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H-Zulassung mit M52


PuKY
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Habe nur mal 1,2 Fragen zum M52. Habe mal gehört in einem Zeitraum von 5 Jahren des Herstellers dürfen Dinge verbaut werden, die die H-Zulassung nicht beeinträchtigen (bitte berichtigen wenn falsch)

Nun der M52 kam laut Forum 4/94 raus. Auto ist EZ 91 also würde es 2021 damit zur H-Zulassung kommen können? Oder hängt wenn davon ab, wann genau mein Motor gebaut wurde? Hier mal n Foto der MKB, vielleicht bekommt ja einer aus der oberen Reihe das Herstellungsdatum raus, oder weiss der Teufel was.

Letzte Frage es ist ja der "VorgängerM52B28" hat er somit noch einen Bautenzug und kein E-Gas, oder ist das ohne grossen Aufwand umzubauen, im Sinne der Elektrik. Steuergerät etc. Danke euch im Vorraus.

 

Foto Hochladen geht nicht. Am Block stehen folgende Ziffern:

33811154

28 6S 1

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Nicht 100%ig...

 

Gasanlagen (außer zum Zeitpunkt der Erstzulassung verfügbar, mind. jedoch 30 Jahre vor heute verbaut), Motoren, und andere große Umbauten sind das sofortige K.O.--Kriterium für das begehrte Blechschild.

 

Sofern die Um- und Einbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgten und das entsprechend dokumentiert ist, dürfen auch baureihenfremde Motoren und Umbauten durchgeführt worden sein und hemmen die Zulassung als Oldtimer nicht.

 

Aber jetzt noch baureihenfremd umbauen bedeutet 30 Jahre warten. Das ist richtig ;-)

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Mein Gutachter sieht bei der jetzigen Gesetzeslage nicht mal ein Problem, dass mein V8 kein H-Kennzeichen bekommt. Allerdings werden sich die Richtlinien noch zig mal ändern... jedes Jahr gibt es was neues:watch:

 

In unserem Fuhrpark sind 3 Autos mit H-Kennzeichen, keines ist wirklich original, jedoch alle zeitgenössisch. Die Abnahmen der Autos waren ein Kinderspiel;-)

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Es steht in den Richtlinien, dass nur der Originalmotor oder einer aus der gleichen Fahrzeugbaureihe anerkannt werden muss. Es sind aber allgemein Änderungen, die in den ersten 10 Jahren möglich gewesen werden, erlaubt, dh ein mutiger Prüfer kann durchaus auch solch einen Motor eintragen.

Aber:

Warum sollte man für einen Motor mit Euro2 (das man wohl leichter eingetragen bekommt als ein H Gutachten) denn ein H Gutachten brauchen? Der Steuervorteil rechtfertigt das doch gar nicht mehr?

Und warum macht ihr euch heute schon Gedanken über 2021? Niemand kennt die Richtlinien, die dann gelten werden!

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Nach heutigen Richtlinien würde ich auch kein H-Kennzeihen beantragen wollen. Steuerlich sogut wie keine Vorteile und die Versicherungsprämie ist auch nicht niedriger.

 

Bei unseren Oldtimern hat es Sinn gemacht, da diese alle katlos sind und noch (für mich) zu echten Oldtimern gehören. (Triumph TR5 PI und 2 911 F-Modelle, demzufolge viel Chrom und Nostalgie)

 

Den E30 werde ich wohl nie wirklich als Oldtimer ansehen, für mich bleibt es ein Youngtimer, da er einfach zu modern ist.

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Wie macht Ihr das alle noch?

 

Gibt halt noch (dumme) mutige Prüfer die ihren Job (riskieren) .. die sich um die Anliegen ihrer Klienten kümmern. Aber da wird der Hammer noch fallen und einige Leute wundern sich dann wenn ihnen der H-Status aberkannt wird.

In meinen Augen hat ein Motor dens erstmal 2002 gab nix im H-Kennzeichen zu suchen.

zB. ein M30 hingegen schon, egal wann der eingebaut wurde.

Machts nun einen Unterschied ob der M30 jetzt oder vor 35 Jahren eingebaut wurde?...

 

Ich denke bei dem Thema bedarf es mehr Vernunft als momentan an vielen Stellen vorhanden ist.

 

... aber wars nicht eh so dass ein H-Kennzeichen nicht wirklich billiger ist?

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Es steht in den Richtlinien, dass nur der Originalmotor oder einer aus der gleichen Fahrzeugbaureihe anerkannt werden muss. Es sind aber allgemein Änderungen, die in den ersten 10 Jahren möglich gewesen werden, erlaubt, dh ein mutiger Prüfer kann durchaus auch solch einen Motor eintragen.

 

Nein, grade beim Motor geht es um die Baureihe (Baureihe ist hier komplett der e30, nicht e32 oder e34, nur e30). Baureihenfremde Motoren nur sofern innerhalb der ersten 10 Zulassungsjahre oder vor 30 Jahren umgebaut.

Beim Zubehör (Auspuff, Felgen, etc.) muss es nur um die Möglichkeit gehen.

Mein 90er 325i würde zum Beispiel mit Tieferlegung und Alpina-Felgen keine Probleme bekommen. Den Supersport ESD muss ich 2020 abbauen, oder Ewigkeiten warten (weil erst ab 2003 lt. Gutachten erhältlich).

Somit ist ein heutiger M60-Umbau nicht H-konform!

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Damit sich Manche etwas leichter tun, hier mal der offizielle Anforderungskatalog des TUEV Sued für die Erteilung des H-Kennzeichens...

Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

 

resized-3e9924853-img-20220514-173736.jp resized-3dd924737-img-20220514-173805.jp 

                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Es steht in den Richtlinien, dass nur der Originalmotor oder einer aus der gleichen Fahrzeugbaureihe anerkannt werden muss. Es sind aber allgemein Änderungen, die in den ersten 10 Jahren möglich gewesen werden, erlaubt, dh ein mutiger Prüfer kann durchaus auch solch einen Motor eintragen.

 

Nein, grade beim Motor geht es um die Baureihe (Baureihe ist hier komplett der e30, nicht e32 oder e34, nur e30). Baureihenfremde Motoren nur sofern innerhalb der ersten 10 Zulassungsjahre oder vor 30 Jahren umgebaut.

Beim Zubehör (Auspuff, Felgen, etc.) muss es nur um die Möglichkeit gehen.

Mein 90er 325i würde zum Beispiel mit Tieferlegung und Alpina-Felgen keine Probleme bekommen. Den Supersport ESD muss ich 2020 abbauen, oder Ewigkeiten warten (weil erst ab 2003 lt. Gutachten erhältlich).

Somit ist ein heutiger M60-Umbau nicht H-konform!

 

Steht oben im Anforderungskatalog: Es sind Richtlinien keine Regeln. Der Prüfer muss nicht alles aufs Komma genau so ausführen. Allerdings benötigt man nen verständnisvollen Prüfer...

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Wie macht Ihr das alle noch?

 

Gibt halt noch dumme Prüfer die ihren Job riskieren. Aber da wird der Hammer noch fallen und einige Leute wundern sich dann wenn ihnen der H-Status aberkannt wird.

 

ja, die gibt es. leider machen die das H nicht. und dann gibt es schlaue prüfer, die auch des lesens mächtig sind, und einen gesetzestext nicht nur lesen, sondern auch verstehen können. und die machens auch.

aber da gab es ja genug andere treats hier, wo von den gleichen leuten die gleichen schwachen texte kamen (alla "da wird der hammer noch fallen" u.ä.). alles nach dem motto des deutschen, was ich nich krieg, darf auch ein anderer nicht haben....da ruf ich dann gleich mal nach der schmiere...

 

ein M52 umbau wird definitiv beim richtigen tüver das H bekommen.

 

denn es sind alles richtlinien und keine regeln.

 

meine meinung, gott sei dank :-)


Bearbeitet: von greencab_m60

grüsse torsten :-) Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten

M60b40 Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer !

Manchmal erwische ich mich,wie ich mit mir selbst rede ..und dann lachen wir beide ..

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Richtlinien heißen die Dinger, weil sich der Otto-Normalbürger nicht dran halten muss.

 

Richtlinien sind für den Prüfer im Verwaltungsrecht (denn nach nicht anderes handelt der da), verbindliche Arbeitsgrundlagen. Da gibt es kein rechts und kein links von.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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arbeitsgrundlage, sacht doch dat wort schon, nich mehr und nich weniger....:-)

 

aber das iss nee diskussion ohne ende.

 

der eine, der es nicht gebacken kriegt, wird immer lamentieren. und der andere, ders hat, freut sich nen keks. und der lamentierer, wird sich so lange aufregen, bis es der andere auch nich mehr hat. statt sich für den anderen zu freuen und es weiter zu versuchen.

 

armes deutschland

 

und irgendwann stehen 100 E30 in original mit H-kennzeichen beim treffen in einer reihe, nur verschiedene farben. und die leute werden sich fragen ob vor 30 jahren echt nur langweiler in deutschland gelebt haben...


Bearbeitet: von greencab_m60

grüsse torsten :-) Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten

M60b40 Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer !

Manchmal erwische ich mich,wie ich mit mir selbst rede ..und dann lachen wir beide ..

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uii,na hoffendlich komm ich in schlaf heut nacht :-)

 

 

und glaub mir, wenn du mich im wirklichen leben kennen würdest, hättest du dir diesen armen satz gespart

grüsse torsten :-) Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten

M60b40 Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer !

Manchmal erwische ich mich,wie ich mit mir selbst rede ..und dann lachen wir beide ..

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das find ich auch nich gut, es muss schon in die zeit ( um die 10 jahre ums baujahr) passen,

grüsse torsten :-) Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten

M60b40 Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer !

Manchmal erwische ich mich,wie ich mit mir selbst rede ..und dann lachen wir beide ..

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.....ich finde es nicht gut, das ein moderner, baureihenfremder und mit vielen anderen Änderungen einhergehender Motor unbedingt mit H Kennzeichen abgenommen werden muss, Richtlinie hin oder her. Das Ding gehört da nicht rein, genauso wenig wie das Getriebe, wie die Kardanwelle, wie Bremsbetätigungsumbau beim V8 oder andere mehr oder weniger aufwendigere Änderungen. Der Sinn und Zweck ist die Erhaltung von automobilem Kulturgut inkl. derem Zubehör und dem Umbau der jeweiligen Epoche. Es geht dabei auch nicht um die nicht vorhandene Ersparnis von Kfz Steuern sondern eher darum, sich den Stempel des H-Kennzeichen und der Beachtung dessen selber aufzudrücken ohne sich Gedanken über den eigentlich Sinn und Zweck zu machen.

 

Meine 2 Cents.

 

Gruß

 

.....

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Nachdem sich jetzt alle inne Köppe haben, kann mir wer sagen, wann meim Motor hergestellt wurde aus den Nummern und ob ern Bautenzug und wenn nicht, in welchem Umfang Änderungen vorgenommen werden müssen. Wäre top wenns ne bautenzugvariante gäbe, was dann an der Elektronik sprich Stg gemacht werden muss

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arbeitsgrundlage, sacht doch dat wort schon, nich mehr und nich weniger....:-)

 

Und noch einmal:

 

Verbindliche Arbeitsgrundlage

 

Jetzt ersetze, weil mein Ausdruckfehler, grundlage durch Arbeitsanweisung, weil im Verwaltungsrecht so vorgesehen, und Du siehst den Grund, warum sich ein Prüfingenieur wortwörtlich an den Mist halten muss.

 

Ich weiß gar nicht, warum sich immer alle aufregen. Die Regeln sind klar, und für alle gleich. Das einige gleicher sind, weil der PI oder aaS keine Ahnung hat oder es ihm egal ist, ist klar.

Es gibt dort nach der letzten Änderung keinen ERMESSENSSPIELRAUM bzw. gab es noch nie.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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.....ich finde es nicht gut, das ein moderner, baureihenfremder und mit vielen anderen Änderungen einhergehender Motor unbedingt mit H Kennzeichen abgenommen werden muss, Richtlinie hin oder her. Das Ding gehört da nicht rein, genauso wenig wie das Getriebe, wie die Kardanwelle, wie Bremsbetätigungsumbau beim V8 oder andere mehr oder weniger aufwendigere Änderungen. Der Sinn und Zweck ist die Erhaltung von automobilem Kulturgut inkl. derem Zubehör und dem Umbau der jeweiligen Epoche. Es geht dabei auch nicht um die nicht vorhandene Ersparnis von Kfz Steuern sondern eher darum, sich den Stempel des H-Kennzeichen und der Beachtung dessen selber aufzudrücken ohne sich Gedanken über den eigentlich Sinn und Zweck zu machen.

 

Meine 2 Cents.

 

Gruß

 

 

Man erhält mim M50 eben den Zeitgeist von einem bissle später! Wo ist da das Problem? Warum ist nur original erhaltenswert?

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Weil zur Zeit, als der e30 aktuell war, und auch als der e36 aktuell war, niemand den e36-Motor in den e30 gebaut hat. Deswegen hat das nix mit Zeitgeist zu tun. Konnte und wollte sich nämlich niemand leisten.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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das glaub ich mal gar nicht...ich war in den 80zigern in der opelzehne sehr acktiv und bin da kein unbeschriebenes blatt. was da füer umbauten getätigt wurden, kann man alles gar nicht mehr zählen. und du möchtest mir erzählen das alle BMW e30 fahrer damals froh waren das ihr fahrzeug super original war und keiner was gemacht hat.

waren die alle innerlich tot. das glaubst du doch selbst nich...

 

es wurde immer umgebaut, und es wird immer umgebaut werden, da gibt es nichts zu drehen.

grüsse torsten :-) Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten

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Weil es zwei bis fünf Mann gemacht haben, heisst es nicht zeitgenössiges Tuning.

Und die M60-Umbauten schon gar nicht. Das fing doch erst vor ein paar Jahren an, als das auf e30.de hochgeschaukelt wurde.

Genau wie vorher die e36-Motoren.

 

Zur Ära des e30 war das halt kein mögliches bzw. übliches Tuning.

Ein H bekommste ja trotzdem. Musst nur nachweisen, dass der Umbau 30 Jahre her ist. Ist er das nicht? Ohhh... liegt es vielleicht daran, dass das erst "heute-genössig" ist?

 

Und selbst wenn es Dir nicht passt, bleiben immer noch die gesetzlichen Vorgaben, die klar und deutlich formuliert sind und an denen es nichts auszulegen gibt.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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