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Kauf ohne Brief etc.


Schwarzmaler
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Servus, ich hätte derzeit die Gelegenheit bei einem KFZ-Meisterbetrieb hier um die Ecke (Seriös) einen schicken E30 zu Kaufen. Leider fehlen zu dem Gefährt sämtliche Unterlagen.

 

Vorgeschichte:

 

Ein KFZ Schlachter hat keine Miete mehr für seine Halle gezahlt. Nach ner Weile wurde das dem Vermieter, zu bunt und er lies die Halle räumen. Der KFZ-Betrieb übernahm den "Abtransport" der Fahrzeuge. Nun stehen sie beim KFZler aufn Hof und warten auf die Presse. Nun ist da aber nen Schicker E30 dabei (und nebenbei noch nen Fire&Ice). Nun könnte ich den E30 und den Fire&Ice für schmale 200 Euro bekommen.

 

Den E30 wird ich sicherlich schlachten, da die Karosse doch schon heftig Naturchrom angesetzt hat und ich einige Teile für meinen gebrauchen könnte. Den Fire&Ice aber gern wieder zulassen, hat jemand nen Plan wie das abläuft und was es in etwa kosten würde?

 

Beste Grüße!

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Hallo, versuch den Vorbesitzer auszumachen ansonsten kann das böse enden. Habe mal einen Bericht in der Oldtimer Zeitschrift gelesen wo es ein ähnlichen Fall mit einem SL gab. Der Mann hat den wirklich von Grund auf neu aufgebaut. Das Ende vom Lied war, das er das Auto an den Briefbesitzer übergeben musste.

Gruß

Carsten

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Der "Brief" gilt nicht mehr als Eigentumsnachweis. Selbst wenn Du per Handschlag von jemandem ein Auto kaufst und der Dich später neppt, hast du schlechte Karten, solange er mittels Kaufvertrag den Wagen als sein Eigentum ausweist. Du könntest den Brief ja gestohlen haben. ;-)

 

In diesem Fall ist es schwierig, theoretisch müsstest Du die Gefährte dem echten Vorbesitzer, also dem "Mietpreller" abkaufen.

Du könntest auch vor dem Kauf versuchen den Brief aufbieten zu lassen, aber bei 200€ würde ich das Risiko eingehen und das nach dem Kauf tätigen. Sollte das nichts bringen, kannst Du ihn immer noch schlachten, sofern es da keine rechtlichen Bedenken gibt. ;-)

Aktuell suche ich:

  • Lenkstockhebel aus Airbagfahrzeug mit BC2 oder Intensivreinigung
  • Bilstein Federn für's Cabrio in gut
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Hallo,

Nach Verkehrsrecht ist der rechtmößiger Besitzer der, der den Brief hat. Auch wenn du nach Zivilrecht einen gültigen Kaufvertrag hast ändert das nichts.

Kannst im Grunde vergessen, ich hatte so eine ähnliche Geschichte, du müsstest Dir den Brief erklagen wenn Du das Fahrzeug anmelden willst.

Zivilrechtlich gehört er Dir, Verkehrsrechtlich dem Briefbesitzer.

Grüsse

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Wie geht eigentlich das Ordnungsamt mit solchen "Kfz.-Leichen" um?

Denen fehlen ja auch jede Papiere!

Gruß Jochen

 

edit: regulär Kaufen kannst du die Fahrzeuge so eh nicht, da sie ja nicht vom Eigentümer kommen und auch kein Pfand sind.

Der Eigentümer sollte aber wegen seiner Schulden zumindest namentlich bekannt sein.


Bearbeitet: von Jochen318iC

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Wenn es mich betreffen würde, würde ich folgendes machen:

 

um Zeitaufschub bitten und die Aufbietung beantragen, zeitgleich Kontakt mit dem Vermieter (der geprellt wurde) aufnehmen und ihm die Sachlage schildern. Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

 

1) Sollte der Eigentümer Besítzansprüche stellen, so hat der Ex-Vermieter meist nen gültigen Titel und die Karren werden eingezogen und meistbietend verhöckert.

 

2) Es kommt gar nichts und du bekommst saubere Papiere.

 

Wenn Fall 1. Vorher einigen, da der Ex-Vermieter nun endlich Kohle kriegt, ist er wahrscheinlich bereit dich mitverdienen zu lassen. Hast zwar keine Wagen, aber auch keinen Verlust zu befürchten.

 

Wenn Fall 2. Du hast gewonnen und zwei rechtlich saubere Autos in deinem Besitz, gibst aber dem Ex-Vermieter nen kleines Taschengeld als Dankeschön.

 

Ist halt ne 50:50 Chance ;-)

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Hallo, Nach Verkehrsrecht ist der rechtmößiger Besitzer der, der den Brief hat. Auch wenn du nach Zivilrecht einen gültigen Kaufvertrag hast ändert das nichts. Kannst im Grunde vergessen, ich hatte so eine ähnliche Geschichte, du müsstest Dir den Brief erklagen wenn Du das Fahrzeug anmelden willst. Zivilrechtlich gehört er Dir, Verkehrsrechtlich dem Briefbesitzer. Grüsse

 

Korrekt, der rechtmäßige Besitzer ist derjenige, der Sachherrschaft über Auto und Papiere hat. Dieser ist aber nicht zwangsweise der Eigentümer und hat dann auch nicht das Recht, den Wagen zu veräußern.

Der Eigentümer hingegen ist derjenige, der rechtliche Gewalt über das Fahrzeug hat, also bestimmen darf, was mit dem Wagen passiert (Wer darf fahren, Verkauf, Verleih, ect.).

 

In diesem Fall ist der Kfz-Mensch der Besitzer, der Eigentümer muss geklärt werden.

 

Was ich mir besorgen würde, wären die Unterlagen des Vermieters. Denn für eine Zwangsräumung bedarf es einer richterlichen Anordnung mit angemessener Fristsetzung für den Mieter, sein Eigentum zu sichern. Ist diese mit besagtem Beschluss korrekt erfolgt, hat der ehemalige Mieter keinerlei Ansprüche mehr auf den ehemaligen Inhalt der Halle.

 

Hat der Vermieter jetzt einfach beschlossen, "ihm werde es zu bunt" und hat die Halle selbstständig geräumt, bleibt der ehemalige Mieter Eigentümer des Inhalts und der Kfz-Mensch würde gerade Hehlerei betreiben. Gleiches gilt für Dich, wenn Du den Wagen jetzt kaufst und weiter verkaufst.

 

Gerade wenn Du den Fire&Ice noch anmelden willst, solltest Du Dir ganz sicher sein - so eine eidesstattliche Versicherung zur Wiederbeantragung eines Briefes ist im Zweifel ein Strick, den Du Dir selber um den Hals legst, wenn da vorher etwas nicht sauber gelaufen ist.

 

Also vom Vermieter besorgen: Kopie der richterlichen Anordnung + Überlassungsurkunde/Kaufvertrag für die beiden Autos mit Vermerk bzgl. der Räumung.

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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Bei der Zulassungstelle über Fahrgestellnummer eine Aufbietung beantragen. Hier wird festgestellt ob noch Ansprüche Dritter(Bank,ERBEN,Besitzer) bestehen,ob das Fahrzeug abgemeldet wurde. Sollte der e30 evtl,als gestohlen gemeldet sein,so lässt sich das über die Aufbietung herausfinden. Wichtig ist das der Wagen Schlüssel hat,so besteht dieses Risiko nicht,es besteht die Gefahr wegen Hehlerei belangt zuwerden.Ohne eine Bestätigung das der Wagen dem Vermieter geschenkt oder als Tilgung zur Miete vom Besitzer überlassen wurde ist der Wagen immer noch Eigentum einer anderen Person.gruß martin


Bearbeitet: von Martin-318i-Anhänger

Restauration, Sonderanfertigungen und Einzelabnahmen.

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Hi Schwarzmaler,

 

hier ist ein Fred zu einem ähnlichen Thema, zu dem ich auch bereits ein paar eigene Erfahrungen habe einfliessen lassen.

 

http://e30-talk.com/verkehr-recht/t-brief-verloren-105835.html

 

Zuerst mal mit der Zulassungsstelle sprechen und sich beraten lassen.

 

--> um den Fire and Ice wäre es schon schade.

 

Gruss

 

Rainer

89er 320i Cabriolet

85er Mercedes 190E
77er Moto Guzzi 850 T3

89er Vespa PX80

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