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Brief verloren


Hoppi
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habe ein BMW e30 Cabrio zufällig gefunden das auch zu verkaufen wäre wenn der Brief da wäre!!!

Der alte brief ist noch da ist aber abgestempelt als ungültig, neuer Brief nicht vorhanden Besitzer nicht auffindbar.

Was kann man machen um das Fahrzeug wieder auf die Strasse zu bringen???

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habe ein BMW e30 Cabrio zufällig gefunden das auch zu verkaufen wäre

 

....wie findet man sowas zufällig ohne besitzer....8-/

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
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Hallo Hoppi,

 

ich habe selbst im Januar einen Baur TC2 erstanden der noch angemeldet war, aber die Besitzerin hatte bei einem Umzug die Papiere verloren. Die Sache erwies sich als recht schwierig, weil das Auto noch angemeldet war. (scheint unüblich zu sein) In meinem Falle hat eine eidestattliche Erklärung des Verkäufers nicht ausgereicht. Der Verkäufer musste selbst die Unterlagen besorgen. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug können wohl auch Personen, die nicht der Halter des Fahrzeuges sind eine eidesstattliche Erklärung abgeben und einen Kaufvertrag machen.

 

Kläre bitte die Vorgehensweise mit der Zulassungsstelle ab.

 

Du wirst Zeit und Nerven brauchen.

 

Kläre bitte ab, ob der Verkäufer überhaupt Eigentum an dem Fahrzeug erworben hat und verkaufen darf. ---> Der oft gehörte Spruch "der steht seit Jahren in meiner Garage und der Typ hat nie Miete gezahlt" würde mich sehr vorsichtig machen

 

Gruss

 

Rainer

89er 320i Cabriolet

85er Mercedes 190E
77er Moto Guzzi 850 T3

89er Vespa PX80

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Ich verstehe aber trotzdem was nicht.

Ich mach das in Deinem eröffnungsposting

habe ein BMW e30 Cabrio zufällig gefunden das auch zu verkaufen wäre wenn der Brief da wäre!!!

Der alte brief ist noch da ist aber abgestempelt als ungültig, neuer Brief nicht vorhanden Besitzer nicht auffindbar.

Verrate mir bitte in 2-3 knappen Worten :D wie ein Fahrzeug von jemandem verkauft werden kann, der

WEDER den Brief hat

NOCH der Besitzer ist (der is ja laut Dir nicht auffindbar)?

 

Am besten googelst Du mal nach dem Unterschied der Worte Besitz und Eigentum.

 

Hier in meinem Arbeitszimmer liegt gerade in Notebook rum. Is schon 2 Jahre alt also gibts was schnelleres, aber da es noch nicht sooo alt ist, kriegt man noch Geld dafür.

Dummerweise bin ich hier nur der BESITZER - der EIGENTÜMER ist mein Brötchengeber.

 

Wenn ein Auto irgendwo steht und der Eigentümer des Grundstücks es evtl. los werden will, dann kann er das nicht weil er zwar der Besitzer ist, aber nicht der Eigentümer.

Wenn Du Dir einen Leihwagen anmietest dann bist Du auch der Besitzer - aber es würde Dir nicht im Traum einfallen, das Auto in der Woche Mietzeit zu verkaufen weil Du nicht der Eigentümer bist.

Wo soll der Unterschied sein zu der Situation hier?

Weil das Auto 20 Jahre statt 20 Mmonate alt ist?

Oder weils abgemeldet ist?

Interessiert beides nicht.

 

Der Eigentümer ist der, der den letzten Kaufvertrag vorweisen kann - die neuen EU Papiere gelten NICHT mehr als Eigentumsnachweis - KLick - sondern nur noch als Verfügungsberechtigung - auch das ist ein Unterschied.

 

ICH würd da die Finger von lassen sonst kaufst Du das Teil, richtest 5k€ rein und gibst ihn in 2 Jahren freundlich lächelnd an den letzten wirklichen EIGENTÜMER ab.

 

Georg


Bearbeitet: von Georg-M3

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Der Besitzer ist der, der den letzten Kaufvertrag vorweisen kann

 

Ich denke mal, das war ein Tippfehler - das wäre mind. der Eigentümer und ggf. der Besitzer. ;-)

 

 

Ansonsten super erklärt - mein Lieblingsbeispiel ist immer die Mietwohnung. Versuch mal als Mieter(=Besitzer) diese zu verkaufen - wird sicher eine Riesenspass. :-D

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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Grazie - habs gleich mal korrigiert.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Moin moin mit der Fahrgestellnummer und einem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und den Brief AUFBIETEN lassen.Das dauert rund 6Wochen,in dieser Zeit überprüft die Zulassungsstelle die Eigentumsverhältnisse,ob gestohlen,oder ansprüche Dritter bestehen,wie Raten an die Bank.Ist das abgeschlossen schreibt dich die Zulassungsstelle an,das du dort das Fahrzeug zulassen kannst.Ich habe das schon paarmal gemacht mit Autos (1600/2 Cabrio,3,0csL,325i cabrio) die ich ohne Brief aber mit Schlüssel gekauft habe,wichtig ist das wie getippt nicht Ansprüche dritter bestehen,Bank,Erben,Autohaus weil du sonst die Kiste losbist und evtl viel Geld investiert hast.Ich habe auch mit BMWclassic wegen dem 3,0csL kontakt aufgenommen.gruß matthias


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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