hmm also ICH ersehe daraus das die fahrzeuge die ab werk euro2 haben und ab 1992 PRODUZIERT wurden schärfere normen erfüllen müssen. aber da steht nix über die nachgerüsteten €2-fahrzeuge. wenn der prüfer sein AU am e30 baujahr 88 macht muss er die werte der 88er motoren nehmen und nich der der 92er nur weil da nen euro2kit nachgerüstet is. und wenn der rpüfer die AU macht wenn der wagen noch nicht warm is...ach lassen wir das. *g* bei meinem eintrag wurde nur nen kattest gemacht und zwar VOR dem einbau und hinterher nur der ordnungsgemässe einbau bestätigt.