E30-Heizer Geschrieben: 22. August 2011 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2011 Was in Deutschland so abgeht erinnert stark an mafiose Strukturen. Im Prinzip ist die Sache klar, wenn vor der Baumaßnahme dein Auto nicht aufgesetzt hat, dann hat die Baufirma die den Krempel baut die Pfllicht dafür Sorge zu tragen das du wie vorher auf dein Grundstück kommst. Im übrigen hat die Baufirma auch während der Bauphase wenn möglich dafür zu sorgen das du auf dein Grundstück kommst.Sehe ich hier in Berlin oft genug das bei Baumaßnahmen vor den Einfahrten solche Behelfshügel geschüttet werden damit die Leute auf ihr Grundstück kommen ( außer wenn es einfach nicht anders geht ). Ich würde der Behörde eine Frist setzen die Einfahrt so umzubauen das es ohne Probleme geht da rauf zu fahren mit dem Hinweis das solche Bordsteinabsenkungen auch von z.B. Rollstuhlfahreren genutzt werden und andeuten das du ggf. gerichtliche Schritte einleiten wirst weil die Auffahrt so nicht verkehrssicher ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
André Berger Geschrieben: 22. August 2011 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2011 Guten Abend. Ich distanziere mich zwar gerne von "negativen" Aussagen über andere User, meine es auch nicht persönlich, jedoch muss ich bastelbert Recht geben. Beim Lesen Deines Schreibens musste ich mehrmals schlucken. Wenn man ein Schreiben an eine Offizielle Person (Politiker/Bürgermeister) richtet, muss dieses frei von Rechtschreib- Gramatik- und Formulierungsfehlern sein. Auch Tieferlegungen sollte man garnicht ansprechen. So landet man bei den Behörden ganz schnell in einer Schublade und wird abgewimmelt. Die geschichte mit den Rohren als Auffahrhilfe kenne ich auch, jedoch sollte man dabei auf den Fußgängerschutz achten. Ich bezweifle jedoch zZ noch, dass man das bei der Bauweise dieser Auffahrt verwirklichen kann. Sie ist generell zu kurz und wenn der Überhang vor dem Rad zu lang ist wird man aufsetzen. Beim Golf und E30 hält sich der Überhang ja noch in grenzen, bei einem 5er bMW oder Opel Insignia sieht das mittlerweile ganz anders aus. Weiterhin viel Erfolg.Beste Grüße Zitieren <3 Haters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kantholz Geschrieben: 22. August 2011 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2011 (bearbeitet) Warum sollte sich auch was ändern wenn die nivellieren? Heißt nur dass sie die Höhe einmessen. Dauert vll 5 Minuten.Dennoch habe ich diese Form des Bordsteins noch nicht in einer Einfahrt gesehen. Zwar schon abgeschrägt/abgerundet, aber immer einhergehend mit einer Absenkung. Das Modell was sie bei dir da eingebaut haben ist eigentlich für Kreisverkehre oder Verkehrsinseln üblich. TÜV-abgenommen sind die schon, das is schon klar... ändert aber mMn nichts daran dass sie einfach nicht für Einfahrten geeignet sind. Edit: Im Prinzip ist die Sache klar, wenn vor der Baumaßnahme dein Auto nicht aufgesetzt hat, dann hat die Baufirma die den Krempel baut die Pfllicht dafür Sorge zu tragen das du wie vorher auf dein Grundstück kommst Son Blödsinn. Die Baufirma plant weder so etwas noch hat sie sich darum zu kümmern, dass am Ende alle glücklich sind. Da ist der Auftraggeber (Stadt Nordhorn) für verantwortlich. Bearbeitet: 22. August 2011 von Kantholz Zitieren Gruß Joschka Der zieht nicht! -Der schiebt! Gegen Diskriminierung von Heckantrieb. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
TobiKowi Geschrieben: 22. August 2011 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2011 Dann fahr halt schräg raus und rein, muss ich bei uns auch und bei uns ist der Bordstein im EInfahrtsbereich nur ca. 6cm hoch.Ich sehe dein Problem nicht. Das in der Sadtverwaltung nur Sessel pupsende Schwachmaten sitze ist doch nichts neues. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kantholz Geschrieben: 22. August 2011 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2011 Dann fahr halt schräg raus und rein, muss ich bei uns auch und bei uns ist der Bordstein im EInfahrtsbereich nur ca. 6cm hoch. Ich sehe dein Problem nicht. Dass der Bordstein doppelt so hoch ist vll? Zitieren Gruß Joschka Der zieht nicht! -Der schiebt! Gegen Diskriminierung von Heckantrieb. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
TobiKowi Geschrieben: 22. August 2011 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2011 Weiter hinten hat er geschrieben, dass es schräg geht. Wenn ich mit beiden Rädern gleichzeitig runter fahre setze ich auch heftigst auf. Meiner ist vorne schon 40 tiefer und hat die M-Technik 2 dran. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Grafschafter-BMW Geschrieben: 23. August 2011 Autor #32 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 @ bastelbert & Andre Berger : Tut mir leid das ich in Deutsch nie gute Noten hatte (Rechtschreibung/Grammatik) ! Mfg G-BMW Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 23. August 2011 #33 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 So was ist für solchen Schriftverkehr aber ein Problem. Das geht nicht gegen Dich, aber wie schon erwähnt, tickt unsere Geselschaft so. Wenn ich im Büro irgendwelche Schreiben/Mails an Hersteller von Geräten schreibe, dann schreibe ich die auch gaz anders wie wenn ich hier was tippe. Angefangen mit Autos statt Fahrzeugen, interessiert es auch nicht was Du für ein Fahrwerk verbauen willst und gerade durch so einen Satz wirst Du von Leuten die mit der Materie nichts zu tun haben und an "Behördendeutsch" gewohnt sind sofort in die Schublade "Tief-Breit-Laut" Fuzzi gesteckt.Solche Leute sind für die nicht wichtig und leider muß ich Dir sagen dass es schwer werden wird, wieder aus der Schublade raus zu kommen. Für solche Leute gilt nur jemand, der seriös und ernsthaft rüberkommt und natürlich auch der "Wähler".Ein versteckter Hinweis, wie man in Zukunft bei so was auf die Vertretung der Interessen vertrauen soll und dass da der Bekanntenkreis ähnlicher Meinung ist, lässt viel mehr Alarmglocken läuten weil das sind Wählerstimmen. Leider ist hier aber das Kind schon in den Brunnen gefallen. Es bleibt hier meiner Meinung nach nur die Möglichkeit, das ganze durch nen RA versuchen zu kitten was möglich ist.Wenn die Stadt das Schreiben von nem Anwalt bekommt, wird ihnen vielleicht eher klar, dass da mehr dahintersteckt und Du nicht aufgibst. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
steve m Geschrieben: 23. August 2011 #34 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 ANFANG Auf Staatskosten wird hier ein Spielchen getrieben, weil das Fahrzeug nicht den örtlichen Gegebenheiten angepasst wird. Überall bei Stadt, Land und Fluss beschweren und immer die Schuld bei anderen suchen. Mann Mann Mann..... Fahr doch einfach schräg runter oder zieh um. Ich kann das manchmal gar nicht glauben, was ich mit meinen Steuergeldern so finanziere. Wenn ich feststelle, dass die Straßen immer schlechter werden, weil dem Staat, Land, Kommune das Geld für die Sanierung fehlt, mache ich mir doch auch keinen 20-Zöller mit 30er Querschnitt drauf und beschwere mich, dass alles so poltert und kaputt geht. Sei doch lieber froh, dass Deine Straße neu gemacht wurde. Bei uns fliegen mir trotz Serien-Kreuzis und Serien-Fahrwerk (nicht mal M-Technik) auf manchen Hauptstraßen fast die Plomben raus ob der ganzen Flickenteppiche. Dann muss man halt langsam fahren oder einen Umweg. Muss ich mein Auto so lange tieferlegen, bis die Stadt die Bordsteine absenken muss ?Ich versteh das alles nicht mehr.....Kann man sich nicht einfach mal anpassen statt immer die Schuld bei anderen zu suchen ? Das sind die gleichen Leute, die sich dann über steigende Steuern und Beiträge aufregen. ENDE Zitieren Der letzte Platz ist nie gefährdet ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
straightsix Geschrieben: 23. August 2011 #35 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 Wirklich äusserst ärgerlich! Bei uns bauen sie auch überall Schwellen, aber immerhin nicht DIREKT an meiner Auffahrt!! Ich würde da auch einmal einen Anwalt einschalten und nicht locker lassen. Schliess dich doch mal mit den Nachbarn kurz, bei denen noch nachgebessert wurde. Irgendwie muss es ja offenbar möglich sein... Aber kommst du nicht schräg rückwärts über die Schwelle rauf und wieder runter? So komm ich selbst auf hohe, nicht abgeflachte Bordsteine mit 80/60 und der iS Lippe ohne aufzusetzen rauf/runter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 23. August 2011 #36 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 Stimme den anderen zu, mit deiner Art Schriftverkehr hast Du es sicher nicht einfacher gemacht.Die würden schon ohne dein Geschreibsel erst mal auf bockig schalten, weil es ihr Fehler ist.Und Behörden machen keine Fehler. Trotzdem sind 12cm Höhe für eine Garageneinfahrt völlig unakzeptabel. Im Endefekt ist es aber Sache deines Vermieters, des Eigentümers, das mit den Behörden auszuklamüseren. Vielleicht hat der auch einen etwas seriöseren Umgangston. Normaler Weg wäre -> Vermieter informieren und Frist setzen. Danach Miete mindern. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 23. August 2011 #37 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 Normaler Weg wäre -> Vermieter informieren und Frist setzen. Danach Miete mindern. Genau so! ....und DER hat sich dann auch darum zu kümmern das z.B. der Stellplatz/die Garage für die ER Miete kassiert auch als solcher genutzt werden kann. (..und wie schon geschrieben, der Eigentümer ist ja auch der, bei dem gern anteilig für die Sanierung kassiert wird. Auf die Art wäre dann auch dein jetzt "verbrannter" Name aus dem Spiel. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Grafschafter-BMW Geschrieben: 23. August 2011 Autor #38 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 Stimme den anderen zu, mit deiner Art Schriftverkehr hast Du es sicher nicht einfacher gemacht.Die würden schon ohne dein Geschreibsel erst mal auf bockig schalten, weil es ihr Fehler ist.Und Behörden machen keine Fehler. Trotzdem sind 12cm Höhe für eine Garageneinfahrt völlig unakzeptabel. Im Endefekt ist es aber Sache deines Vermieters, des Eigentümers, das mit den Behörden auszuklamüseren. Vielleicht hat der auch einen etwas seriöseren Umgangston. Normaler Weg wäre -> Vermieter informieren und Frist setzen. Danach Miete mindern. Normaler Weg wäre -> Vermieter informieren und Frist setzen. Danach Miete mindern. Genau so! ....und DER hat sich dann auch darum zu kümmern das z.B. der Stellplatz/die Garage für die ER Miete kassiert auch als solcher genutzt werden kann. (..und wie schon geschrieben, der Eigentümer ist ja auch der, bei dem gern anteilig für die Sanierung kassiert wird. Auf die Art wäre dann auch dein jetzt "verbrannter" Name aus dem Spiel. Der jetzige Eigentümer hat das Haus nach der Straßensanierung gekauft, die im Übrigen keinen der Anwohner Geld gekostet hat ! Ihm ist auch aufgefallen, das es "unangenehm" ist auf das Grundstück zu fahren & ich darf ja in seinem Namen sprechen. Die Beamten meinen wohl, das ich den ganzen Rad/Fußweg wieder abgesenkt haben möchte, wie es vorher war ! Dabei möchte ich nur das die Kantsteine gegen flachere Versionen ausgetauscht & die 2 Reihen Steine dahinter etwas schräger gesetzt werden ! Das haben Sie ja 2 Einfahrten weiter auch gemacht, mit der Begründung das die Einfahrt gewerblich genutzt wird & die Kunden mit Ihren Futtersäcken usw. im Kofferraum sonst beim rausfahren aufliegen würden ! Wie schon geschrieben ist unsere Einfahr ebenfalls zur Hälfte gewerblich genutzt ! Ich bin nunmal ein normaler Mensch, der nicht fließend "Beamtendeutsch" sprechen & schreiben kann !Auch habe ich keinen Büro-Job der mir diese Fremdsprache nähergebracht hat, also schreibe ich so wie ich es getan habe ! Natürlich könnte ich umziehen, doch das habe ich in meiner Kindheit schon oft gemacht & habe eigendlich keine Lust mehr darauf.Ich schaue zwar schon nach Wohnungen, aber finde nie das Richtige ! Aber ich lass nicht locker & werde mich mal mit einem Ra unterhalten wie die Chancen stehen das ich Was erreichen kann ! Mfg G-BMW Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 23. August 2011 #39 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 (bearbeitet) Ich würde mich als erstes mit den Leuten unterhalten, die mit dem Anliegen durchgekommen sind. Die müßen ja offenbar die richtigen Argumente in´s Feld geführt haben. ....und einen Mieter vorschicken und ihm "auch im Namen des Eigentümers" sprechen zu lassen ist ja wohl "etwas merkwürdig". Wenn dann anders herum. Steht in deinem Mietvertrag das du eine Garage, einen Stellplatz hast der zur Wohnung gehört? Wenn ja, hat der Eigentümer dafür zu sorgen das das so ist oder er kann dafür keine Miete kassieren.Das selbe gilt für deinen gewerbetreibenden Nachbarn dem vielleicht die Kunden weg bleiben weil keine ordentliche Zufahrt gewährleistet ist. Damit sind die Bedingungen unter denen er das Objekt zu dem Preis gemietet hat nicht mehr erfüllt. Du erledigst gerade mit viel Aufwand das was seine Aufgabe ist! Du bezahlst ihm jeden Monat Kohle dafür, das er das Mietobjekt im vertragsgemäßen Zustand hält!Würdest du in der Werkstatt auch ´ne Meisterstunde bezahlen, wenn sie dir erlauben eine Stunde ihre Bühne zu benutzen? Ist der Stellplatz nicht Bestandteil deines Mietvertrages, sondern du parkst nur da, "weil es sich angeboten hat", hast du gegen niemanden eine Handhabe. Bearbeitet: 23. August 2011 von bastelbert Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Grafschafter-BMW Geschrieben: 23. August 2011 Autor #40 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 @bastelbert: Ich wohne in einem 3-Parteien-Haus mit 2 Garagen, die mann extra dazumieten muß ! Ich habe mir damals gleich beim Einzug die Garage dazu gemietet ! Mfg G-BMW Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tiijey Geschrieben: 23. August 2011 #41 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 Du nennst hier Ross und Reiter beim Namen, aber bei deinen eigenen fällt dir plötzlich dein Persönlichkeitsrecht ein.Ich rate dir auch alle anderen Namen unkenntlich zu machen. Zitieren Gruß tiijey http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 23. August 2011 #42 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 @bastelbert: Ich wohne in einem 3-Parteien-Haus mit 2 Garagen, die mann extra dazumieten muß ! Ich habe mir damals gleich beim Einzug die Garage dazu gemietet ! Mfg G-BMW Siehst du und da liegt der Hund begraben. Du zahlst die volle Miete für eine Garage die für dich nicht mehr/nur mit Problemen nutzbar ist und der jenige der dafür kassiert sagt "kümmer du dich um den (meinen) Sch..., ich stehe voll hinter dir. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Grafschafter-BMW Geschrieben: 23. August 2011 Autor #43 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 Ich würde mich als erstes mit den Leuten unterhalten, die mit dem Anliegen durchgekommen sind. Die müßen ja offenbar die richtigen Argumente in´s Feld geführt haben. Ich bin gerade mal rüber zu "Bosmann Landhandel" wo die Einfahrt nachgebessert wurde ! Laut Aussage der Angestellten, waren Die auch Ewig hinter der Sache her & haben schließlich mit dem Anwalt gedroht, was dann wohl den Erfolg brachte.Außerdem bin ich wohl nicht der Einzigste an der Straße der die Neugestaltung des Einfahrbereiches nicht gefällt.Dort ist bei rausfahren sogar eine Kundin mit der AHK aufgeschlagen.Bei Bosmann hatten die vergessen den Gully auf dem Hof wieder anzuschließen, sodas erst der ganze Hof zu nem See wurde & dann der ganze Keller vollgelaufen ist ! Also werde ich mich mal bei nem Fachanwalt schlau machen ! Mfg G-BMW Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Roboduck Geschrieben: 23. August 2011 #44 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 Genau. Das rate ich Dir auch: Ab zum Anwalt.Jede weitere direkte Kommunikation mit denen unterlassen, das stiftet nachher nur Verwirrung. Überlass das dem Anwalt, den übrigens Dein Vermieter gerne mit finanzieren darf. Viel Erfolgwir unterstützen Dich mindestens moralischRoboduck Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 23. August 2011 #45 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 ....das "mit" von finanzieren würde ich streichen. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 23. August 2011 #46 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 ich denke auch, ein RA ist jetzt einzige Möglichkeit.Das muss aber vom Grundstückseigentümer ausgehen und nicht von einem Mieter in einem Mehrfamilienwohnhaus!Das hat Bastelbert ja schon deutlich geschrieben.Leider sind schon einige Korrespondenzen über den Weg gegangen, die lieber unter dem Teppich gehören.Schreib sofort! deinen Vermieter an, dass du ab September die Garagenmiete nicht mehr zahlen wirst, da sie seit Umbau der Straße nicht mehr für das Fahrzeug zugänglich ist!Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 24. August 2011 #47 Meldung Teilen Geschrieben: 24. August 2011 Am besten bitte so schreiben dass die Garage nicht mehr NUTZBAR ist und dass Du sie nicht mal räumen kannst/wirst, weil das Fahrzeug nicht mehr ohne Schäden rauskommt. Nicht dass dem Vermieter plötzlich einfällt wie man den Fall ganz einfach lösen kann:Garagenmietvertrag aufkündigen und an jemanden anderen mit nem SUV/SAV oder sonst ner Feldwegschleuder vermieten. Garagen sind meist gesucht weils da inzwischen weniger gibt wie Autos und warum soll man sich mit der Stadt rumstreiten wenns viel einfacher geht. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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