system32 Geschrieben: 24. April 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2010 Hallo Jungs Ich wolte euch mal frage wie in Deutschland die strafen ausfallen. Mein vergehen: auf der landstrasse war ich mit 126Km/h unterwegs regulär 80km/h2wochen später wurde ich angehalten und ich hatte mariuana konsumiert... Mein Führerausweis wurde vernichtet..... jetzt muss ich 1 Jahr und 2 Monate warten bevor ich wieder für die Theorieprüfung zugelassen bin vorher muss ich jedoch zu einem Psychologe und die Bussen waren alle zusammen etwa. 6000SFr ohne die Prüfung und Psychologe. Wie sieht es bei euch in Deutschland aus? die ähnliche oder gleiche Situation Greetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 24. April 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2010 Den Schein wärst du schon beim Tempoding für´n Monat losgewesen, plus Punkte und Kohle.... Bekifft hier das selbe Spiel. FS entzug mit "Idiotentest" und allem Pipapo....richtig teuer. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 24. April 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2010 Ohne jetzt werten zu wollen. 1. Die Schweiz ist bekannt dafür dass die Strafen recht derbe ausafallen2. Du wirst mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 44km/h erwischt die auch in D schon fast als Tiefflug gewertet wird3. Anstatt mal etwas vorsichtig zu sein, machst Du den nächsten Mist. Da kannst Du nicht erwarten, dass jemand Mitleid hat. Ich hab nie behauptet, dass ich immer gesetzestreu fahre, hab in meinen "jungen Jahren" auch geügend leichtsinnige Dinge gemacht und hab auch kein Problem damit wenn ich mal nen Punkt kriege. Aber: Wenn ich schon was angestellt hab und ggf. noch nicht mal weiß, was ich dafür kriege, dann halte ich doch so lang die Füße still, bis ich mir sicher sein kann, dass mich das nächste kleine Vergehen nicht ins Unglück stürzt. Sprich: In D gibts ne Regelung, dass der Schein nen Monat weg ist, wenn man 2x innerhalb eines Jahres mehr als XX Kilometer zu schnell gefahren ist (in dem Bereich unter dem wo der Schein eh weg ist).Wenn mir das passiert, dann fahr ich halt ein Jahr lang so, dass ich garantiert nicht mit XX km/h zu schnell erwischt werde und nen Monat laufen muß.Wenn das Jahr rum ist kann ichs ja wieder etwas lockerer angehen lassen. Aber glaub mir - mit Drogen versteht die Schmier in D auch keinen Spaß mehr und die MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) in D ist härter wie in der Schweiz - da fallen >2/3 durch. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
324td Geschrieben: 24. April 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 24. April 2010 ich würde die konsequenzen wie ein mann hinnehmen und daraus lernen. in österreich wäre das procedere ähnlich, bei uns wäre der schein auchmit sicherheit abzugeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 25. April 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2010 Nicht zielführende Posts gelöscht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
steff_muc Geschrieben: 25. April 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2010 Wie sieht es bei euch in Deutschland aus? die ähnliche oder gleiche Situation? Autsch, das ist ja heftig bei euch. In D ginge es dir da besser. Fahrverbot (1-3 Monate) und Geldstrafe von 250-1500€, kommt auf das Bundesland an...bei uns wird die (Erst-) Tat so behandelt wie eine Fahrt unter Alkoholeinfluss. Allerdings kommt die zuständige Führerscheinbehörde unabhängig von der strafrechtlichen Geschichte auf dich zu und Du musst in einem medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU / Depperltest) den Nachweis erbringen dass Du überhaupt charakterlich zum führen eines Kfz geeignet bist.Dafür und für evtl. Screenings darfst Du dann nochmal 1000€ zur Seite legen. Ein erneutes aufsuchen der Fahrschule bzw. erneutes ablegen der Prüfung ist seit 07/2009 übrigens NICHT mehr erforderlich wenn der Lappen weg war. Gruß Zitieren Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 25. April 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2010 [Ein erneutes aufsuchen der Fahrschule bzw. erneutes ablegen der Prüfung ist seit 07/2009 übrigens NICHT mehr erforderlich wenn der Lappen weg war. zählt da das datum des entzugs oder ist das wurscht? also einfach MPU bestehn und man bekommt den lappen wieder? auch wenn man schon 10 jahre zu fuss geht? Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 25. April 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 25. April 2010 Nach zehn Jahren bist du "frisch", das heißt keine MPU. Solange bleiben Straftaten im Register, sprich Alk ab 1,1 Promille. Vorher geht Schein nur mit bestandener MPU oder EU-Lappen.PS: Es zählt die Rechtswirksamkeit des Urteils, evtl. wird der Richter gnädig ab Einbehaltung die Rechtswirksamkeit sowie den Fristbeginn festlegen. @Steff: Wenn seit dem Entzug keine zwei Jahre vergangen sind. Ansonsten heißt es neu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
steff_muc Geschrieben: 26. April 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2010 @Mathes; jawoll genau so. MPU ist nicht zwingend erforderlich, kommt auf den Sachverhalt an. Lappen beantragen, die FSSt sagt dann schon what to do. @Dani, Du täuscht dich, es müssen sogar min. 2 Jahre vergangen sein. Ich darf mal zitieren: Neue Fahrprüfung nach langem Führerscheinentzug entbehrlich http://www.straffrei-mobil.de/templates/js_jamba/images/pdf_button.png http://www.straffrei-mobil.de/templates/js_jamba/images/printButton.png Freitag, 04. September 2009 um 10:20 Wem die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Strafgericht vor mehr als zwei Jahren entzogen wurde, dem kommt nach einer Gesetzesänderung eine Erleichterung zugute. Musste derjenige bislang damit rechnen, wie ein Fahranfänger eine neue theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung absolvieren zu müssen um eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten, wurde diese Auflage mit der am 25.07.2009 in Kraft getretenen Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) abgeschafft. Vorraussetzung ist allerdings, dass zwischen der vorangegangenen Entziehung und dem Antrag auf Neuerteilung mehr als zwei Jahre vergangen sind. Quelle: http://www.straffrei-mobil.de/index.php/fahrerlaubnis/wiedererteilung Gruß Zitieren Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 26. April 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2010 wau das ist ja krass. warum ich frage: nen entfernter bekannter hat den lappen abgeben müssen weil sie ihn mit 2,4 atü aufm kessel angehalten haben. das ist nun schon 10 jahre her und er hat bis heute dem alk noch nicht abschwören können. das würde ja bedeuten er bekäme den lappen ohne jegliche prüfung oder überprüfung wieder und könnte sich dann sofort wieder hinte nen lenker eines 40tonners setzen? Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
steff_muc Geschrieben: 26. April 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2010 Grundsätzlich würd ich sagen ja...nach 10J. ohne Anfrage ist das Guthabenkonto leer wie Dani schon schrieb. Klicker mal auf den komischen "Boomerang" ganz rechts in meinem Beitrag mit dem Link, dann geht ein .pdf auf da steht noch bissl was dazu...MPU wär beim Kolleschen wohl angesagt Zitieren Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 26. April 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2010 Mathes, ganz so einfach ist es nicht. Er bekommt den Lappen nicht wieder, er kann ihn neu machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 26. April 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2010 Und auch das nicht. Esist richtig, dass die damaligen Prozente (Promille kann man da ja kaum sagen) nicht mehr gerichtsrelevant sind und auch das Punktekonto wieder leer ist. Aaaaber:Wenn er den FS neu machen will muß er ihn ja beantragen und bei der Führerscheinstelle existiert noch seine alte Akte.In die wird dann auf jeden Fall Einsicht genommen und bei dem Wert PLUS der langen Zeit wird jeder Sachbearbeiter stutzig und wird vor dem Erwerb eines neuen Scheins eine MPU sehen wollen. Sorry, aber wenn jemand das so langer schleifen lässt bis er wieder mal nen FS machen will - da glaubt kein Mensch dran dass das jemand als persönliche Busse und Läuterung gemacht hat. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 26. April 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2010 War da nicht jetzt was mit EU und dass man nach 10 Jahren auf jeden Fall nen neuen Lappen machen kann (so als hätte man nie einen gehabt)?... Vorgeschichte egal... Oder hab ich da die Gerüchteküche falsch brodeln hören? Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 26. April 2010 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2010 http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2202 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
steff_muc Geschrieben: 26. April 2010 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 26. April 2010 http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2202 Kurzdarstellung der Rechtslage seit 01.01.1999 Mir schleierhaft warum Du auf über zehn Jahre alte Gegebenheiten verweist wenn die entsprechende Änderung erst letztes Jahr war...Soll jeder denken was er will, ich weiss definitiv dass es so ist. Zitieren Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Guidoisbmw Geschrieben: 27. April 2010 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 27. April 2010 Und auch das nicht. Esist richtig, dass die damaligen Prozente (Promille kann man da ja kaum sagen) nicht mehr gerichtsrelevant sind und auch das Punktekonto wieder leer ist. Aaaaber:Wenn er den FS neu machen will muß er ihn ja beantragen und bei der Führerscheinstelle existiert noch seine alte Akte.In die wird dann auf jeden Fall Einsicht genommen und bei dem Wert PLUS der langen Zeit wird jeder Sachbearbeiter stutzig und wird vor dem Erwerb eines neuen Scheins eine MPU sehen wollen. Sorry, aber wenn jemand das so langer schleifen lässt bis er wieder mal nen FS machen will - da glaubt kein Mensch dran dass das jemand als persönliche Busse und Läuterung gemacht hat. GeorgGenau so ist es auch bei meinen bekannten gewesen,da waren auch die 10 jahre rum und er dachte auch,das er jetzt sein führerschein so neu machen könnte,da er eine stelle als fahrer bekommen kann! War aber nicht so,er mußte auch die MPU machen,die er auch gestern bestanden hat! Zitieren Gruß Guido Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 27. April 2010 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 27. April 2010 wenn aber nach 10 jahren (so wie ihr sagt) alle daten gelöscht sind woher wissen die dann das "unsere spezialisten" doch ne mpu machen müssen? also müssen da doch noch irgendwelche vermerke zu finden sein? oder ist das strafrgister in flensburg dann "frei" und nur die führerscheinstelle hat da noch informationen? Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Guidoisbmw Geschrieben: 27. April 2010 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 27. April 2010 wenn aber nach 10 jahren (so wie ihr sagt) alle daten gelöscht sind woher wissen die dann das "unsere spezialisten" doch ne mpu machen müssen? also müssen da doch noch irgendwelche vermerke zu finden sein? oder ist das strafrgister in flensburg dann "frei" und nur die führerscheinstelle hat da noch informationen? Ich glaube die Führerscheinstelle,die haben bestimmt noch nee Akte! Zitieren Gruß Guido Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 27. April 2010 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 27. April 2010 wenn aber nach 10 jahren (so wie ihr sagt) alle daten gelöscht sind woher wissen die dann das "unsere spezialisten" doch ne mpu machen müssen? also müssen da doch noch irgendwelche vermerke zu finden sein? oder ist das strafrgister in flensburg dann "frei" und nur die führerscheinstelle hat da noch informationen?Lies wie ichs oben geschrieben habe.Es gibt eine FS Akte. Ich hab meine mal gesehen - da ist sogar die alte Klasse 4+5 noch abgeheftet!Für die jüngeren unter euch: Klasse 4 war mal "Kleinkraftrad" = 50ccm unbegrenzte Vmax = danach 1b, jetzt A1 Klasse 5 war Moped/Mockick = danach Klasse 4, jetzt M In dieser Akte ist auch abgeheftet dass und warum Du den FS abgeben musstest und da ist sogar dieser FS hinterlegt.Wenn dann der Sachbearbeiter den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis in die Finger bekommt, prüft der nach ob und wann Du schon mal nen FS gemacht hast (wird ja beim PKW vermerkt dass man ggf. schon die Klasse XY seit ABC hatte) und dabei fällt dem auf, dass da mal deftig Alk im Spiel war.Dann bekommst Du ein Schreiben der FS-Stelle in der sinngemäß steht, dass aufgrund der Aktenlage Zweifel bestehen ob man geeignet ist, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen und um diese Zweifel auszuräumen soll man eine MPU beibringen (Liste der genehmigten Prüfstellen anbei). Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 27. April 2010 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 27. April 2010 Wenn dann der Sachbearbeiter den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis in die Finger bekommt, prüft der nach ob und wann Du schon mal nen FS gemacht hast (wird ja beim PKW vermerkt dass man ggf. schon die Klasse XY seit ABC hatte) und dabei fällt dem auf, dass da mal deftig Alk im Spiel war.Dann bekommst Du ein Schreiben der FS-Stelle in der sinngemäß steht, dass aufgrund der Aktenlage Zweifel bestehen ob man geeignet ist, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen und um diese Zweifel auszuräumen soll man eine MPU beibringen (Liste der genehmigten Prüfstellen anbei). Georg das müsste dann aber laut meinen erfahrungen auch ermessenssache der führerscheinstelle sein. ich hab anfang der 90er meinen lappen wegen alk verloren. der richter verdonnerte mich zu ner saftigen geldstrafe, dem FS-entzug mit zwei jahren sperre und erneutem fahrschulbesuch inclu prüfung. hab dann wohl ´98 den schein klasse 3 neu gemacht ohne das jemand nen test oder ne MPU von mir haben wollte. und dann letztes jahr im rahmen der weiterbildung hab ich dann den FS klasse C/CE gemacht wieder ohne anstalten einer MPU oder sonstwas. oder hab ich einfach nur "schwein" gehabt? Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 27. April 2010 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 27. April 2010 @Steff: Ich bezog das auf die 10-Jahres-Regelung. Daran hat sich nichts geändert, wäre mir neu. Siehe da:http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html Allerdings seh ich gerade, daß die Frist nach Ablauf der Sperre beginnt, nicht nach Rechtsgültigkeit des Urteils. Demzufolge nix mit "nur" 10 Jahren. @Mathes: Ersttäter, Promille und Vorgeschichte spielen auch eine Rolle. Aber schlußendlich hat die Behörde das letzte Wort. Genausogut kann eine MPU auch wegen geringfügiger Delikte angeordnet werden. Ermessenssache eben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 27. April 2010 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 27. April 2010 Unter anderem Da greifen mehrere Dinge 1. Wo war das ganze damals (Großstädte sind oft restriktiver)2. Wie viel Promille wars? (erst ab 1,6 ist die MPU obligatorisch)3. Wars das erste mal (oft haben welche die den Schein abgenommen bekommen schon mal ein Fahrverbot hinter sich weil sich so was oft steigert)4. Wie alt warst Du damals (Mit ner Ez von 1970 wars ja noch recht jung und damit evtl. auch "jugendlicher leichtsinn) etc. Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 27. April 2010 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 27. April 2010 Unter anderem Da greifen mehrere Dinge 1. Wo war das ganze damals (Großstädte sind oft restriktiver)2. Wie viel Promille wars? (erst ab 1,6 ist die MPU obligatorisch)3. Wars das erste mal (oft haben welche die den Schein abgenommen bekommen schon mal ein Fahrverbot hinter sich weil sich so was oft steigert)4. Wie alt warst Du damals (Mit ner Ez von 1970 wars ja noch recht jung und damit evtl. auch "jugendlicher leichtsinn) etc. okay das leuchtet ein. scheinbar hatte ich glück weils "nur" 0,8 waren und das auch noch restalkohol vom vorabend. zwar nachmiitags um 5 wo sie mich angehalten haben aber immerhin. achso: ICH hab draus gelernt. zwar über die finanzielle schiene aber ich habs begriffen. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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