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Wie lange Fahrverbot?


Drift-King
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Hallo, ich hatte heute mit dem Firmen LKW einen Unfall, im Kreis Verkehr..

also folgendes ich war zu schnell im Kreisel und der Unfall Gegner auch.. jedoch habe ich ihn nicht gesehen das er einfach Raus fuhr.. somit Fuhr ich ihm einfach Trauf.ich hatte c.a. 70 KM/h drauf gehabt..

also das war so ein 4Tonner LKW...

 

mit welcher Strafe kann ich Rechnen?

 

Fahrzeug ist ein

 

MAN VW LT 28

Zul Gesamtgewicht 4Tonnen

Leergewicht 2tonnen

Nicht Beladen

Pritschen Fahrzeug

 

der Polizist meinte ich könnte bis zu 3Monate Fahrverbot bekommen..

 

also der Kreisel war so ein Flacher über den man Trüber fahren kann ohne rundherum zu fahren..

 

so und wie gesagt möchte gern wissen wass nun auf mich zu kommt..

 

mfg


Bearbeitet: von Drift-King

Meins... Grüße aus dem Saarland...

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Was für ein Tatvorwurf wurde denn überhaupt gemacht?

Sind Personen verletzt worden?

Ja= Fahrlässige Körperverletzung, Folgen siehe: §229 STGB, Evtl. Nebenfolge : § 44 STGB, dort steht das Fahrverbot, welches vom Gericht verhängt werden kann.

Nein = Ordnungswidrigkeiten Bereich, meistens Geldbuße.

 

Aber erstmal den Ball flach halten, nicht gleich den Teufel an die Wand malen.

 

Ist aber trotzdem eine Scheiß Aktion gewesen. (Meine Meinung)

„Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.“

Erasmus von Rotterdam:klug:

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Was heißt im Kreisel zu schnell?

 

Seit wann gibts im Kreisel eine Geschwindigkeitsbeschränkung?

Imho gilt die Geschwindigkeit, die davor auch gegolten hat.

 

Die Frage ist unter anderem, warst Du im Kreisel Vorfahrtsberechtigt, oder galt rechts vor Links.

 

Was genau passieren wird, wirst Du merken, wenn der Brief kommt. Und dann kannst Du Einspruch einlegen, oder auch nicht.

Ganz wie es dir beliebt.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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....im kreisverkehr gibbet kein rechts vor links......:klug:

 

Jaein. War es denn ein gekennzeichneter Kreisverkehr, also mit blauem Pfeilschild ? Wenn nicht gilt tatsächlich RvL wenn keine weitere Beschilderung angebracht ist.

Da hab ich nen 2 Sitzer Mercedes mit 240PS als Dienstwagen, und meine Frau behauptet ich sitz in der Arbeit den ganzen Tag vorm Bett und schau aus dem Fenster raus:drive:

Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt.

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Ich meine das man im Kreisel nur 50km/h fahren darf! :watch:

 

Wie man es schafft mit 70km/h und dann noch mit nem 4 Tonner durch den Kreisel zu donnern, das ist mir schleierhaft!

 

Hatteste Zeugen, das der Vordermann nicht geblinkt hat um den Kreisel zu verlassen? Dann hättest Du wenigstens eine Bestätigung, das auch der Vordermann einen Fehler gemacht hat und Ihr bekommt beide euer Fett weg!

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....im kreisverkehr gibbet kein rechts vor links......:klug:

 

Jaein. War es denn ein gekennzeichneter Kreisverkehr, also mit blauem Pfeilschild ? Wenn nicht gilt tatsächlich RvL wenn keine weitere Beschilderung angebracht ist.

 

hab ich in der fahrschule anders gelernt,aber egal,iss ja schon ne halbe ewigkeit her!aber der jenny muss ich recht geben,wie kann man mit nem lkw mit 70 durch´n kreisel?:-o

allein die durch die kurvengeschwindigkeit müsste das teil eigentlich umkippen! :eek:

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
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also der Kreisel war so ein Flacher über den man Trüber fahren kann ohne rundherum zu fahren..

 

 

@e30ohneDach, deswegen, weil das nur ein halber, überfahrbarer Kreisel war:watch:

 

Frage ist nur, wozu heisst das Kreisel, wenn da so Leute kommen die mit 70 km/h mit nem LKW einfach drüber ballern??:-D

 

Mit der Fahrschule, das kenn ich auch, es soll Kreisel gegen in denen rechts vor links herscht, habe ich zwar auch noch nie gesehen, aber soll es geben!

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aber der jenny muss ich recht geben,wie kann man mit nem lkw mit 70 durch´n kreisel?:-o

allein die durch die kurvengeschwindigkeit müsste das teil eigentlich umkippen! :eek:

 

Och, mit dem richtigen Aufbau geht das schon. Du glaubst garnicht was mit einem 13t Schleppwagen möglich ist wenns pressiert. Bei feuchter Strasse kannst du da Drift Challenge spielen:angeber:

Da hab ich nen 2 Sitzer Mercedes mit 240PS als Dienstwagen, und meine Frau behauptet ich sitz in der Arbeit den ganzen Tag vorm Bett und schau aus dem Fenster raus:drive:

Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt.

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Wenn man stark suizid gefährdet ist, dann geht das bestimmt :-D

 

Als "normal" ist das finde ich nicht zu bezeichnen, aber das ist wie immer nur :meinung:

 

Ausserdem finde ich, das wenn einer mit so einer Geschwindigkeit durch nen Kreisel ballert, dem gehört auch der Lappen weggenommen!

 

Aber das war ja nicht die Frage, abwarten was die Post der Polizei mit sich bringt....

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Ist doch müßig, über die Geschwindigkeit zu diskutieren, wenn man die Örtlichkeiten nicht kennt.

 

Natürlich gibts Kreisverkehre, in denen man weit über 100km/h fahren kann.

 

 

Was mir mehr Sorgen macht ist diese Behauptung

 

...im kreisverkehr gibbet kein rechts vor links......

 

Mach Dich mal schlau, bevor Du mal ganz dumm aus der Wäsche schaust.

 

Abgesehen davon, das früher in vielen Ländern immer Rechts vor Links im Kreisverkehr gegolten hat.

Wenn der Kreisverkehr nicht richtig beschildert ist, dann gilt da rechts vor Links wie bei jeder anderen Straßenkreuzung auch!

 

Imho ist die aktuelle Regel:

 

Der Verkehr im Kreis hat nur dann Vorfahrt, wenn in den Einfahrten des Kreisls ein Vorfahrt-Achten-Schild steht und unter diesem ein blaues Kreisverkehrsschild angebracht ist.

 

Ist der Kreisel nicht, oder mit einem Pfeil, gilt Rechts vor Links.

 

Bei uns gibt es mehrere Kreisl, wo das so ist.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

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Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

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Ist doch müßig, über die Geschwindigkeit zu diskutieren, wenn man die Örtlichkeiten nicht kennt.

 

Natürlich gibts Kreisverkehre, in denen man weit über 100km/h fahren kann.

 

 

Was mir mehr Sorgen macht ist diese Behauptung

 

...im kreisverkehr gibbet kein rechts vor links......

 

Mach Dich mal schlau, bevor Du mal ganz dumm aus der Wäsche schaust.

 

Abgesehen davon, das früher in vielen Ländern immer Rechts vor Links im Kreisverkehr gegolten hat.

Wenn der Kreisverkehr nicht richtig beschildert ist, dann gilt da rechts vor Links wie bei jeder anderen Straßenkreuzung auch!

 

Imho ist die aktuelle Regel:

 

Der Verkehr im Kreis hat nur dann Vorfahrt, wenn in den Einfahrten des Kreisls ein Vorfahrt-Achten-Schild steht und unter diesem ein blaues Kreisverkehrsschild angebracht ist.

 

Ist der Kreisel nicht, oder mit einem Pfeil, gilt Rechts vor Links.

 

Bei uns gibt es mehrere Kreisl, wo das so ist.

 

hab ich noch nie gesehen,aber wenn du es sagst,wird´s wohl stimmen.... :poppkorn:

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Was mir mehr Sorgen macht ist diese Behauptung

 

 

 

....macht dir mal keine sorgen oli,hab ja erst seit letzten monat den führerschein..........:-D

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..macht dir mal keine sorgen oli,hab ja erst seit letzten monat den führerschein

 

 

:eek: böse, böse und dann ohne Lappen zum Treffen getuckert? ;-)

 

Sehe das trotzdem so, das man einfach net mit nem LKW durch den Kreisel rast, das ist mir auch schon passiert, das da einer meinte durch zu rasen und "fast" auf meinem Heck landete....und was macht der dann??? Zeigt mir auch noch den Stinkefinger!

 

Da an "den meisten" Kreiseln 50km/h erlaubt sind ist man genau wie wenn man wo anders zu schnell ist, selber schuld, wenn was passiert......

 

Was das jedoch mit sich bringt, kann man nicht sagen, aber wenn die grünen schon sagen das mit einem Fahrverbot zu rechnen ist, dann wirds wohl auch darauf hinaus laufen......frage mich nur gerade, woher die wissen wollen das "IHR" zu schnell wart.....und wenn der vorausfahrende keinen "Fahrtrichtungsanzeiger" gesetzt hat, könnte sich der TE auch darauf stützen.......

 

Fraglich ist dann wer hat bei der Polizei was zugegeben!?!


Bearbeitet: von e30-Jenny
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Im Kreisverkehr gilt die Geschwindigkeit, die auch davor/danach gilt.

Dennoch wird aus §1II i.V.m.§3 StVO abgeleitet dass ich nur so schnell fahren darf, dass ich keinen mehr als nötig behindere, nötige, gefährde oder gar schädige.

 

Ich muss meine Geschwindigkeit dementsprechend anpassen.

 

Wenn es zu einem Unfall kommt, wird IMMER §1II StVO (s.g. Verhaltensgrundsatz) als Auffangparagraph herangezogen, wenn es zu keiner spezielleren Norm einen Verstoß gibt.

 

Eine Straftat wie 222 StGB kommt nur bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in Betracht-

und außer Gefährdung, Unfallflucht und Alkohol über 1,1%o gibt es keine Straftaten (außer enthaltene wie Körperverletzung etc)

 

So wird nach einem Unfall die Buße (keine Strafe) aus dem Tatbestandskatalog geleitet. Allerdings nach oben offen, je nach Unfallhergang, Vorerkenntnissen etc.

 

Eine Prognose kann ich dir nicht machen, da ich den Sachverhalt gar nicht verstehe- wer von wo nach wo gefahren ist etc pp

 

Im Kreisverkehr ist das gerade durchfahren nicht zulässig,

und ohne besondere Beschilderung gilt selbstverständlich rechts vor links (wie überall im öffentlichen Straßenverkehr)

ESP und Frontantrieb sind mir suspekt

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in einem "Kreisel" hat immer (!) der Verkehr auf dem Kreisel Vorfahrt.

Deswegen auch die extra Beschilderung.

Alles andere ist kein "Kreisel", sondern eine rund angelegte Kreuzung.

Ohne Beschilderung gilt dann rechts vor links.

Sowas gibts häufig in verkehrsberuhigten Zonen; zumindest hier in der Noris.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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in einem "Kreisel" hat immer (!) der Verkehr auf dem Kreisel Vorfahrt.

Deswegen auch die extra Beschilderung.

Alles andere ist kein "Kreisel", sondern eine rund angelegte Kreuzung.

Ohne Beschilderung gilt dann rechts vor links.

Sowas gibts häufig in verkehrsberuhigten Zonen; zumindest hier in der Noris.

Gruß Jochen

 

 

...recht haste.....:daumen:

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in einem "Kreisel" hat immer (!) der Verkehr auf dem Kreisel Vorfahrt.

Deswegen auch die extra Beschilderung.

Alles andere ist kein "Kreisel", sondern eine rund angelegte Kreuzung.

Ohne Beschilderung gilt dann rechts vor links.

Sowas gibts häufig in verkehrsberuhigten Zonen; zumindest hier in der Noris.

Gruß Jochen

 

was dem normalen, unwissenden Verkehrsteilnehmer nichts bringt, da es fast gleich aussieht

ESP und Frontantrieb sind mir suspekt

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in einem "Kreisel" hat immer (!) der Verkehr auf dem Kreisel Vorfahrt.

Deswegen auch die extra Beschilderung.

Alles andere ist kein "Kreisel", sondern eine rund angelegte Kreuzung.

Ohne Beschilderung gilt dann rechts vor links.

Sowas gibts häufig in verkehrsberuhigten Zonen; zumindest hier in der Noris.

Gruß Jochen

 

was dem normalen, unwissenden Verkehrsteilnehmer nichts bringt, da es fast gleich aussieht

 

 

....sowas kann man nich erkennen,mhm?.......:watch:

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Schilder lesen, das schaff ich sooooo gerade noch :rauchen:

 

Sollte daher schon auch von "nicht" Verkehrsschilder Erfinder zu ersehen sein....

 

Gibbet hier aber trotzdem nicht, das es Kreisel (oder auch kreiselförmige "Kreuzungen") gibt, bei denen man den sich ausserhalb befindenen den vorrang gewähren muss.....

 

Denke aber das wir Verkehrsteilnehmer das schon anhand der Beschilderung, oder aber auch "nicht" Beschilderung in der Lage sind das zu verstehen!


Bearbeitet: von e30-Jenny
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Ich habe auch nicht geschrieben dass DU es nicht unterscheiden kannst, sondern dass ein normaler VT nicht erkennt, ob er in einer kreisförmigen Kreuzung oder im Kreisverkehr fährt..

 

Die Beschilderung weißt selbstverständlich darauf hin... Die ist schließlich für UNS Verkehrsteilnehmer, und nicht dafür dass irgendwelche Schildhersteller zwei € mehr im Quartal verkaufen :drive:

ESP und Frontantrieb sind mir suspekt

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Das mit Kreisl und rund angelegter Kreuzung ist doch Haarspalterei.

 

Bevor sie ihn vor ein paar Jahren umgebaut/Ummarkiert haben, wäre ein typisches Beispiel für einen Rechts vor Links Kreisl der Karolinenplatz in München gewesen.

 

Und den würde ich jetzt nicht als rund angelegte Kreuzung bezeichnen. Weder früher, noch heute. Könnt ihn euch ja in Google anschauen.

 

Fakt bleibt, ist ein Kreisl falsch ausgeschildert oder eben gar nicht, dann gilt Rechts vor Links.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

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