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H-Zulassung mit 294 / 280 Bremsen und 17" BBS Nachbau


wurstsalatsepp
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Die HU ist doch nicht das Problem. Anscheinend ist seine Bremse nicht eingetragen und somit illegal. Wo kein Kläger da kein Richter. Sollte er einen Schaden haben und ein Gutachter sieht sich den Wagen an, hat er ein sehr großes Problem weil seine Betriebserlaubnis erloschen ist und somit wird die Versicherung sich querstellen.

 

Es war aber auch vom H Kennzeichen die Rede und da führt kein Weg hin mit der Bremse.

 

Gruß Luca

 

Eben , und gerade bei der H-Untersuchung schaut der Prüfer sicher NOCH genauer hin auf alle verbauten Teile !

Gruß Andi :)
 

Suche E30 cabrio,nahezu rostfrei,Motor egal,farbe NICHT rot

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Ausgerechnet beim H-Kennzeichen liegt sooo viel im Ermessensbereich des Prüfers, so dass es SEHR müßig ist, hier darüber zu diskutieren.

Ein Kumpel bekommt mit seinem VW Käfer nicht mal andere (zeitgenössische!) Alu's eingetragen, andere fahren mit total fertigen US-Cars im Customstyle rum und haben auch H! ;-)

 

Fakt ist:

- M30 ist zeitgenössisch und mit Serienbremse eintragbar (wieder Auslegungssache...)

- 17 Zöller prinzipiell auch, deine BBS Nachbauten mit Sicherheit nicht...

- Räder und Bremsen würde ich immer eintragen lassen, egal ob es auffällt oder nicht!

Viele Grüße

Fabi

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Sollte er einen Schaden haben und ein Gutachter sieht sich den Wagen an, hat er ein sehr großes Problem weil seine Betriebserlaubnis erloschen ist und somit wird die Versicherung sich querstellen.

 

Und wenn dann auch noch Personen zu Schaden gekommen sind Gute Nacht.

[/center]

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Zitat: Zubehör-Räder mit zeitgenössischem Prüfzeugnis sind zulässig. Nachbauten in

historischer Optik sind im Rahmen der technischen Voraussetzungen zulässig (Beispiel:

neu aufgelegte ATS-Leichtmetall-Räder für VW Golf I mit aktuellem Prüfzeugnis).

 

Also Lenso BSX mit H Kennzeichen Machbar!!!!!

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Wie Luca schon sagt, lest was in den Verordnungen geschrieben steht und nicht zwischen den Zeilen. Wenn es später schief geht, gibt es mächtig "mäcker". Spreche aus Erfahrung als Harley-Tuner. Der Tüv-Mann trägt auch mal Sachen ein, die nicht ganz regel konform sind. Nur kennt sich die Einnsatzleitung auch mittlerweile sehr gut mit dem Thema aus und schwupps wird dann bei einer Kontrolle das Fahrzeug stillgelegt.

 

evomann

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Zitat: Zubehör-Räder mit zeitgenössischem Prüfzeugnis sind zulässig. Nachbauten in

historischer Optik sind im Rahmen der technischen Voraussetzungen zulässig (Beispiel:

neu aufgelegte ATS-Leichtmetall-Räder für VW Golf I mit aktuellem Prüfzeugnis).

 

Also Lenso BSX mit H Kennzeichen Machbar!!!!!

 

 

Als 15" und mi´m gut gelaunten Prüfer vielleicht. ;-)

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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stimmt, zur Zeit des E30 gab es schon 17 Zoll Felgen für diese Baureihe ( Azev A, Borbet A, OZ Futura, dreiteilige Hartge ...... ) und nur diese Felgen, die es seinerzeit schon gegeben hat
Also im Hartgekatalog von 88/89 sind nur maximal 16" Felgen für den E30 drinnen! (Es gab zwar schon 17 Zoll Hartge, aber die sind da nich für den E30 aufgeführt)

Hartge Katalog 88-89.pdf

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... zumal Räder dieser Größe kaum ohne die Kombination mit Fahrwerks und/oder Karosseriemodifikationen auftreten, die dann eh das Aus für´s "H" bedeuten.

 

Wir reden hier von einem Auto das in den ersten Jahren selbst für die Spitzenmodelle nicht mal mit 15" lieferbar war.

 

15" Kreuzer waren dann schon fett, 16" Alpinas und Co oder M3 "abartig". Selbst wenn es vereinzelt größeres gab, ist das noch lange nicht "zeitgenössisch" und auch die Borbet A / 9x16 Mode ging erst in den 90ern los.

91 kam das A Design Rad erst und bis die richtig Verbreitung fanden hat es ja auch noch "ein paar Tage" gedauert.


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Ist doch egal ob es die Räder 1985 oder erst 1995 gab ist ja innerhalb der letzten 10jahre nach modellwechsel auf e36 also Zeitgenössisch. Demnach ist jedes zubehörteil für den e30 mit gutachten bis markteinführung 2004 Zeitgenössisch zu betrachten und H-Fähig!!! Desweiteren sind nachbauten der Zeitgenössischen teile wie z.b Lenso BSX felgen als Zeitgenössisch zu betrachten da sie in form und erscheinungsbild den Originalen BBS RS gleichen (mit minimalen abweichungen).

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Wieso sollt sich das nicht lohnen? Ich will ja nicht mit der H-Nummer fahren sondern mit der 07er mal auf das eine oder andere Treffen und mir dann noch nen 2.Oldtimer zulegen...den kann ich auch mit der selben nummer fahren dann...

 

Von dem her ists mir einfach total wichtig das Oldtimergutachten zu bekommen...

Gruß Andi :)
 

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Ist doch egal ob es die Räder 1985 oder erst 1995 gab ist ja innerhalb der letzten 10jahre nach modellwechsel auf e36 also Zeitgenössisch. Demnach ist jedes zubehörteil für den e30 mit gutachten bis markteinführung 2004 Zeitgenössisch zu betrachten und H-Fähig!!! Desweiteren sind nachbauten der Zeitgenössischen teile wie z.b Lenso BSX felgen als Zeitgenössisch zu betrachten da sie in form und erscheinungsbild den Originalen BBS RS gleichen (mit minimalen abweichungen).

 

 

...wir reden 2019 nochmal. ;-)

 

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stimmt, zur Zeit des E30 gab es schon 17 Zoll Felgen für diese Baureihe ( Azev A, Borbet A, OZ Futura, dreiteilige Hartge ...... ) und nur diese Felgen, die es seinerzeit schon gegeben hat
Also im Hartgekatalog von 88/89 sind nur maximal 16" Felgen für den E30 drinnen! (Es gab zwar schon 17 Zoll Hartge, aber die sind da nich für den E30 aufgeführt)

Mir wurde zwar keine Ahnung bescheinigt, aber der Hartge E30 H35 wurde mit 17" ausgeliefert und die sind im Fahrzeugprospekt als centerfold abgebildet.

Als Einzelfelgen (7,5x17 ET25 - 36270775 - 1.137,22DM bzw. 8,5x17 ET 27 - 36270785 - 1.276,80DM) oder als "Hartge Racing Radsatz" mit 235/45ZR17 unter der Bestellnummer 37170235 für 6.525,36 DM inkl. 14% MwSt erhältlich, nicht jedoch für die ix-Modelle.

Einen Scan kann ich gern zur Verfügung stellen.

Auf dem Hartge Produkt-Info von 1987 ist die 17"-Felge auf der Rückseite zwischen einem Bild eines M-Motors und dem Bild zweier Uhren zu sehen.

:-)

Abend04.JPG

... seit 4.437 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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Info aus der OLTIMER MARKT Heft 11/2012 (Abschrift):

Überschrift: Geheimakte H: Richtlinie unter Verschluß

 

"Geht das mit H-Kennzeichen?" Diese bange Frage stellt sich so mancher Oldtimerbesitzer, der sein Fahrzeug mit klassischem Tuning oder sonstigen Umbauten modifiziert hat. Auskunft darüber sollte eigentlich eine verbindliche H-Kennzeichen-Richtlinie geben, die jeder einsehen kann, bevor er mit seinem Klassiker zur Abnahme bei TÜV oder Dekra vorfährt.

 

Tatsächlich haben die Prüforganisationen die Richtlinien jedoch unter Verschluss und entscheiden erst in der Prüfstelle, ob eventuelle Modifikationen H-Kennzeichen-fähig sind oder nicht. Für OLDTIMER MARKT Grund genug, im Berliner Parlamentskreis Automobiles Kulturgut nachzufragen, warum die Richtlinie bislang nicht offengelegt wurde. Der Vorsitzende des Parlamentskreises, Thomas Jarzombek (CDU), will die Überwachungsorganisationen nun auffordern, „diese unverständliche Geheimniskrämerei“ zu beenden. Im Gespräch mit OLDTIMER MARKT erläuterte Matthias Gerst vom TÜV Süd die Hintergründe, weshalb sich die Prüforganisationen darauf Verständigt hätten, die Richtlinie vorerst nur als interne Arbeitsanweisung für Prüfer zu verwenden: „Das Verkehrsministerium hatte zwar eine Verschlankung des Anforderungskataloges für die Begutachtung von Oldtimern verlangt, in der Praxis ergeben sich aber immer wieder Grenzfälle, die einer Klärung bedürfen und die letztlich auch in die Richtlinie einfließen müssen. Würde das Papier in der derzeitigen Form veröffentlicht, müssten wir schlicht später noch mehrfach nachbessern.“

 

Mein persönliches Problem:

Ein H-Kennzeichen ist zur Zeit abhängig vom guten Willen des Prüfers. Aus meiner persönlichen Erfahrung weis ich, vieles ist möglich.

Aber: Wenn der Prüfer, der mein H-Gutachten erstellt hat bei der Wiedervorführung (nächstem TÜV) nicht mehr verfügbar ist und der „andere“ Prüfer das H-Gutachten verwirft? Ich habe noch nichts über „Besitzstandswahrung“ in Bezug auf das H-Kennzeichen gelesen und das beunruhigt mich.

 

 

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Info aus der OLTIMER MARKT Heft 11/2012 (Abschrift):

Überschrift: Geheimakte H: Richtlinie unter Verschluß

 

"Geht das mit H-Kennzeichen?" Diese bange Frage stellt sich so mancher Oldtimerbesitzer, der sein Fahrzeug mit klassischem Tuning oder sonstigen Umbauten modifiziert hat. Auskunft darüber sollte eigentlich eine verbindliche H-Kennzeichen-Richtlinie geben, die jeder einsehen kann, bevor er mit seinem Klassiker zur Abnahme bei TÜV oder Dekra vorfährt.

 

Tatsächlich haben die Prüforganisationen die Richtlinien jedoch unter Verschluss und entscheiden erst in der Prüfstelle, ob eventuelle Modifikationen H-Kennzeichen-fähig sind oder nicht. Für OLDTIMER MARKT Grund genug, im Berliner Parlamentskreis Automobiles Kulturgut nachzufragen, warum die Richtlinie bislang nicht offengelegt wurde. Der Vorsitzende des Parlamentskreises, Thomas Jarzombek (CDU), will die Überwachungsorganisationen nun auffordern, „diese unverständliche Geheimniskrämerei“ zu beenden. Im Gespräch mit OLDTIMER MARKT erläuterte Matthias Gerst vom TÜV Süd die Hintergründe, weshalb sich die Prüforganisationen darauf Verständigt hätten, die Richtlinie vorerst nur als interne Arbeitsanweisung für Prüfer zu verwenden: „Das Verkehrsministerium hatte zwar eine Verschlankung des Anforderungskataloges für die Begutachtung von Oldtimern verlangt, in der Praxis ergeben sich aber immer wieder Grenzfälle, die einer Klärung bedürfen und die letztlich auch in die Richtlinie einfließen müssen. Würde das Papier in der derzeitigen Form veröffentlicht, müssten wir schlicht später noch mehrfach nachbessern.“

 

Mein persönliches Problem:

Ein H-Kennzeichen ist zur Zeit abhängig vom guten Willen des Prüfers. Aus meiner persönlichen Erfahrung weis ich, vieles ist möglich.

Aber: Wenn der Prüfer, der mein H-Gutachten erstellt hat bei der Wiedervorführung (nächstem TÜV) nicht mehr verfügbar ist und der „andere“ Prüfer das H-Gutachten verwirft? Ich habe noch nichts über „Besitzstandswahrung“ in Bezug auf das H-Kennzeichen gelesen und das beunruhigt mich.

 

 

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Auf dem Hartge Produkt-Info von 1987 ist die 17"-Felge auf der Rückseite zwischen einem Bild eines M-Motors und dem Bild zweier Uhren zu sehen.
Diese Hartge Felge ist in Meinem Katalog auch drinnen. aber eben nicht für den E30!

Unbenannt.JPG

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Hier hast den ganzen Katalog

 

http://e30-talk.com/attachments/allgemeines/92832d1293816056-hartge-h26-hartge-katalog-88-89.pdf

 

17" ja aber für E34 und E32 usw...

 

Warum hab ich dann ne Kopie von nem Gutachten für 17“ Hartge-Felgen aufm e30? :D

 

Bei ebay BMW-Teile Du bekommst. Nur doppelten Preis bezahlen Du mußt. Die dunkle Seite der Macht dort herrscht.

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Warum hab ich dann ne Kopie von nem Gutachten für 17“ Hartge-Felgen aufm e30? :D
Aus welchem Jahr stammt dieses Gutachten? Wenn jemand in den 90ern oder sonst wann 17" Hartge Felgen auf einem E30 montiert und eintragen hat lassen sammt so einem Gutachten, wird das den TÜVER, der das H erteilt wenig interessieren. Heute kann ich zb. auch 18" ALPINA eintragen lassen...

 

 

Deine ständig wiederkehrende Argumentation "ja aber im Prospekt" ändert doch nichts daran, das es diese Felgen tatsächlich gegeben hat.

 

Das ihr das wisst, dass es sowas gegeben hat ist ja schön, nur wenn du dann vor dem TÜVER stehst will der das schwarz auf weiss sehen und nicht hören was du weisst. Wenn der Toschu was hat, wo die Felgen draus hervor gehen ist ja gut, wenn nicht hast du ein Problem, denn du musst irgendwie "Papier" vorlegen, was der TÜVER sehen will.

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Warum hab ich dann ne Kopie von nem Gutachten für 17“ Hartge-Felgen aufm e30? :D
Aus welchem Jahr stammt dieses Gutachten? Wenn jemand in den 90ern oder sonst wann 17" Hartge Felgen auf einem E30 montiert und eintragen hat lassen sammt so einem Gutachten, wird das den TÜVER, der das H erteilt wenig interessieren. Heute kann ich zb. auch 18" ALPINA eintragen lassen...

 

 

 

Ist ein Teilegutachten direkt von/für Hartge ;) Allerdings ist es in der Tat aus den 90ern, Oktober 1990 :D dürfte aber trotzdem als zeitgemäß gelten ;)

 

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Ist ein Teilegutachten direkt von/für Hartge ;) Allerdings ist es in der Tat aus den 90ern, Oktober 1990 :D dürfte aber trotzdem als zeitgemäß gelten ;)

 

Das ist halt das ausschlaggebende! 1990 ist OK, denn der E30 wird ja bis 90/91 oder teilweise 92 geführt, währe das Ding aus zb. 1996 währe es sinnlos, das meinte ich damit!

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