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Muß der Fahrersitz beim 2 Türer klappbar sein fürn TÜV ?


Rocko
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Hallo Autofreunde,

 

ich hab in meinen E30 2 Türer einen Fahrersitz vom 4 Türer drinne.Hab jetzt vom Kollegen gehört das ich damit eventuell n Tüv Problem kriegan kann :-[

Muß der Sitz klappbar sein oder nicht fürn Tüver ?

Oder es riskieren das es da nicht hinschaut :motz:

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da muss ich spiggy recht geben.

 

ich denk nen anruf beim tüv ist billiger als nen neuer sitz.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Servus,

ich war damals beim TÜV und da war der Seilzug von meinem Fahrersitz kaputt,

das war damals ein erheblicher Mangel. Ich denke das es heute auch noch so sein wird.

 

Aber fragen kostet ja nix

 

BMW 325i (E30) Cabrio, M-Technik 2, 170PS, 60/40 Tieferlegung H&R mit Bilstein B8, Klarglasscheinwerfer, schwarze Rückleuchten, Brock B6 9x16 vorne und hinten, Ledersportsitze uvm...

 

VW Passat Variant 3C Sportline: nix Aussergewöhnliches eben ein Passat....

 

Mercedes Benz A-Klasse 220 CDI ein Firmenwagen und Alltagsauto

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ist tatsächlich ein Mangel und wird im Rahmen der Sicherheitsgurte überprüft.

Man kann aber eine Eintragung als 2-Sitzer vornehmen lassen und die Rückbank/Rücklehne rausnehmen.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Und ich dachte unser tüv hier wäre pingelig:-D

Kann mich nicht erinnern dass jemals bei der HU die Gurte oder die Klappfunktion der Sitze geprüft wurden.

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da war der Seilzug von meinem Fahrersitz kaputt,

 

Was verbaut ist muß auch funktionieren aber wenn als Fahrersitz ein Viertürersitz verbaut ist hat er diese Klappfunktion garnicht.....

 

:ironie:...und wenn du die Scheinwerfer ausbaust darfst du nachts ohne Licht fahren...:klatsch:

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Was hat das jetzt damit zu tun? Einfach mal Hirn einschalten und sachliche Argumente bringen sollte vielleicht hilfreich sein.

 

 

Ein Scheinwerfer ist nun mal Vorschrift! Hast du optionale Nebelscheinwerfer, müßen die auch funktionieren, du mußt aber keine haben....und nichts anderes hat Spiggy gesagt.

 

 

Wenn du in einem E30 von 88 eine Scheinwerferhöhenverstellung verbaut hast, muß die funktionieren, sonst "schwerer Mangel".

 

Wenn aber gar keine drinne ist (da ja bei dem Baujahr nicht vorgeschrieben), dann gibt´s auch keinen Minuspunkt.

 

....um mal im Scheinwerferumfeld zu bleiben.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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ins auto setzt der sich schon um auf den bremsenprüfstand zu fahren....aber kontrolle der sitze?.....noch nie!

 

Mhhh bei mir setzt sich der Prüfer für gewöhnlich nichtmal ins Auto. Geschweige denn er popelt an den sitzen rum

 

 

 

Jeder Prüfer ist anders, das wissen wir doch. Manche machen das volle programm mit Scheibenwischer, Verbandskasten und Gurtschlösser, andere machen nur den Bremsentest und schauen sich die Gummilager an.

[/center]

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Meiner Meinung nach liegt viel von dem was der Prüfer tut oder nicht tut auch daran, wie das Auto ausschaut.

 

Bei nem absolut gepflegten E30 wird er manche Dinge nicht unbedingt kontrollieren weil er davon ausgeht, dass der Halter selber darauf schaut dass alles OK ist.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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