Fabi* Geschrieben: 10. Oktober 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Oktober 2010 Servus, da meine Freundin Österreicherin ist und wir seit 2 Jahren eine Wochenendbeziehung führen, spiele ich natürlich auch mit dem Gedanken nach Österreich zu ziehen. Nun zur eigentlichen Frage: Vielleicht möchte ich meine Fahrzeuge irgendwann mal in Austria zulassen.Wie verhält es sich dann mit in Deutschland abgenommenen Modifizierungen am KFZ (ich denke da eher an heikle Sache wie Motorumbauten. z.B. M30, die in diesem Land nicht möglich wären)? Für Erfahrungen oder Tipps wäre ich sehr dankbar. CheerioFabi Zitieren Viele GrüßeFabi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
0815 username Geschrieben: 11. Oktober 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Oktober 2010 Hi, ich bin Österreicher und habe schon oft mit dem Gedanken gespielt mir nen umgebauten E30 aus Deutschland zu importieren. Wenn nämlich dein M30-Umbau in D zugelassen und somit eingetragen ist, ist es meines Wissens nach auch möglich dein Auto in Österreich mit ner Einzelgenehmigung legal zu fahren. Wende dich mal an den ÖAMTC, der kann in solchen Sachen sicher helfen! Und gib bitte Bescheid was rausgekommen ist, bin sicher nicht der Einzige den das interessiert . Zitieren http://abload.de/img/banner26uim.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 11. Oktober 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Oktober 2010 Nix da. Alles, was in Österreich nicht typisiert ist, gibt Probleme. Mit einem M30 Umbau brauchst Du da gar nicht anrutschen. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Fabi* Geschrieben: 11. Oktober 2010 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Oktober 2010 Mit einem österreichischen Wohnsitz und einem in Deutschland zugelassenen KFZ sollte das aber funktionieren oder? Machen die Ösis auch schon Probleme bei 0815 Umbauten ala m20b20 auf b25? Zitieren Viele GrüßeFabi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 11. Oktober 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Oktober 2010 Nein, was typisiert ist, ist typisiert. Und natürlich muss ein Fahrzeug in Deutschland auf den Hauptwohnsitz zugelassen sein. § 23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen (1) 1Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichensfür ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei derZulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort(Heimatort) haben soll. 2Der Antrag muß die nach § 34 Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzesund nach § 1 Abs. 1 der Fahrzeugregisterverordnung vorgesehenen Daten enthalten. 3Mit dem Antrag ist für zulassungspflichtige Fahrzeuge zum Nachweis der Verfügungsberechtigung sowie derBetriebserlaubnis der Fahrzeugbrief vorzulegen; wurde das Vorhandensein einer Betriebserlaubnisnicht durch die Eintragung der Typ- sowie Varianten- /Versionsschlüsselnummer nach § 20 Abs. 3 a17 StVZOBundesDeutscheGesetze – Stand 6.1.2006Satz 6 im Fahrzeugbrief, sondern in der nach § 20 Abs. 3 a Satz 1 vorgeschriebenen Datenbestätigungbescheinigt, ist auch diese der Zulassungsbehörde vorzulegen; wenn noch kein Fahrzeugbriefvorhanden ist, ist gleichzeitig die Ausfertigung eines Briefs zu beantragen. 4Mit dem Antrag aufAusfertigung eines Briefes ist eine Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes darüber vorzulegen,daß das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister weder eingetragen ist, noch daß es gesucht wird.5Die Bescheinigung nach Satz 4 ist entbehrlich, wenn auf Grund vom Antragsteller vorgelegter Unterlagendavon auszugehen ist, dass das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister weder eingetragenist noch dass es gesucht wird. 6Als Fahrzeugbrief dürfen nur die amtlich hergestellten Vordruckemit einem für die Bundesdruckerei geschützten Wasserzeichen verwendet werden (Muster 2 b).7Der Nachweis einer EG-Typgenehmigung ist bei erstmaliger Zuteilung eines Kennzeichens durchVorlage der nach den Richtliniena) 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften derMitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger(ABl. EG Nr. L 42 S. 1),b) 92/61/EWG des Rates vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oderdreirädrige Kraftfahrzeuge (ABl. EG Nr. L 225 S. 72) oderc) 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über dieTypgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung derRichtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1) oderd) 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigungfür land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnengezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technischeEinheiten dieser Fahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 74/150/EWG (ABl. EUNr. L 171 S. 1)in ihrer jeweils geltenden Fassung vorgeschriebenen Übereinstimmungsbescheinigung zu führen,soweit dieser Nachweis nicht bereits durch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erfolgt. 8Enthält dieÜbereinstimmungsbescheinigung den Vermerk, daß für dasselbe Fahrzeug ein Fahrzeugbrief ausgefülltist, muß auch dieser Brief vorgelegt werden. 9Fertigt die Zulassungsbehörde für ein Fahrzeugmit einer EG-Typgenehmigung einen Brief aus, hat sie auf der Übereinstimmungsbescheinigungdiese Ausfertigung unter Angabe der betreffenden Briefnummer zu vermerken. 10Für Fahrzeuge,die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind, ist zum Nachweis derBetriebserlaubnis die vorgeschriebene Bescheinigung (§ 18 Abs. 5 Nr. 1 oder 2) oder der Fahrzeugschein(§ 18 Abs. 5 Satz 3) oder zum Nachweis der EG-Typgenehmigung die vorgeschriebeneÜbereinstimmungsbescheinigung (§ 18 Abs. 5 Nr. 1 a) oder der Fahrzeugschein (§ 18 Abs. 5 Satz 3)vorzulegen. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Peda318is Geschrieben: 11. Oktober 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Oktober 2010 Das ganze ist echt nicht einfach... Ein Auto-Import von Fahrzeugen mit Baujahr jünger als 94 ist relativ einfach.Ist es aber älter als Bj. 94 muss eine Einzelgenehmigung durchgeführt werden. Wenn das Fahrzeug im Originalzustand ist und technisch in Ordnung sollte das kein größeres Problem sein. Allerdings kostet der Spass ein wenig.Und zwar muss man sich vom Fahrzeug-Generalimporteur (in unserm Fall ist das BMW-Salzburg) ein Datenblatt für die Freischaltung in der Fahrzeugs-Genehmigungsdatenbank ausstellen lassen.Das kostet schonmal ca. 150 Euro.Damit kann dann ein Typenschein ausgestellt werden der wieder ein wenig kostet. Für die Einzelgenehmigung bei der Landesregierung, sollte der Wagen echt im Top-Zustand sein, die bemängeln echt jede Kleinigkeit.Die Abnahme kostet auch glaub ich so ca. 150-200 Euro. Dann ist noch die Nova nachzuzahlen. Die berechnet sich Prozentuell vom Verkaufspreis am Kaufvertrag. (Also am Kaufvertrag so wenig wie möglich draufschreiben. Aber "verdächtig wenig" auch wieder nicht, sonst wird der Wert geschätzt ) Das geht ja noch, aber in Österreich irgendwelche Umbauten einzutragen ist verdammt schwierig bis unmöglich: Hier ist auch eine Einzelgenehmigung notwendig, allerdings mit einigen zusätzlichen Hürden. Grundsätzlich brauchst du folgendes:- Der Umbau muss von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden, oder es muss eine Fachwerkstatt bestätigen, dass der Umbau ordnungsgemäß durchgeführt wurde - Der Fahrzeughersteller (oder alternativ ein Zivilgutachter) muss den Umbau freigeben und die evtl. notwendigen Anpassungen (z.B. Bremsen) definieren. - Gibts die Motor/Antriebsstrang Kombi nicht serienmäßig in einem bereits in Österreich genehmigten Fahrzeug, müssen folgende Prüfläufe gemacht werden:* Leistungsmessung* Abgasverhalten nach der Rl. 93/59/EWG * Fahrgeräusch von max. 74 dB(A) Also es ist nicht unmöglich, aber verdammt schwierig bzw. teuer.Teuer ist vor allem das Abgasgutachten.Schwierig oder eher unmöglich ist es wohl auch den Fahrzeughersteller dazu zu überreden Gutachten für irgendwelche nicht geprüften Umbauten zu machen.Über nen Zivilgutachter geht das sehr wohl, der will allerdings auch bezahlt werden. VIEL SPASS Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Fabi* Geschrieben: 11. Oktober 2010 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Oktober 2010 Klingt ja super Ne dann werde ich den BMW sicher nicht in Austria zulassen... Aber danke für die ausführliche Info, ich denke das haben selbst viele Österreicher nicht gewusst Zitieren Viele GrüßeFabi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Fabi* Geschrieben: 12. Oktober 2010 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Oktober 2010 Nochmal ein paar Fragen zur Typisierung: - Der Umbau muss von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden, oder es muss eine Fachwerkstatt bestätigen, dass der Umbau ordnungsgemäß durchgeführt wurde Das heisst ich könnte selber umbauen und eine befreundete Werkstatt könnte mir dann ein Schreiben aufsetzen, dass alles ok ist? - Der Fahrzeughersteller (oder alternativ ein Zivilgutachter) muss den Umbau freigeben und die evtl. notwendigen Anpassungen (z.B. Bremsen) definieren. Hier kursiert doch im Netz ein offizielles Schreiben von BMW rum, welches ich verwenden könnte? So viel ist ja beim B20 und B25 Cabrio nicht anders... Wenn der Wagen ansonsten im Originalzustand wäre, würde sich der finanzielle Aufwand also noch in Grenzen halten...? Hab vorher ein bisschen gegoogelt und rausgelesen, dass Motorumbauten zwar möglich sind aber nur bis zu einer Leistungssteigerung von 30%. Hier würde der B25 ja minimal drüber liegen, auch eine eventuelle Hürde? Lässt du deinen Umbau eigentlich typisieren Peda? Zitieren Viele GrüßeFabi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 12. Oktober 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Oktober 2010 Klingt ja super Ne dann werde ich den BMW sicher nicht in Austria zulassen...Dann solltest Du aber auch gleich dran denken, dem BMW auf Wiedersehen zu sagen, wenn Du wirklich komplett nach A umziehst.Auch dort ist es nämlih so, dass man ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug nicht unbegrenzt nutzen darf und es gibt dort wie in D umtriebige Nachbarn oder aufmerksame Polizisten die es irgendwann mitkriegen dass in der XYZ-Straße jede Nacht ein deutsches Auto steht und irgendwann bekommt man dann richtig Ärger. Noch schlimmer isses bei so was in der Schweiz weil die auch noch nicht in der EU sind. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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