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Arbeitsrechtliche Fragen...


M50Tobi
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Hi, nach einem Interressanten Gespräch mit meinem Chef (http://e30-talk.com/talk-show/t-braeuchte-euren-rat-83686.html)

hätte ich noch eine Rechtliche Frage an euch.

 

Und zwar folgendes:

Die Überlegung eines Servicemobiles, um Kunden am Campingplatz besser zu betreuen, besser zu binden.

Da wir fast alle Überstunden ohne Ende haben, hatte der Chef geäußert, dies auf einer Selbstständigenbasis durchzuführen.

(z.b. Samstag, ich habe keinen Dienst fahre zum Kunden, Wagen und Werkzeug wird gestellt, Rechnung über die Firma und ich stell eine Seperate Rechnung an meinem Chef)

Da ihr mir bis jetzt immer helfen konntet, nun auch wieder die Frage an euch:

 

a, ist das Rechtlich überhaupt möglich?? (Selbstständig für den Betrieb arbeiten, und noch Normal Angestellt sein)

 

b, welche Vor-bzw. Nachteile ergeben sich daraus?

 

c, würdet ihr dies machen? (Zum Hintergrund, ich wohne 180KM von Zuhause weg alle 3 Samstage Normal Arbeiten, alle 3-9 Wochen fahr ich heim. d.h. ich hätte genügend Samstage zeit.

 

Dank euch schonmal :e30talk:

Gruß Tobi

 

 

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zu a selbst weiß ich nicht genau. aber bei einer betriebsprüfung würdest du als scheinselbstständiger auffallen, weil du nur einen kunden - deinen chef - hast. das ist nicht erlaubt.

 

zu b: die vor- und nachteile die man als selbstständiger allgemein so hat ... unsicheres einkommen aber bei guter auftragslage schon mal höheres einkommen. und der aufwand des papierkrams ist ungleich höher.

 

zu c: ich hab mal in meinem beruf selbstständigkeit überlegt. aber in der IT branche ist die konkurrenz so groß und man kriegt so viele knüppel zwischen den beinen, das ich es verworfen habe ...


Bearbeitet: von der-addi
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Wir hatten in unserem Betrieb das mal, das wir eine Angestellte hatten, die aber gleichzeitig auch noch selbständig war, da gabs keine Probleme, wie die das im einzelnen gemacht haben, weiss ich allerdings nicht

 

(nicht schnell genug gewesen)

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Hallo,

 

Ich denke nicht, dass es Probleme wegen Scheinselbständigkeit geben würde. Imemrhin bleibst Du ja Angestellter und hast zusätzlich noch eine "eigene Firma".

Für Dich kann ich also nicht unbedingt ein Risiko sehen. Eher schon für Deinen Chef im Falle einer Prüfung. Denn jedem Prüfer ist klar, dass er dies nur macht, um Lohnebenkosten usw. zu sparen. Wie weit man in dem Fall allerdings dann zur Rechenschaft gezogen werden kann, kann ich nicht sagen. Im schlimmsten Fall wird Dein Arbeitgeber dazu verdonnert, die Lohnebenkosten nachträglich zu zahlen. ... gut für Deine Rente.

Du solltest Dich aber einmal erkundigen, wie es zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall mit Deiner Versicherung aussieht. .. oder wenn Du den Firmenwagen zu Schrott fährst.

Du solltest Dich lieber einmal bei einem Anwalt (Arbeitsrecht) erkundigen. Das kostet dann ein paar Euro aber dann bist Du auf der sicheren Seite und wirst über alle Risiken aufgeklärt.

Gruß

Harro

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Hallo,

 

ich denke nicht, dass dies so einfach möglich ist. Der Arbeitgeber verletzt auf diesem Wege u.a. die wöchentliche Höchstarbeitszeit und auch sonstige Pflichten die ihn aus seiner Stellung als Arbeitgeber treffen.

Genau darum kann er euch ja offensichtlich nicht einfach auf Überstundenbasis o.ä. arbeiten lassen.

 

Zudem stellt sich mir die Frage, warum er sofern ALLE Überstunden reißen müssen nicht noch eine Person einstellt. Überstunden sind ja nicht dazu gedacht, dass sie regelmäßig die gesammte Belegschaft treffen. Natürlich müssen die Personalkosten stimmen, bei nur 1-2 Arbeitnehmers wird die Erhöhung um einen ARbeitnehmer eine größere Belastung und Risiko dastellen, als in einem Betrieb wo bereits 10.20 Arbeitnehmer tätig sind.

 

Zuletzt ist auch der Arbeitgeber in der Pflicht die Fragen die du stellst zu beantworten, es ist ja auch in seinem Interesse.

 

Meiner Meinung nach würdest du auch an den Samstagen recht klar und deutlich unter den Begriff des Arbeitnehmers fallen. Diese ist zwar recht offen, da nicht gesetzlich geregelt, aber um es kurz zu definieren:

 

Arbeitnehmer ist jede natürliche Person, die sich aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Leistung von Arbeit gegen Entgelt im Dienste eines anderen verpflichtet hat.

 

Darunter würdest du wenn es hart auf hart kommt (z.B. Arbeitsunfall...?) im zweifel gute Chancen haben als Arbeitnehmer eingestuft zu werden.

 

Zudem wundert mich die Vorgehensweise deines Chefs, denn wirklich billiger wäre das sicherlich nicht. Damit ihr auf netto 12€ am Samstag kommt muss er euch doch recht anständig entlohnen.

 

Also, wenn dein Chef das ganze wünscht und möchte, sollte er es vermutlich besser so machen, wie es tausende Werkstätten usw. machen, da hat jeweils ein Mechaniker alle xx Wochen das Servicemobil+ ein Handy und ist über Wochenende für den Notdienst zuständig.

 

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Servus e30freak,

 

um es mal kurz zu machen

 

1. Wenn Du eine Rechnung stellst mit MwSt hast Du die Steuer abzuführen

2. Du kannst auch eine Rechnung ohne MwSt stellen.

3. Du hast Erlöse aus selbsständiger Arbeit, somit sind Steuern fällig

4. Du übernimmst durch Deine Arbeit (Rechnung) die Gewährleistung

5. Gewährleistungsansprüche können teuer werden

6. Es liegt eine Scheinselbsständigkeit vor --> verdeckte Lohnausschüttung

--> Dein Chef wird die Sozialversicherungs-Beiträge nachzahlen müssen

währe eigentlich gut für Dich.

 

Wenn Du willst schreib mir mal eine PN bekommst meine Tel.NR

 

Gruß

Done

Betriebswirt des Handwerks

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extrem sachlich kann natürlich nur ein spezialisierter arbeitsrechtler oder noch besser das finanzamt auskunft geben.

wegen sehr viel zeit stand ich vor dem problem auch einmal und man sagte mir,das ein sogenanntes kleingewerbe ohne weiteres möglich sei.

das einverständnis deines arbeitgebers liegt ja vor.

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Hi, sorry das es so lange gedauert hatt, aber im Urlaub hab ich weniger Zeit online zu gehen, als sonst :watch:

 

bezüglich den Überstunden (mein Letzter Stand war ca. 120St, und ich hab schon genügend abgebaut)

es ist in der Branche Äußerst Schwierig geignete Arbeitskräfte zu finden, da der Berug Äußerst Umfangreich ist.

Wegen der Gewährleistung gefällt mir das gar nicht, das ich dafür gerade stehen müsste, nicht weil ich nicht auf meine Arbeit Vertraue, aber auch ich bin nur ein Mensch, und ein fehler wird ganz schnell ganz Teuer..

Das mit dem Notdienst sag ich meinem Chef lieber nicht, sonst lünchen mich meine Kollegen.

Wollte das ganze mit meiner Lohnsteuerhilfe besprechen, leider ist die gute Frau im Urlaub, und zwar länger als ich, somit fällt das ins Wasser..

Deswegen komm ich gerne auf die Hilfe von Done zurück, bekommst gleich eine PN :)

Gruß Tobi

 

 

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Ich versuch mal auf einige Punkte einzugehen.

 

1. der-addi hat IMHO recht. Wenn, dann mußt Du die Rechnung an den Kunden stellen und ggf. dem Chef ne Provision für die Vermittlung zahlen, sonst kommt der Verdacht der Scheinselbständigkeit auf.

 

2. SNUP hat bezüglich der Arbeitszeit nicht recht. Wenn Du die Arbeiten als Selbständiger ausführst kannst Du nebenher buckeln so lange Du willst, solange keine gesetzlichen Regelungen greifen, wie die Lenkzeiten bei nem LKW.

 

3. Als Selbständiger übernimmst Du - wie Done schon schrieb - die Gewährleistung für Deine Arbeit selbst. Was heißt hier es gefällt Dir nicht? Das muß jeder Selbständige machen. Dafür verdient er auch den kompletten Stundensatz und nicht nur den normalen Stundenlohn

 

4. Bezüglich Kleingewerbe gibt es Regelungen, dass man die Mwst nicht ausweisen muß. Das hat aber auch den Nachteil, dass jemand der selbst wieder die Mwst. ausweisen kann ziemlich sauer ist, wenn er von Dir ne Rechnung ohne Mwst. bekommt

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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@ Georg

 

zu 1

Das Problem hier bei ist das der Kunde ihn nicht beauftragt hat. Also kann er ihm nicht so ohne weiteres ne Rechnung schreiben. Die Rechnung muss an den Auftraggeber, in diesem Fall seinem Chef gehen.

 

zu 2

Es wird früher oder später darauf hinaus laufen das es Probleme bzgl. der Scheinselbstständigkeit gibt. Allein wegen der Tatsache das er bei seinem Kunden (seinem Chef) angestellt ist. Auch was die Arbeitszeit angeht ist das nicht ganz richtig. Je nach Branche muss er sich sehr wohl an Gesetzliche Regeln halten.

 

zu 3

 

versteht sich von selbst :-)

 

zu 4

Als Kleingewerbetreibender DARF er keine Mwst. ausweisen. Genauso ist er dann selbst auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.

 

Das ganze Scenario habe ich selber bzw. mit meiner Ex Frau Jahrelang gehabt.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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Das Problem 1 ließe sich einfach lösen, indem das mit dem Chef so geregelt wird, dass Notfälle per Rufumleitung auf sein Telefon gehen und er als Firma XY diesen Part übernimmt. Das kann man regeln

 

Zu 2 - wie gesagt - das muß entsprechend geregelt werden sonst gibts Ärger

 

zu 4 - klar, hab ich aj aauch geschrieben und dass das eben bei entsprechenden Kunden Probleme geben könnte.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Das Problem 1 ließe sich einfach lösen, indem das mit dem Chef so geregelt wird, dass Notfälle per Rufumleitung auf sein Telefon gehen und er als Firma XY diesen Part übernimmt. Das kann man regeln

 

Da sehe ich aber ein Problem, denn wenn ich Firma A anfordere und Firma B erscheint, habe ich auf keinen Fall mit Firma B ein Vertrag abgeschlossen.

 

Gruss Uwe

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Das Problem 1 ließe sich einfach lösen, indem das mit dem Chef so geregelt wird, dass Notfälle per Rufumleitung auf sein Telefon gehen und er als Firma XY diesen Part übernimmt. Das kann man regeln

 

Da sehe ich aber ein Problem, denn wenn ich Firma A anfordere und Firma B erscheint, habe ich auf keinen Fall mit Firma B ein Vertrag abgeschlossen.

 

Gruss Uwe

 

Genau das meinte ich mit Punkt 1. :-)

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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  • 2 Wochen später...

Sind wir doch mal ehrlich, der Chef (und so viele andere Chefs) will Geld sparen. So wie das aussieht auf den Rücken des Arbeitnehmers. Wenn man bedenkt das viele Faktoren damit hinein spielen, würde ich persönlich abraten. Bei einem Arbeitsunfall, was passiert? Zahlt die zuständige BG? Wenn ich dem Moment kein Mitglied bin zahlen die nicht. Ich muss mich also selbst versichern!

Interessant wäre was für die Stunde gezahlt wird! Dann ziehen wir mal die Versicherung ab und die anderen Auslagen ab und was bleibt?

Aber die meisten Mitarbeiter geben klein bei weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz haben. In der heutigen Zeit ist es halt so.:-(

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Habs mir mal durchgelesen und kann dir nur sagen, > lass es sein<. es stimmt wohl von so ziemlich allem einiges was die jungs und madeln hier sagen. da du kein eingetragener meisterbetrieb bist auch ab an mal eigenes machst ist scheinselbstst definitiv. der meister punkt. desweiteren musst dann alles ein-und ausgaben differenziert aufschl nachweislich belegen dem fa. jeden kilometer gefahrenes teflongespr einfach alles. logischerweise per eigenem wagen werkzeug erledigen. gehts ja noch weiter angestellter schon haste eine festgelegte maximale wochenarbeitszeit welche stunden anderes nicht darf. schau>>>

 

Rechtslage in Deutschland

Aufgrund der Tarifautonomie regelt das deutsche Arbeitszeitgesetz als ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer die Wochenarbeitszeit nicht explizit, sondern definiert maximale zulässige Arbeitszeiten und Arbeitsverbote an bestimmten Tagen. Damit existiert ein im Wesentlichen aus dem Gesundheitsschutz begründeter weit gespannter Rahmen, in dem sich die Tarifparteien mit ihren Vereinbarungen bewegen können. So sieht § 3 ArbZG vor, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Nach § 9 ArbZG dürfen Arbeitnehmer sonntags grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Von dem Sonntagsarbeitsverbot gibt es allerdings viele Ausnahmen. Daraus ergibt sich eine maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Die Tagesarbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Daraus ergibt sich eine kurzfristig mögliche maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden.

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