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Aufforderung zur Gewerbeanzeige


funkydrift
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Also den 1. Touring habe ich gekauft, weil meine Limo nen Motorschaden hatte. Da ich finanziell noch nie gut betucht war, habe ich einen günstigen gekauft und erstmal den Wartungsstau beseitigt.

Dann lief mir das Cabrio günstig zu und ich brauchte den Touring nicht mehr. Dieser war 5 Monate angemeldet und wurde dann verkauft. Klar mit Gewinn, hab ja schließlich aus ner Bruchbude ein mängelfreies Auto mit neuem TÜV gemacht. Aber wirklich groß war der Gewinn nicht und darum ging es auch gar nicht. Ich will ein verkehrssicheres Auto, vor allem, wenn auch mein Vater damit fährt. Und da ich Kfz-Mechatroniker bin, repariere ich die Autos selbst.

So das Cabrio hab ich dann in den Winterschlaf geschickt und da ich meinen Motorschaden noch nicht behoben hatte, wieder einen günstigen Touring gekauft und den Wartungsstau behoben. Nachdem ich dann den überholten Motor in die Limo eingebaut hatte, war der Touring nicht mehr von Nöten. War 3 Monate angemeldet und dann verkauft.

Sehe da nicht, wo das gewerblich ist.

Habe auch nicht vor in einer 15m² Reihengarage ein Gewerbe anzumelden.

Wie auch ohne Ölabscheider etc.

 

...expect the unexpected...

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Weiss ja nicht, wie entscheidend das ist, aber wenn man sich vor Augen hält, was man an Zeit & Teilen reingesteckt hat, kann man hier sicher nicht von "Gewinnbringend" sprechen.

 

Kenne das Prozedere sehr gut :)

 

Fahr zu dem Sachbearbeiter hin und klär die Lage auf.

Oder sprich mit Deinem Vater, evtl. habt Ihr ne Rechtschutzversicherung, oder einen Anwalt, der Dir da Tipps geben kann, was Du besser nicht sagen solltest, bzw. wie genau Du am Besten weiter verfährst.

 

Wäre auf jeden Fall schön, wenn Du uns auf dem Laufenden hälst, da in so eine Situation ja so ziemlich jeder hier kommen KANN...

Nichts ist für die Ewigkeit !

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bin sehr gespannt, wie dieses thema ausgeht. würde mich freuen, wenn wir hier auf dem laufenden gehalten werden können.

 

es wäre ja fatal, wenn jeder der einen gebrauchtwagen kauft, diesen während der nutzungszeit, soweit notwendig, repariert, und danach zu dem marktüblichen preis von privat verkauft ein gewerbe anmelden muss.

 

wie ich den TE verstehe, und so würde ich es dem amt gegenüber präsentieren, handelt es sich um im alltag genutzte privatfahrzeuge. die tatsache, dass ein sommerfahrzeug mit einem winterfahrzeug ergänzt wird, ist in keiner weise ein gewerbe.

dass das winterfahrzeug nach dem winter wieder verkauft wird, kann glaubhaft mit stellplatzmangel begründet werden.

in den augen der nachbarin mag das den eindruck erwecken, dass ein ständier fahrzeugumschlagplatz entstanden ist. wichtig ist dabei sicher, dass die fahrzeuge nicht ausschließlich gekauft, repariert und wieder verkauft wurden.

die fahrzeuge waren auf dich, bzw. deinen vater angemeldet, und wurden von euch genutzt. anfallende reparaturen wurden durchgeführt. selbstverständlich wurden dabei lärmschutz- und umweltschutzbestimmungen beachtet.

wenn jemand aus lust und laune sich zwei mal im jahr ein anderes auto kauft, ist es klar, dass das alte danach wieder verkauft werden muss. das ist etwas völlig anderes, als wenn ein reiner an- und verkauf von gebrauchtwagen betrieben wird.

 

leider ist die spanne zwischen duldung "privater" tätigkeiten und der überpingeligen auslegung von gesetzen groß.

ich wünsche dir in deinem fall, dass du mit einem sachlichen gespräch diese sache beilegen kannst.

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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Überdenke Deine Meinung nochmal im Hinblick auf Immobilien. Das wäre dasselbe, als ob ich eine billige Wohnung kaufe, selbst aufmöbele und dann wieder verkaufe. Spekulation und so.

 

Ds ist nunmal eine Sache mit Gewinnerzielung und wenn das eben parallel im Jahr stattfindet...

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Überdenke Deine Meinung nochmal im Hinblick auf Immobilien. Das wäre dasselbe, als ob ich eine billige Wohnung kaufe, selbst aufmöbele und dann wieder verkaufe. Spekulation und so.

 

Ds ist nunmal eine Sache mit Gewinnerzielung und wenn das eben parallel im Jahr stattfindet...

 

Wenn sie binnen 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird, so ist die Differenz / der Gewinn zu versteuern!

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
Ein Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesucht

http://www.creme21-rallye.de/

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Überdenke Deine Meinung nochmal im Hinblick auf Immobilien. Das wäre dasselbe, als ob ich eine billige Wohnung kaufe, selbst aufmöbele und dann wieder verkaufe. Spekulation und so.

 

Ds ist nunmal eine Sache mit Gewinnerzielung und wenn das eben parallel im Jahr stattfindet...

 

Wenn sie binnen 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird, so ist die Differenz / der Gewinn zu versteuern!

 

Richard

 

Nicht, wenn mindestens ein Jahr und die beiden vorangegangenen im Zeitraum vor Veräußerung Selbstnutzung nachgewiesen wird...

Ebenso entspricht dein Beitrag zur Gewerbesteuer sowie der HWK nicht den Tatsachen.

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außerdem reden wir hier nicht von immobilien, sondern von privaten kraftfahrzeugen.

die rechtslage zu vergleichen ist wenig zielführend.

 

den punkt der gewinnerzielung beim pkw-verkauf würde ich hier dringend außen vorlassen bei der argumentation.

die autos wurden gekauft, selbst genutzt, notwendige reparaturen für den tüv währenddessen durchgeführt und danach zum marktüblichen preis verkauft.

wie definiert sich hierbei noch ein "gewinn"? kaufpreis plus ersatzteilpreise abzüglich verkaufspreis? wo blieben denn dann die 60-100 euro/std. arbeitszeit, die man dafür in der werkstatt gezahlt hätte?

 

private nutzung als alltagsfahrzeug, durchführung der für die verkehrssicherheit notwendigen reparaturen. verkauf von privat aufgrund anschaffung eines anderen fahrzeugs.

so stellt sich aus meiner sicht der sachverhalt dar. und da sollte einem niemand mit gesundem menschenverstand gewerbliche absichten unterstellen.

nicht jeder kann es sich eben leisten neuwagen zu kaufen. jetzt trifft geldknappheit auf eine abgeschlossene mechatronikerausbildung, dann ist es verständlich, wenn die autos selbst repariert werden. dabei wurde die umwelt nicht verschmutzt, die gefahrstoffe sachgerecht entsorgt, und die ruhezeiten eingehalten.

Gruß Wolfgang

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dabei wurde die umwelt nicht verschmutzt, die gefahrstoffe sachgerecht entsorgt, und die ruhezeiten eingehalten.

Kannst du das beweisen?

 

Ausserdem ist es ja nicht so, dass du nur weil du mit Autos zu tun hast, zwangsläufig als Kleingewerbe eine Werkstatt anmelden musst! Wenn du beispielsweise neben deinem Hauptberuf Autos aufbereitest musst du keine Werkstatt mit Ölabscheider und ähnlichen Einrichtungen vorweisen! Und als Einzelunternehmer musst du keine Abgaben an die HWK zahlen und versteuert wird das Einkommen aus dieser Selbständigen Tätigkeit. Egal wieviel % Einkommenssteuern fällig wären, wenn Einkommen 0 EURO, dann auch Steuern 0 EURO. Aber wenn jemand eine selbstständige Tätigkeit (egal in welcher Form) sollte man sich vielleicht Gedanken um einige Versicherungen machen. Denn, was ist wenn ein Kundenauto über Nacht gestohlen oder bei deiner Arbeit beschädigt wird, sollte man versichert sein... Nur als Anmerkung, weil oft gedacht wird, dass es so einfach ist, mal eben ein Gewerbe anzumelden ...

STORCH MOTORSPORT

FREUDE AM FAHREN

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Ich sehe das wie Wolfman.

 

Hier liegen keine Fakten zugrunde, dass ein Gewerbe vorraussetzt. Ich lese das jetzt auch nicht so, dass die Wagen mit dem Ziel eingekauft worden sind, um sie mit Gewinn zu verkaufen.

 

Das Amt ist bei einer Anzeige eines Bürgers manchmal recht schnell dabei und schickt dann Post. Wie einige schon geschrieben haben, einfach beim Amt anrufen oder vorbeischauen und denen erklären wie es war. Da sehe ich kein Problem und das Amt wird das auch so akzeptieren.

:smbmw: SUCHE!!! :smbmw:

Beleuchteter Schaltknauf komplett original BMW

IS-Lippe

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The Question Is What Is the Question

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der einkauf interessiert niemanden - nur um gewinn und daraus resultierenden steuern geht es.

und da wird halt behauptet und du mußt beweisen, nicht das finanzamt !!!!

alles schon erlebt.

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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dabei wurde die umwelt nicht verschmutzt, die gefahrstoffe sachgerecht entsorgt, und die ruhezeiten eingehalten.

Kannst du das beweisen?

du hast da prinzipiell schon recht. das zu beweisen wäre ohne entsorgungsnachweis, etc. schwierig.

nur glücklicherweise wird dem TE das gar nicht zur last gelegt :-)

Gruß Wolfgang

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Jaja...interessiert keinen...deshalb operieren ja auch alle Teilehändler bei ebay als "privater Verkäufer" und das Finanzamt ist brennend an den Daten interessiert.

 

Wenn das Leben so einfach wäre Wulf...

 

Mit der Aufforderung zur Gewerbeanmeldung ist nich tzu spassen, kommt man dem niht nach, gibt es normalerweise ein Steuerermittlungsverfahren. Das wird lustig.

 

Leider bin ich Beamter (zum Glück nicht FA) aber kenne die Arbeitsweise. Aber wir werden ja sehen. Ein netter Amtsmitarbeiter und das Thema ist vom Tisch.

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Jaja...interessiert keinen...deshalb operieren ja auch alle Teilehändler bei ebay als "privater Verkäufer" und das Finanzamt ist brennend an den Daten interessiert.

 

Wenn das Leben so einfach wäre Wulf...

ich glaub ich steh gerade auf dem schlauch... darum geht es hier doch gar nicht?

 

an erster stelle gilt es doch, ein missverständnis aufzuklären, das daraus resultiert, dass eine nachbarin nicht kommunikations- und konfliktfähig ist.

wer weiß, was die da auf dem rathaus alles erzählt hat, und wer aus ihrem bingo-verein evtl. dort zufällig dienst schiebt...

Gruß Wolfgang

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tja, wenn der TE auf dem Amt alle privaten(!) Gründe und Hintergründe glaubhaft erklären kann, sehe ich das nicht so schwarz.

 

Frage ist halt, wie und was an Einzelheiten die liebe Nachbarin gesagt hat.

Denn dass z.B. ein Motorwechsel in einer 15qm Reihengarage in einem reinen Wohngebiet nicht sonderlich tolleriert wird, kann ich mir durchaus vorstellen.

 

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Überdenke Deine Meinung nochmal im Hinblick auf Immobilien. Das wäre dasselbe, als ob ich eine billige Wohnung kaufe, selbst aufmöbele und dann wieder verkaufe. Spekulation und so.

 

Ds ist nunmal eine Sache mit Gewinnerzielung und wenn das eben parallel im Jahr stattfindet...

 

Wenn sie binnen 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird, so ist die Differenz / der Gewinn zu versteuern!

 

Richard

 

Nicht, wenn mindestens ein Jahr und die beiden vorangegangenen im Zeitraum vor Veräußerung Selbstnutzung nachgewiesen wird...

Ebenso entspricht dein Beitrag zur Gewerbesteuer sowie der HWK nicht den Tatsachen.

 

Moin,

 

o.k., wenn es eine selbstgenutzte Immobilie ist.

 

Grundbetrag, also Gewinn und Umsatz unabhängig, der Handwerkskammer Flensburg für 2011: EURO 81,00

 

Grundbetrag, also Gewinn und Umsatz unabhängig, des Gewerbeamtes für den Kreis Schenefeld für 2010: EURO 101,00

 

Wenn Du Einblick in die Unterlagen haben möchtest, gern.

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
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Ich verstehe nicht warum eine so offensichtlich kompliziertere Rechtsfrage nicht dem eigenen

A N W A L T übergeben wird. Ich stimme JuTu und anderen zu: Das ist richtig ernst! Mit ein bischen bla bla ist das nicht gelöst!

 

Es sind hier doch mehrere Interessen und Mitspieler in der Partie:

 

-Die Nachbarin die ihre Ruhe haben will und außerdem vermutlich dem Threadstarter noch eine Packung mitgeben möchte. (Vielleicht hat der Threadstarter auch nicht immer absolut den rechten Ton gefunden, gegenüber der Nachbarin!)

 

-Die ARGE, bei der der Threadstarter sich als absolut einkommenslos erklärt hat.

 

-Das Finanzamt, welches sich, durchaus zu Recht, für alle Arten von Einkommen interessiert, gerade auch für den Graubereich zwischen "Privat" und "Geschäftlich".

 

-Garagenvermieter, Gewerbeaufsichtsamt, Handwerkskammer, Autokäufer die Garantieansprüche generieren wollen.....

 

Also, da ist doch einiges im Spiel. Und als Nichtjurist dem Threadstarter raten zu wollen, außer zum Anwalt zu gehen, ist meines Erachtens so größenwahnsinnig wie sich selbst am Herzen operieren zu wollen.

 

Nimm´das ja Ernst, bevor Arge, Finanzamt und Ordnungsamt Dir nicht nur Briefe schreiben sondern vorbeikommen und Dir so richtig die Luft raus lassen! Die schreiben nicht nur Briefe, die machen Hausbesuche! Und zwar solche an die man sich später lange und ungern erinnert.

 

Die meisten Foristen hier wissen nicht, dass man in dem Moment aus der geschützten Nische des Arbeitnehmerdaseins heraustritt, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Da ist niemand mehr der einen irgendwie als tendenziell harmlos, als irgendwie schutzbedürftig sieht. An den Gewerbetreibenden wenden sich sofort mindestens 10 Parteien die alle mindestens sein Geld wollen. Und jede dieser Parteien, (z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Finanzamt, Ordnungsamt) ist berechtigt mit dem "Selbstständigen" so umzugehen wie der Sheriff in amerikanischen Filmen mit den Gesetzesbrechern umgeht wenn er schlechte Laune hat.

 

Anwalt. Erstberatung unter 50 Euro. Oder auf den Rat von Laien hören, welche die im Spiel befindlichen Institutionen noch nicht wirklich kennengelernt haben weil sie sich bisher "nur" als Arbeitnehmer, Verbraucher oder arbeitssuchend gegeben haben.

 

Ich find´s auch okay, das es streng ist. Ich muss als Selbständiger (Handwerk) die ganze Party zahlen. Bilanzieren, Steuervorauszahlung, Steuernachzahlung, Steuernachvorauszahlung (Doch, das gibt´s !) Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, BG-Beiträge, Innungsbeiträge, Versicherungen, Sozialversicherungen, das volle Programm. Alle buchen schon ab bevor ich den ersten Cent verdient habe. Da bin ich zuweilen schon neidisch wenn Leute 10 Autos im Jahr "privat" verkaufen und meinen von dem Gewinn keine Steuern zahlen zu müssen. Ja, zuweilen bin ich neidisch auf Arbeitssuchende die "privat" und stets "nebenher" leichter und mehr verdienen als meine steuerzahlenden Handwerksgesellen. Und "Arbeitssuchend" zu sein und, vorsichtig ausgedrückt, zeitgleich mit dem Verkauf von Autos Geld verdient zu haben, so wie der Threadstarter das beschreibt, da dürfen und werden die Behörden Fragen stellen.

 

 

Gruß, Capo


Bearbeitet: von capo
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Ich find´s auch okay, das es streng ist. Ich muss als Selbständiger (Handwerk) die ganze Party zahlen. Bilanzieren, Steuervorauszahlung, Steuernachzahlung, Steuernachvorauszahlung (Doch, das gibt´s !) Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, BG-Beiträge, Innungsbeiträge, Versicherungen, Sozialversicherungen, das volle Programm. Alle buchen schon ab bevor ich den ersten Cent verdient habe. Da bin ich zuweilen schon neidisch wenn Leute 10 Autos im Jahr "privat" verkaufen und meinen von dem Gewinn keine Steuern zahlen zu müssen. Ja, zuweilen bin ich neidisch auf Arbeitssuchende die "privat" und stets "nebenher" leichter und mehr verdienen als meine steuerzahlenden Handwerksgesellen. Und "Arbeitssuchend" zu sein und, vorsichtig ausgedrückt, zeitgleich mit dem Verkauf von Autos Geld verdient zu haben, so wie der Threadstarter das beschreibt, da dürfen und werden die Behörden Fragen stellen.

 

Gruß, Capo

 

 

Danke für deinen Rat und das du deine Erfahrungen teilst.

Aber stelle mich bitte nicht als Arbeitslosen Schwarzarbeiter hin. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Bin erst seit kurzem arbeitssuchend.

:-UU

 

...expect the unexpected...

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welche die im Spiel befindlichen Institutionen noch nicht wirklich kennengelernt haben

 

Erstens weißt du nicht, mit wem ich schon alles zu tun hatte und welche Erfahrungen ich gemacht habe.

Zweitens glaube ich, dass der Tenor doch lautet: Hol dir professionellen Rat bei einem Anwalt. Sich hier die Erfahrungen von Anderen anzuhören, ist doch voll okay! Dass man in Foren auch auf Leute und deren Erfahrungen trifft, die einem nicht weiter helfen, ist genau so normal!

STORCH MOTORSPORT

FREUDE AM FAHREN

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Bei einmalig 3 Autos im Jahr kann noch keine Rede von gewerblich sein. Entscheidend ist schon mal ob du die Autos mit der Absicht gekauft hast sie gewinnbringend weiter zu verkaufen oder ob du zum Zeitpunkt des Kaufes die Dinger einfach nur für dich haben wolltest.

 

Gesetzlich musst du Gewinne von mehr als 256 Euro im Jahr beim Finanzamt angeben. Die Veräußerung von privaten Gegenständen des täglichen Gebrauchs hingegen unterliegt nicht der Steuerpflicht und stellt spätestens seit dem Jahressteuergesetz 2010 auch kein Spekulationsgeschäft mehr dar.

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"wo kein Kläger, da kein Richter"!

ergo: wo ein Kläger, da ein Richter.

So einfach stellt sich die Sache dar.

 

Nun ist Anzeige gestellt worden; also Klage.

Die Mühlen der Verwaltung mahlen zwar sehr langsam, aber sie tun es; meistens jedenfalls.

 

Deswegen kann es nur wichtig sein, das erste Mahlwerk abzustellen.

Ob dazu ein Anwalt nötig ist?

Wenn ja, dann bitte nur mit dem Berechtigungsschein, den das Amtsgericht für AL ausstellt!

 

Allein der Verdacht auf Schwarzarbeit lässt alle Alarmglocken klingeln ..... und das sollte man tunlichst vermeiden.

Gruß Jochen

 

PS: ich kenne einige "Hartzer", die ihren Lebensstandard in handwerklichen Tätigkeiten auf Nettolohn und mehr erweitert haben.

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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@storch-motorsport

Klar, Du hast ja Recht. Woher sollte ich wissen mit wem jeder Einzelne hier schon zu tun bekam, welche Erfahrungen jeder hat? Nichts gegen die Erfahrungen und Meinungen der anderen. Auch ich gebe ja gern mal ein Statement ab was eher provoziert, oder als wenig "Hilfreich" empfunden wird.

 

Ich wollte nur davor warnen die Sache nicht Ernst genug zu nehmen weil manch einer hier vorträgt im Sinne von: Dann gehst du mal zum Amt und dann stellst du das mal klar, und dann redest Du mal...

 

Und, das hast du ja genau erkannt, ich werbe dafür sich für die Hälfte dessen was eine Tankfüllung kostet, professionellen Rat zu holen.

 

Die Leut´s haben da manchmal eine Blockade weil sie sofort hohe Kosten befürchten. Ich sage: Anrufen, Summe für eine Erstberatung erfragen, anschließend klarer sehen. Als Laie läuft man da sehr oft in die falsche Richtung, sieht bei der Beurteilung eines juristischen Sachverhaltes Dinge als wichtig an die in Wahrheit juristisch total irelevant sind.

 

(Nein, bin kein Jurist sondern Handwerker der weiß was er Alles nicht weiß)

 

Gruß Capo

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