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Ab wann spricht man von Gefährdung


jannis320iM20
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beim Überfahren eine rot zeigenden Lichtsignalanlage?

Mir ist am Wochenende echt was dummes passiert, hab zu spät gesehn dass schon gelb ist und in meinem Touring einen Motor hinten drin liegen, schneller städtischer Verkehrsfluss.

Also nochmal auf den Pin gedrückt, anstatt zu bremsen, ja doof, ich weiss.:klatsch:

Das macht einmal mind 90eur, 3Punkte (hab aber sonst keine.)

 

Nun steht dort im Bußgeldkatalg was von 1s (denke da lieg ich drin, denn ich bin eigentlich noch bei dunkelgelb drüber) und was von Gefährdung?

 

Kann mir das jemand genauer erläutern?

 

gruß

IMG-20190521-WA0013.jpg

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Habs auch mal so reagiert wie Du.

Ergebniss bei mir war:

125€,3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

 

Mit Gefährdung kam da bei mit nichts und auch vor Gericht kam davon nichs

zur Sprache.

http://e30-talk.com/%3Ca%20href=http://bfbc2.statsverse.com/stats/ps3/lordvader480%20target=_blank%3E%3Cu%3E%5Bimg%5Dhttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.pnghttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.png
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Und wenn du richtig Pech hast und einen Polizisten erwischt hast der aussagt das es schon eine Sekunde nach rot war,hast du die Arschkarte ! Dann haste einen Monat Fahrverbot und kannst vor Gericht nix dagegen machen.

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wenn es knapp ist, reicht es nicht mal, wenn der Polizist da mit ner Stoppuhr steht. Ne einfache Aussage von nem Polizisten nach Gefühl reicht da NICHT.

 

Wie bist Du denn erwischt worden Jannis? Danach angehalten oder geblitzdingst?

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Und wenn du richtig Pech hast und einen Polizisten erwischt hast der aussagt das es schon eine Sekunde nach rot war,hast du die Arschkarte ! Dann haste einen Monat Fahrverbot und kannst vor Gericht nix dagegen machen.

 

Das scheint sehr von der Frage abzuhängen, ob Dein Polizist die Ampel 'gezielt' überwacht hat, oder den Verstoß nur zufällig beobachtet. Eigentlich steht das Wichtigste hier bei Wikipedia.

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wenn es knapp ist, reicht es nicht mal, wenn der Polizist da mit ner Stoppuhr steht. Ne einfache Aussage von nem Polizisten nach Gefühl reicht da NICHT.

 

Wie bist Du denn erwischt worden Jannis? Danach angehalten oder geblitzdingst?

 

geblitzdingst, kein polizeier :-)

IMG-20190521-WA0013.jpg

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§ 315c

Gefährdung des Straßenverkehrs

 

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

 

 

 

 

Das verstehen die darunter. Und der Bußgeldkatalog sieht bei Gefährdung 4 Punkte 200€ Strafe und 1 Monat Fahrverbot vor.

 

 

Du hast aber die Möglichkeit Einspruch zu erheben und Deinen Fall zu schildern.

 

 

-->

§ 315c

Gefährdung des Straßenverkehrs

 

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

 

 

 

 

Das verstehen die darunter. Und der Bußgeldkatalog sieht bei Gefährdung 4 Punkte 200€ Strafe und 1 Monat Fahrverbot vor.

 

 

Du hast aber die Möglichkeit Einspruch zu erheben und Deinen Fall zu schildern.

 

 

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Ich hab damals mal an einer vierspurigen Straße in der Stadt mit Fahrbahnbegrenzung durch einen Grünstreifen bzw Insel wenden müssen, da musst ich mich ziemlich ranhalten weil viel Verkehr da war und da ist mir der Arsch abgehauen. Ein Bewegungsmelder hats gesehen und mich angehalten. Er hat mir erklärt dass sowas haarscharf an der Grenze zur Gefährdung des Straßenverkehrs liegt, er aber nochmal ein Auge zudrückt da es nass war. Normalerweise hätte das für mich, wenns 100% Gefährdung des Straßenverkehrs gewesen wär, 3 Punkte, ca 130€ und ein Fahraufbauseminar bedeutet. So in die Richtung wars bei Gefährdung des Straßenverkehrs.

Puristisch Autofahren heißt nicht den Sport-Knopf zu drücken, sondern auf alles zu verzichten was man nicht unbedingt brauch! Keine Servo, kein ABS, kein ESP und kein ASR!

:smbmw:

http://666kb.com/i/brymmbdj58trh9v4s.jpg

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wenn geblitzdingst, brauchste Dir über die Gefährdung wenig Gedanken zu machen.

Das werden die auf dem Foto nicht/kaum erkennen können. Dafür brauchts dann ne Anzeige bzw nen Unfall.

 

Für ne Rotblitze muss es aber mehrfach fotografieren, um den Rotlichtverstoß sauber zu beweisen.

Man darf ja noch voll abbremsen und dann wieder zurückfahren. Dann ist es kein Rotlichtverstoß (quasi).

 

Brief abwarten, da steht die Zeit drin, wann Du drüber bist. Ne Sekunde ist in dem Fall echt lang. Bei 50 km/h sind das 13,9m/Sekunde. Heisst Du bist dann schon lang über die Kreuzung drüber. Und wenn Du nochmal draufgetreten hast, warste wahrscheinlich noch schneller. Kirschgrün kann Dich da retten. ;)

 

Ich würde drauf tippen, dass es kein Fahrverbot gibt, weil Du die Sekunde nicht überschritten hast.


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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stimmt was der jan da sagt. hatte ich auch mal. auch so ne blitzdingsrotlichtampel (luxemburger strasse am unicenter stadteinwärts... VD weiss wo das ist)

 

bin voll in die eisen weil ich einfach gepennt hab. bin dann quasi über den kontakt gerutscht und es hat geblitzdingst.

 

ist nie was nachgekommen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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jep es blitzt kurz hinter der ampel/linie und nochmal auf der kreuzung. erst wenn beide bilder geschossen worden zählts. wenn bspw. nur die zweite induktionsschleife ausgelöst hat, ists wurscht.

 

vg alex

Suche Teile in super Zustand für mein VFL Cabrio:

-Türpappen

-Teppich Kofferraum

 

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Ich hatte auch schonmal nen Blitzlichtgewitter.

Vollbremsung :D und war ca 2m in die Kreuzung reingefahren.

Noch während ich zurückgefahren bin hats weitergeblitzt :D

 

Is nie was gekommen

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das mit dem zweiten blitz weiss ich nun auch, :D

und ist im übrigen auch der grund dafür, warum ich und mei fra hoffen nicht ZWEI briefe zu bekommen, die is mir nämlich einfach hinterher in ihrem auto ;)

hats dann aber noch geschnallt, ist stehen geblieben und zurück.

 

manchmal läufts eben dumm, aber ich seh das einfach mal so wie jan, danke :D

IMG-20190521-WA0013.jpg

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Und wenn du richtig Pech hast und einen Polizisten erwischt hast der aussagt das es schon eine Sekunde nach rot war,hast du die Arschkarte ! Dann haste einen Monat Fahrverbot und kannst vor Gericht nix dagegen machen.

 

Das stimmt nicht. Ich hatte sogar 2 von der Sorte hinter mir, die das aussagten. Auch vor Gericht. Ich bekam recht.

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  • 2 Wochen später...

Ach, sind doch bis jetzt nur 3 Wochen ;)

Ich habs chon öfter Post bekommen. Auch schon zwei Tage nach Ablauf der Frist.

Aber leider zählt das Unterschriftsdatum bei denen (Und das ist dann natürlich einen Tag vor Ablauf der Frist). Beim Bürger das Datum, wann der Brief bei denen ist.

Ziemlich unfair, wie ich finde.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Warte mal bischen länger ab,,3monate und nochmal 2Wochen wegen ermittlungen,,dann ist das durch,habe ich auch abgewartet,,,jeder Gang zum Briefkasten HOSEVOLL:DgrußRR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Je länger es dauert, desto schlimmer das Vergehen ;-)

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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  • 5 Wochen später...

Ich hab das vor ein paar Jahren mal als Beifahrer miterlebt, da ist die Ampel auf rot gesprungen als wir etwa 2m davor waren.

 

Das waren damals, wenn ich mich recht erinnere, unter einer Sekunde. Jedenfalls kein Fahrverbot oÄ, ob oder wie viele Punkte weiß ich nicht mehr...

 

"Verjährungsfrist" sind beim normalen Blitzer 3 Monate (Tatzeitpunkt bis Ausstellung des Briefes)!

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