutvergiftung. Die könnte Ihn das Leben kosten. Natürlich ist das Worst-Case. Aber davor soll jeder nach besten Möglichkeiten geschützt werden. Der Verbandskasten kostet ca. 1 Euro pro Autofahrjahr. Ist es das wirklich wert? Übrigens ist der Verbandskasten momentan tatsächlich kein Mangel. Das ändert sich aber zum 1. Juli wieder. Ab da wieder gering eingestuft. Der Kommentar zur Fahrzeugführereignung war eher darauf bezogen, dass Deine Mutter nicht weiß, wo das Zeug ist und wie man es verwendet. Auch das gehört dazu. Der Augpunkt ist fest definiert. Suche ich Dir später raus. Das oben beschrieben Feld nennt sich dann übrigens Fernsichtfeld. Und nur Steinschläge in diesem Fernsichtfeld sind erhebliche Mängel. Außer der Steinschlag hat gewisse Vorraussetzungen (Ausdehnung größer als 50mm, Folie beschädigt, etc etc etc). Dann ist auch der Steinschlag außerhalb des Fernsichtfeldes ein erheblicher Mangel. Nichts desto trotz ist der Halter grundsätzlich dazu verpflichtet alle Mängel beheben zu lassen. Ist die Gesamteinstufung "gering", dann hat der Halter dafür einen Monat Zeit. Ist die Gesamteinstufung erheblich, darf er noch nach Hause und zur Werkstatt fahren. Aber bevor er eine andere Fahrt macht, muss der Mangel behoben sein.