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ebay: "Artikel runtergefallen"


IS-Volker
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vor kurzem habe ich einen recht guten kauf bei ebay gemacht. es handelt sich um einen mtb-rahmen. wie immer habe ich das geld gleich nach kauf überwiesen.

heute kriege ich eine mail des privatverkäufers:

 

"es tut mir sehr leid, der rahmen ist jetzt reif für den schrott platz. er ist mir die treppe runter gefallen und es hat den hinterbau weggerissen. falls sie schon das geld überwiesen haben buche ich es natürlich wieder zurück. nochmals entschuldigung"

 

habe ihm dann freundlich geantwortet mit der bitte mir fotos des defekten rahmens zu schicken.

 

einen rahmen wie diesen in meiner größe und zu dem preis werde ich wohl nicht mehr finden.

rein rechtlich hat mir der verkäufer einen rahmen in dem zustand wie in der auktion beschrieben zu liefern. nun will ich aber kein fass aufmachen und dem verkäufer groß eins reinwürgen.

 

was gäbe es denn für möglichkeiten, damit beide parteien halbwegs vernünftig aus dieser nummer rauskommen können. ich dachte an die haftpflichtversicherung des verkäufers. könnte die den schaden ersetzen? der verkäufer hat ja rechtlich gesehen "meinen" artikel beschädigt.

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Tja warte mal auf die Fotos ab falls er welche schickt und ich denke wenn er dir dein Geld wieder gibt ist es erledigt für ihn, denn mehr wird sicher ohne TamTam nicht rum kommen.

 

Zur Zeit scheinen die Ebayer alle nicht rund zu laufen hab ich das Gefühl hab auch was Gekauft was es nur einmal gab und man glaubt es nicht nach 4Tagen hat er nen Streitfall aufgmeacht weil das Geld nicht da ist (Kauf war auf nem Freitag Abend). Da hab ich ihn drauf hin gewiesen das es immer ein wenig dauert und heute bekomme ich zu hören "alles ausreden und er wollte nen Transaktionsabbruch" sind die da alle Bekloppt???

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Das erste Problem dürfte sein: kann der VK seiner Versicherung glaubhaft darlegen, dass es den Schaden überhaupt gibt?

 

Das zweite: Selbst wenn, würde doch die Versicherung den Wert – und damit die Schadenshöhe – sicher mit dem erzielten Preis bei Auktionsende ansetzen, auch wenn der exorbitant günstig war, das bringt dich nicht weiter...

 

Und 'rein rechtlich' glaube ich nicht, dass man als VK in der Bucht in jedem Fall zur Ersatzlieferung verpflichtet ist. Was wäre z.B. wenn man ein Gemälde anbietet, dass 3 Minuten vor Auktionsende gestohlen wird? Sind nur ein paar lose Gedanken, viel Erfolg...

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Rene ich denke nicht bin seid 11 Jahren in dem Laden aber sowas ist echt frech. Die haben doch alle nen Nagel im Kopf was da zur Zeit abgeht, genau wie erst was rein setzen und am Ende vorher beenden bevor man nen Schnapper machen kann grrrrrrrrrrrrrrrr

Naja ich habe die Transaktion nicht abgebrochen denn ich brauche die Teile und wenn er nicht schickt zeige ich ihn an das glaube man.

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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naja volker grosse chance auf ersatz haste wohl nicht. der verkäufer will das ding nicht für den preis hergeben und du möchtest nicht dafür nen "angemessnen preis" zu zahlen. versteh das bitte mit dem "angemessnen preis" nicht falsch. ;-) nen schnäppchenjäger ist nie bereit nen "angemessnen preis" zu zahlen. :D

 

ich befürchte du bekommst weder bilder von dem rahmenbruch (weils den nicht gibt und der verkäufer in nem ebenerdigen bungalow ohne keller wohnt ;-)) noch wird er ersatz besorgen.

 

ohne "terror" wirste nicht zu deinem schnabber kommen. und ebay schert das nen dreck. wichtig ist das die ihre gebühr bekommen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Die Nummer is so schlecht und so alt. Das wollte letzt auch einer mit mir machen. DVD player für 3Euro. Plötzlich war er total kaputt weil runter gefallen und entsorgt hat er ihn auch schon.

 

Zu geil

 

Ich hab ihm geschrieben das er dann mal bitte das ding wieder aus dem Müll holen soll und ich das teil dennoch haben möchte.

Rechtlich hatte er sich selbst verarscht und eben noch einen erwischt der auf den 3Euro player besteht. ;-)

Als es ihm dann klar wurde war er ganz klein und ich hatte sehr schnell meinen player.

 

Leder der die Auktion verpennt oder zu wenig bekommt versucht so ne Nummer ab zu ziehen. ;-)

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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ich bin mit dem verkäufer einen rechtsverbindlichen vertrag eingegangen. meinen teil daran habe ich erfüllt. also hat er seinen auch zu erfüllen, egal auf welche weise.

 

und so ein krasses schnäppchen ist es auch wieder nicht.

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=260789758006&ssPageName=ADME:L:OC:DE:1123

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nun will ich aber kein fass aufmachen und dem verkäufer groß eins reinwürgen.

 

also hat er seinen auch zu erfüllen, egal auf welche weise.

 

das passt aber irgendwie nicht zueinander.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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nun will ich aber kein fass aufmachen und dem verkäufer groß eins reinwürgen.

 

also hat er seinen auch zu erfüllen, egal auf welche weise.

 

das passt aber irgendwie nicht zueinander.

 

wenn es ihm aus versehen passiert ist, trifft mein erstes zitat zu.wenn es absicht/betrug ist, dann zweiteres... ;-)

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vor kurzem habe ich einen recht guten kauf bei ebay gemacht. es handelt sich um einen mtb-rahmen. wie immer habe ich das geld gleich nach kauf überwiesen.

heute kriege ich eine mail des privatverkäufers:

 

"es tut mir sehr leid, der rahmen ist jetzt reif für den schrott platz. er ist mir die treppe runter gefallen und es hat den hinterbau weggerissen. falls sie schon das geld überwiesen haben buche ich es natürlich wieder zurück. nochmals entschuldigung"

 

habe ihm dann freundlich geantwortet mit der bitte mir fotos des defekten rahmens zu schicken.

 

einen rahmen wie diesen in meiner größe und zu dem preis werde ich wohl nicht mehr finden.

rein rechtlich hat mir der verkäufer einen rahmen in dem zustand wie in der auktion beschrieben zu liefern. nun will ich aber kein fass aufmachen und dem verkäufer groß eins reinwürgen.

 

was gäbe es denn für möglichkeiten, damit beide parteien halbwegs vernünftig aus dieser nummer rauskommen können. ich dachte an die haftpflichtversicherung des verkäufers. könnte die den schaden ersetzen? der verkäufer hat ja rechtlich gesehen "meinen" artikel beschädigt.

 

 

ich würd das so hinnehmen,wie ein mann!hast halt pech gehabt!wenn der rahmen da wirklich die treppe runter gefallen iss!!ss ja die frage dann,wann und um welche uhrzeit!haste das dann schon ersteigert...etc.!ob ich dafür unbedingt zum anwalt laufen muss,ich würd das nich machen!muss aber jeder selber wissen :klug:

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
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nun will ich aber kein fass aufmachen und dem verkäufer groß eins reinwürgen.

 

also hat er seinen auch zu erfüllen, egal auf welche weise.

 

das passt aber irgendwie nicht zueinander.

 

wenn es ihm aus versehen passiert ist, trifft mein erstes zitat zu.wenn es absicht/betrug ist, dann zweiteres... ;-)

 

naja aber wie willste ihm das beweisen? meinste er hat den rahmen aus versehn mit absicht die treppe runtergeschmissen? ;-)

 

entweder lässte die sache auf sich beruhen oder käpfst mit härtesten bandagen um dein recht.

 

bei der von dir beschriebnen lage würd ich die kohle zurücknehm und die aktion abhaken. immerhin besser als 200€ für nen rahmen zu zahlen der wirklich die treppe runtergeknallt ist und du ihn nicht nutzen kannst.

 

und es bestätigt sich mal wieder: nen schnäppchen bei ebay ist erst nen schnäppchen wenn die kohle beim verkäufer und die ware beim käufer ist.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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nun will ich aber kein fass aufmachen und dem verkäufer groß eins reinwürgen.

 

also hat er seinen auch zu erfüllen, egal auf welche weise.

 

das passt aber irgendwie nicht zueinander.

 

Sorry Mathes aber wieso passt das nicht zusammen?

Manchmal kommt man halt nicht drum rum ein Fass auf zu machen, auch wenn man es im Grunde gar nicht will.

 

Ist bei meinem Onkel bzw. seinem Betreuer genauso. Da wird das (mein) Eigentumsrecht missachtet und der Betreuer macht was er will. Hab mich auch lange gesträubt daswas zu unternehmen, aber die freundliche Art nix bringt muss man halt ne härtere Gangart einschlagen. Ich will es ja nicht aber ich muss es. Hab ich dem Richter auch so gesagt und er gab mir Recht.

Ist hier nicht anders.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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nun will ich aber kein fass aufmachen und dem verkäufer groß eins reinwürgen.

 

also hat er seinen auch zu erfüllen, egal auf welche weise.

 

das passt aber irgendwie nicht zueinander.

 

Sorry Mathes aber wieso passt das nicht zusammen?

Manchmal kommt man halt nicht drum rum ein Fass auf zu machen, auch wenn man es im Grunde gar nicht will.

 

Ist bei meinem Onkel bzw. seinem Betreuer genauso. Da wird das (mein) Eigentumsrecht missachtet und der Betreuer macht was er will. Hab mich auch lange gesträubt daswas zu unternehmen, aber die freundliche Art nix bringt muss man halt ne härtere Gangart einschlagen. Ich will es ja nicht aber ich muss es. Hab ich dem Richter auch so gesagt und er gab mir Recht.

Ist hier nicht anders.

 

...doch,isses....;-)

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
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Ohne hier jetzt ne Grundsatzdiskussion loszutreten, aber ist im Prinzip das gleiche.

Er will es nicht unbedingt, würde es aber tun wenn es nicht anders geht. Ich wollte es auch nicht, musste es aber tun um zu meinem Recht zu kommen.

 

Oder in dem Fall mit dem Inselaffen von Ebay der nicht in die Pötte kommt und mir meine Ersatzlieferung schickt. Der hat bis Sonntag Zeit zu Reagieren, wenn nicht mach ich nen Fass auf. Was ich eigentlich nicht will. Hab wichtigeres zu tun.

Also, wo ist da der Unterschied???

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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Wenn das Teil schon kaputt geht , beim Treppe runter fliegen , würd ich mich nich trauen das Teil zu fahren , ganz ehrlich

BIETE :

-Sandstrahlarbeiten

 

Verkaufe ebenfalls V12 Touring 350I Projektaufgabe und E34 520i M20 LIMO frisch TÜV

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was ich noch konkret wissen möchte: würde seine haftpflicht für so einen fall einspringen? vorausgesetzt, es handelt sich wirklich um ein versehen und der rahmen ist tatsächlich kaputt.

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@volker: ich bezweifel das die haftpflicht dafür einspringt. es ist zwar rechtlich gesehn dein rahmen aber er befindet sich in der obhut eines anderen. stünde der rahmen bei dir und er würde ihn die treppe runterschmeissen sähe das anders aus.

 

was wäre denn wenn der rahmen vor der auktion schon kaputt wäre und man somit die versicherung bescheissen wollte weil man am ende 50/50 machen wollte?

 

zumal nen MTB-rahmen nicht durch nen sturz die treppe runter "reif für den schrottplatz" wäre.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Haftpflicht geht hier nicht. Der Verkäufer hat noch Eigentum an dem Rahmen bis er dir tatsächlich übergeben wurde. Er hat also nur sein eigenes Eigentum geschrottet. Dass er den Vertrag mit dir nicht mehr erfüllen kann, interessiert die Haftpflicht nicht.

Der Verkäufer ist weiterhin verpflichtet, dir einen solchen Rahmen zu übergeben. Im Notfall muss er halt nen gleichwertigen besorgen.

Das kannst du ihm aber wahrscheinlich nur durch ein Urteil klarmachen.

Ohne riesen Stress wirst du wohl nix erreichen können.

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Das nachfolgende Urteil sagt eigentlich eindeutig aus, das dem Höchstbietendem immer die Ware zusteht und das sogar wenn die Auktion vorzeitig beendet wird.

 

"

Angebot ist rechtsverbindlich (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005)

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen 8 U 93/05 ein interessantes Urteil zu der Frage gesprochen, ob ein Kaufvertrag bei eBay auch dann zu Stande kommt, wenn der Bieter vor Zeitablauf einer Auktion die Auktion vorzeitig beendet. Dies hat das OLG bejaht. Mit der gleichen Frage hatte sich bereits das Landgericht Berlin befasst( LG Berlin, Urteil vom 20.07.2004 - AZ: 4 0 293/04 ). Das Urteil des Landgerichtes Berlin ist durch das KG Berlin am 25.01.2005, AZ 17U 24/04 bestätigt worden. Die Rechtsprechung kann somit insgesamt als gefestigt betrachtet werden. "

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Jessas ist das ein Wirbel,

 

es ist doch irgendwie klar, dass in der Bucht auch viele Piraten ihr Unwesen treiben (das ist ja nicht erst seit gestern so).

Ist sozusagen blöd gelaufen. Ich würd mir hier keinen Stress machen, da du über ebay sowieso (außer einer negativen Abgabe einer Bewertung) sogut wie keine Unterstützung kriegst.

Unter Privatleuten ist das auch in Sachen Vertragsrecht (Sorgfaltspflicht, Verpackungs usw.) so eine Geschichte, ich denke da kommt nichtmal mit Unterstützung eines Rechtsanwalts was raus.

Wichtig ist, das er den gezahlten Betrag zurück überweist, alles andere, ob das Ding jetzt hin ist oder nicht, ob er den erwarteten Kaufpreis nicht erzielen konnte bzw. ob er dir Fotos des defekten Artikels schickt- Über die Rücküberweisung des Kaufpreises ist die Wandlung vollzogen und somit (rein rechtlich) gibts da nichts mehr zu streiten.

Ihr seit ja keine Vollkaufmänner, wobei es evtl. durch die "fehlende Lieferung" zu weiteren Ersatzansprüchen kommen könnte.

T = Total

Ü = Überflüssiger

V = Verein

:motz:

 

Suche :

 

  • Borbet A bzw.B in 9 J x16 oder BBS RS
  • Sitzabdeckung hinten für Sportsitze (Cabrio)
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Hier mal ein ähnlicher Fall mit einem Notebook.

 

Interessant hierbei die Aussage vom User "bitterlemon":

 

http://www.gutefrage.net/frage/ebay---verkaeufer-behauptet-ware-sei-ihm-kaputt-gegangen

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Sobald dein Geld wieder auf deinem Konto ist, hat sich das. Schadenersatz und ähnliches fällt aus mein ich, es ist zum einen kein Schaden entstanden, zum anderen ist der Verkäufer da privat unterwegs.

Die Aktion hier fällt unter "Pech gehabt".

Selbst wenn er den Rahmen `ne Woche später wieder einstellt, wirst du nichts machen können.

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Jessas ist das ein Wirbel,

 

es ist doch irgendwie klar, dass in der Bucht auch viele Piraten ihr Unwesen treiben (das ist ja nicht erst seit gestern so).

Ist sozusagen blöd gelaufen. Ich würd mir hier keinen Stress machen, da du über ebay sowieso (außer einer negativen Abgabe einer Bewertung) sogut wie keine Unterstützung kriegst.

Unter Privatleuten ist das auch in Sachen Vertragsrecht (Sorgfaltspflicht, Verpackungs usw.) so eine Geschichte, ich denke da kommt nichtmal mit Unterstützung eines Rechtsanwalts was raus.

Wichtig ist, das er den gezahlten Betrag zurück überweist, alles andere, ob das Ding jetzt hin ist oder nicht, ob er den erwarteten Kaufpreis nicht erzielen konnte bzw. ob er dir Fotos des defekten Artikels schickt- Über die Rücküberweisung des Kaufpreises ist die Wandlung vollzogen und somit (rein rechtlich) gibts da nichts mehr zu streiten.

Ihr seit ja keine Vollkaufmänner, wobei es evtl. durch die "fehlende Lieferung" zu weiteren Ersatzansprüchen kommen könnte.

 

:meinung:...sei froh wennste deine Kohle wieder bekommst und weiter geht Deine suche...:klatsch:

Für die Umwelt:

Altagsauto 525TDS mit :rot: Plakette verkauft:-D

Jetzt 530D E39 DPF mit reinem Gewissen:-D

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