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el_horst

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    Östliches Ruhrgebiet
  • Bundesland
    Nordrhein-Westfalen
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    Mann
  • Mein BMW
    gefällt mir gut und fährt sich prima.

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  1. Ich habe mal mit sowas geliebäugelt (Kreuzspeiche zu putzen ist ein Graus), das dann aber hauptsächlich wegen der Preise wieder verworfen. Jetzt weiß ich, dass ich das der Optik wegen auch verwerfen kann. Eine Abwechslung ist es, passt aber einfach nicht finde ich.
  2. Als Besitzer eines M40 würde ich sogar fast empfehlen den jährlich zu tauschen :) - einfach weil der Riemen selbst nur ca. 20€ kostet und man so in Übung bleibt.... Die Anleitung auf e30.de beschreibt aber alles sehr gut und es ist keine große Sache und in 2 Stunden oder so erledigt. Mein Problem ist eher, dass ich das so selten mache, so dass ich beim nächsten Wechsel nach 6 Jahren das Meiste wieder vergessen habe und mir die Konsequenzen eines falsch montierten Zahnriemens einfach zu teuer sind.
  3. Für mich käme das im E30 zwar nicht in Frage, aber beim Golf meiner Frau habe ich einfach zwei LED-Lichtleisten zusätzlich in den Kofferraum geklebt.
  4. Fiat Polski https://laudoracing-models.com/de/fiat-polski/171-polski-fiat-126-prima-serie-1972-118-lm103d-pl-3794336274118.html
  5. In einem anderen Video das ich gesehen hatte, sprach er von Kosten von 30.000€ beim Selbstumbau und eher 50K wenn man das in einer Werkstatt machen lässt.
  6. Da wärest Du zumindest nicht der erste, der sowas macht. Wirf mal google an, da wirst Du fündig. Der kroatische Umbauer (Rimac) war meines Wissens auch mal hier im Forum unterwegs.
  7. So, nach Nutzung x verschiedener Browser und Konataktaufnahme mit dem Support von Kleinanzeigen.de habe ich es selbst rausbekommen. Leider war der Support keine Hilfe. In meinem Benutzernamen ist ein Sonderzeichen das irgendwann Probleme gemacht hat. Name angepasst, funktioniert wieder.
  8. Ehrlicherweise würde ich den bei den Entfernungen einfach fahren. Im Zweifel mit Termin, dann hast Du eine gute Chance, dass ein Auge zugedrückt wird (nicht deins). Polizisten sind auch Menschen: nach dem Unfall mit unserem Großen kam die Frage des Polizisten: "Fährt er noch? Sie haben doch eh nur 600m. Fahren sie vorsichtig."
  9. Die Antwort auf die ursrprüngliche Frage dürfte sich aber hier finden: (7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind. Satz 2 gilt auch, wenn bei geringen Mängeln keine Prüfplakette nach Absatz 3 Satz 3 zugeteilt wird, und für Prüfmarken in den Fällen der Anlage VIII Nummer 2.4 Satz 6. Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten. Ich interpretiere das so, dass maximal 25 Monate "legal" drin sind. Würde bedeuten: Auto abmelden, mit dem Trailer zur Reparatur abgemeldet hin- und herfahren (aber nicht angemeldet ohne HU :) ) und dann abgemeldet HU drauf machen lassen. Zur Zulassungsstelle dürfte man dann wohl ohne Zulassung im eigenen oder einem der Nachbarkreise fahren - mit nachweis der dann gültigen HU im Handschuhfach. Ziemlich realitätsfern, aber so müsste es juristisch korrekt sein.
  10. Google es. Gibt genug Diskussionen zu dem Thema. Ist das Auto zugelassen, muss es eine gültige HU haben. Egal ob es auf der Straße, auf dem Hof, in der Garage, auf einem Hänger oder bei Dir auf dem Dachboden steht. EDIT: Ich habe es mal rausgesucht: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html: (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. https://www.buzer.de/3_FZV.htm: (1) 1Ein Kraftfahrzeug und seine Anhänger dürfen von der das Fahrzeug führenden Person auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. 2Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn [...] https://www.buzer.de/4_FZV.htm: (2) 1Eine das Fahrzeug führende Person darf folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 auf öffentlichen Straßen nur dann in Betrieb setzen, wenn das jeweilige Fahrzeug zudem ein Kennzeichen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 führt: 1. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometern pro Stunde, 2. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c, 3. Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde in der durch § 58 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind. 2Auf die Zuteilung des Kennzeichens sind die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II anzuwenden. (3) 1Eine das Fahrzeug führende Person darf ein Kraftfahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen, wenn es ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 52 Absatz 1 Satz 1 führt. 2Besteht keine Versicherungspflicht, darf das Fahrzeug nur mit einem Kennzeichen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 in Betrieb gesetzt werden, sofern nicht von einer Ausstellung des Versicherungskennzeichens nach § 52 Absatz 4 Satz 1 Gebrauch gemacht wird. 3Im Fall des Satzes 2 sind auf die Zuteilung des Kennzeichens die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II anzuwenden. IANAL, aber die Argumentation dürfte lauten: hast Du es angemeldet, gilt es auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt, egal ob es tatsächlich genutzt wird oder nicht. Da die Relevanz des Ergebnis aber praktish gegen 0 geht, können wir das an der Stelle auch beenden.
  11. Das wurde schon oft genug und hinlänglich diskutiert. Ein angemeldetes Fahrzeug muss über eine gültige HU verfügen. Auch wenn er in der Garage steht - allerdings düfte da der Nachweis wohl recht schwer fallen.
  12. el_horst

    Bild des Tages

    Der Schlüssel steckt, also Schlüssel umdrehen und losfahren...
  13. EDIT: Es gibt mittlerweile auch viele Hüllen die die Metallplatte für den Magneten integriert haben, dann sieht es auch schöner aus.
  14. https://www.amazon.de/LISEN-Handyhalterung-Magnethalter-Upgraded-360°Drehbar-Schwarz/dp/B07YRLJ638/ref=sr_1_4 Hält bombig, rückstandslos entfernbar. Einziges Manko: die Lüftungsrolle in der das montiert wird, wird danach nur noch nach unten zeigen. Und man braucht ggf. einen Magnethalter auf der Rückseite oder Hülle des Smartphone.
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