straightsix Geschrieben: 29. Mai 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2010 Ich hab ne Frage, bin mir da nie sicher wenn ich in Deutschland auf der Autobahn unterwegs bin... Wenn z.B. das Schild 80 oder 100 grau durchstrichen ist, gilt dann 120 oder kann man unbeschränkt fahren? Oder zählt unbeschränkt nur wenn das 120er Schild durchgestrichen bzw. das Schild "alles aufgehoben" dasteht? Also, bei 80 bzw. 100 durchgestrichen Pedal an Anschlag oder nicht?! Hoffe da kann mir jemand weiterhelfen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 29. Mai 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2010 Wenn ein Schild (egal was drauf steht) durchgestrichen ist darf man die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren (Stadt 50, Landstraße 100, BAB was geht, Richtgeschwindigkeit 130) Andere Geschwingkeitsobergrenzen (auch welche die über den "ortsüblichen" liegen) werden immer durch ein entsprechendes Schild signalisiert. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 29. Mai 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2010 also... weisses schild ohne beschriftung grau durchgestrichen: ende aller streckenverboteweisses schild mit beschriftung in grau und grau durchgestrichen: endes DIESES einen streckenverbotes. wenn überholverbotsende ist, heisst das nicht, den rechten huf in die ölwanne. ausserdem: alle strecken ge- und verbote gelten nur bis zur nächsten kreuzung oder einmündung... Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 29. Mai 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2010 .....oder im gefragten Fall Auffahrt. Eine Raststätte (also deren Auffahrt) hebt Verbote nicht! auf. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 29. Mai 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2010 stimmt. da man im allgemeinen einen rastplatz nur von der autobahn aus befährt, kennt man das streckenverbot. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kiddynamite Geschrieben: 29. Mai 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2010 nur als kleine Anmerkung zum Thema "keine Beschränkung": Auch wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, sollte der Begriff "Richtgeschwindigkeit",also 130 km/h auf der Autobahn, nicht unterschätzt werden! Wer schneller als 130 km/h unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, der trägt ganzschnell mal eine nicht unerhebliche Mitschuld aufgrund der "erhöhten Betriebsgefahr" wie es so schön heißt. Dies ist dann der Fall wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nachweislich nichtso schlimm beziehungsweise gar nicht stattgefunden hätte. MfgMatthias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 29. Mai 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2010 nur als kleine Anmerkung zum Thema "keine Beschränkung": Auch wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, sollte der Begriff "Richtgeschwindigkeit",also 130 km/h auf der Autobahn, nicht unterschätzt werden! Wer schneller als 130 km/h unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, der trägt ganzschnell mal eine nicht unerhebliche Mitschuld aufgrund der "erhöhten Betriebsgefahr" wie es so schön heißt. Dies ist dann der Fall wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nachweislich nichtso schlimm beziehungsweise gar nicht stattgefunden hätte. MfgMatthias welches erstmal nachgewiesen werden muss. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bre_meevfan Geschrieben: 29. Mai 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2010 ... und ich dachte, man erwartet vom Autofahrer heute nicht mehr, daß er sich merken kann, was vor dem Parkplatz ausgeschildert war . Bei einigen, die man so täglich auf der Straße sieht, würde mich das auch nicht wundern. Zitieren Danke, daß es E30 gibt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 29. Mai 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2010 ist das nicht mehr aktuell ? Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
straightsix Geschrieben: 30. Mai 2010 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2010 Alles klar, so hatte ich mir das auch vorgestellt...wollte trotzdem nochmals sicher sein! Also bei 80,100 oder 120 "durchgestrichen" -> Vollgas (wenns denn Verkehr und Witterung zulassen). Sehr schön. Danke an alle für die Antworten! @e30UserHehe DARAUF verlass ich mich jetzt mal nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 30. Mai 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2010 oder das ganz weisse schild mit den grauen streifen diagonal... umgangssprachlich auch als "ende der strassenverkehrsordnung" bezeichnet. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mafotografie Geschrieben: 30. Mai 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2010 Also ich meine wenn vor einer Baustelle z.B. 100 sind dann die Baustelle mit 80 ausgeschildert ist und am ende nur die 80 durchgestrichen ist, gilt trotzdem weiter die 100. Da diese ja nur durch das leere graue durchgestrichene oder durch eine 100 durchgestrichen aufgehoben wird. Soweit mein Stand, vlt ist der ja auch veraltert. Gruß Michael Zitieren http://mafotografie.de/uploads/WebBanner.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Beff Geschrieben: 30. Mai 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2010 Also ich meine wenn vor einer Baustelle z.B. 100 sind dann die Baustelle mit 80 ausgeschildert ist und am ende nur die 80 durchgestrichen ist, gilt trotzdem weiter die 100. Da diese ja nur durch das leere graue durchgestrichene oder durch eine 100 durchgestrichen aufgehoben wird. Soweit mein Stand, vlt ist der ja auch veraltert. Gruß Michael Ich denke da ist Dein Stand veraltet. Wenn nach der durchgestrichenen 80 maximal 100 gefahren werden darf, dann muß das auch wieder da stehen. Ansonsten gilt auf der BAB Richtgeschwindigkeit 130 bzw freies blasen. Zitieren http://www.circuitpics.de/Fotos%20Art/DSC_67291.jpg Motorsportfotos www.circuitpics.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 31. Mai 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Mai 2010 So ist es, siehe daggett´s erster Beitrag.... Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 31. Mai 2010 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Mai 2010 Also ich meine wenn vor einer Baustelle z.B. 100 sind dann die Baustelle mit 80 ausgeschildert ist und am ende nur die 80 durchgestrichen ist, gilt trotzdem weiter die 100. Da diese ja nur durch das leere graue durchgestrichene oder durch eine 100 durchgestrichen aufgehoben wird. Soweit mein Stand, vlt ist der ja auch veraltert.Das ist nicht veraltet - das war noch nie so. Ein Streckenverbot wird immer durch das nächste "artgleiche" aufgehoben. Sprich: Ein Geschwindigkeitstrichter vor einer Baustelle 120 -> 100 -> 80 -> 60 müsste ja sonst vierfach aufgehoben werden. Es gibt auch beispielsweise Überholverbot und danach Überholverbot für LKW - da dürfen PKW wieder überholen.Umgekehrt - erst Schild mit LKW dann mit PKW ist es anders weil das PKW Überholverbot das für LKWs einschließt. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sensiminded Geschrieben: 31. Mai 2010 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 31. Mai 2010 Wenn ein Schild (egal was drauf steht) durchgestrichen ist darf man die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren (Stadt 50, Landstraße 100, BAB was geht, Richtgeschwindigkeit 130) Andere Geschwingkeitsobergrenzen (auch welche die über den "ortsüblichen" liegen) werden immer durch ein entsprechendes Schild signalisiert. es gibt auch landstraßen mit 130 km/h richtgeschwindigkeit. hab im anhang nur mal ne einzelnorm die ich aufgrund einer solchen diskussion auf dem rechner hatte(siehe punkt 2.c). mir hat mal ein bekannter gesagt, bei dem ich eigentlich davon ausgehe, dass er wenn er das sagt es auch weiß, dass ein begrenzungsschild auf der autobahn nach 3 km wiederholt werden muss-sonst wäre es aufgehoben. allerdings hab ich keine ahnung ob das so stimmt.StVO - Einzelnorm § 3.pdf Zitieren Suche Teile in super Zustand für mein VFL Cabrio:-Türpappen-Teppich Kofferraum Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 3. Juni 2010 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 auf solchen Landstraßen, die weitgehend 4-spurig ausgebaute Bundesstraßen sind, gilt grundsätzlich auch die Begrenzung auf 100kmh.Stehen dort Schilder mit 120kmh oder 140kmh, so sind dies immer Höchstgeschwindigkeiten, die an gegebenen Streckenabschnitten gefahren werden dürfen. Begrenzungsschilder auf Autobahnen werden grundsätzlich alle 2 km wiederholt; sonst hätte jemand ja keine Chance, der einmal das Schild übersehen hat oder es nicht sehen konnte, weil ihm z.B. ein Lkw die freie Sicht darauf genommen hatte.Die Aufhebung einer Begrenzung wird allerdings nicht wiederholt!Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sensiminded Geschrieben: 3. Juni 2010 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 auf solchen Landstraßen, die weitgehend 4-spurig ausgebaute Bundesstraßen sind, gilt grundsätzlich auch die Begrenzung auf 100kmh.Stehen dort Schilder mit 120kmh oder 140kmh, so sind dies immer Höchstgeschwindigkeiten, die an gegebenen Streckenabschnitten gefahren werden dürfen. ... das ist schon klar, dass wenn da ein schild mit nem tempolimit steht, du dich auch daran halten solltest. sonst würde es ja nicht da stehen. allerdings steht eindeutig im gesetzestext: "für Personenkraftwagen sowie für andereKraftfahrzeuge mit einem zulässigenGesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nichtauf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderenStraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, diedurch Mittelstreifen oder sonstige baulicheEinrichtungen getrennt sind. Sie gilt fernernicht auf Straßen, die mindestens zwei durchFahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oderdurch Leitlinien (Zeichen 340) markierteFahrstreifen für jede Richtung haben." was denkst du warum auf den vierspurigen, baulich getrennten landstraßen oder kraftfahrstraßen ständig nen 100 oder sonstein anderes limit steht! wenn keins wäre dürftest du frei fahren! Zitieren Suche Teile in super Zustand für mein VFL Cabrio:-Türpappen-Teppich Kofferraum Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 3. Juni 2010 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Juni 2010 klingt logisch, aber auch verwirrend.Wahrscheinlich brauchen wir deshalb den ganzen Schilderwald?Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bianca Geschrieben: 30. Juli 2010 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Juli 2010 Hab zu dem Thema eine gerade aktuelle Frage, da mir das Tiefbauamt Augsburg nicht schreiben will, ob die Lieben ein Schild vergessen haben. Hier die aktuelle Baustelle um die es geht. Ich fahre von Augsburg nach Königsbrunn. Die Auffahrt Stadtbergen-Leitershofen ist zur Zeit gesperrt, davor kommt noch ein Baustellenschild mit 60km/h Begrenzung. Die Auffahrt Leitershofen-Pfersee-Süd ist bereits frei gegeben, dort und folgend kommt kein Schild, erst wieder Auffahrt an der Gabelsbergerstrasse. Die Straße hat je zwei Fahrbahnen pro Richtung, die Baulich voneinander getrennt sind. Allerdings verläuft die Strasse ja mittelst durch die Stadt, aber ist eine Kraftfahrstrasse, gilt jetzt 50km/h oder Richtgeschwindigkeit 130km/h? Zitieren Es gibt viele schöne Autos, doch die meisten haben einen Schönheitsfehler, sie haben ein Dach, und noch dazu keinen Platz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 30. Juli 2010 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Juli 2010 Wenn ein Ortsschild passiert wurde, gilt dort 50km/h. Außer es ist eine höhere Geschwindigkeitsbegrezung angegeben, ich meine früher war da 60 auf der B17. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bianca Geschrieben: 3. August 2010 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 3. August 2010 So hab meine Augen mal auf gemacht, also da irgendwo kommt mal ein Ortsschild, solche Helden, jetzt gilt dort ja 50km/h wo früher 70km/h erlaubt waren, nur weil die wohl vergessen haben die Schilder wieder zu montieren Auf der anderen Seite haben sie auch noch Schilder vergessen, zuerst kommt 50 nach ca. 100m 70 damm kommt nach 200m eine Auffahrt, also wieder 50, und dann bald drauf 70 und wieder 50 ahhhh... Zitieren Es gibt viele schöne Autos, doch die meisten haben einen Schönheitsfehler, sie haben ein Dach, und noch dazu keinen Platz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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