baumgartner Geschrieben: 18. Februar 2010 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Februar 2010 Um welches Auto handelt es sich denn und wie ist der Preis? Wenn keiner Interesse hat muss das ja seinen Grund haben. Bei meinem Polo haben am Montag etwa 40 Gemüsehändler und 1 Inländer alleine am Vormittag angerufen, danach habe ich die Anzeige aus dem Netz genommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30ohneDach Geschrieben: 18. Februar 2010 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Februar 2010 Um welches Auto handelt es sich denn und wie ist der Preis? Wenn keiner Interesse hat muss das ja seinen Grund haben. Bei meinem Polo haben am Montag etwa 40 Gemüsehändler und 1 Inländer alleine am Vormittag angerufen, danach habe ich die Anzeige aus dem Netz genommen. wollt gerade auch fragen,um was für ein auto es sich da handelt!wenn´s was japanisches ist,lass die finger von dem deal! Zitieren http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Berti 316 i Geschrieben: 18. Februar 2010 Autor #28 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Februar 2010 Es handelt sich um einen 8 Jahre alten Benz, mit Preis laut DEKRA von 12480 €. Der stand bei Mobile und Autoscout mit 12000 € VB drin. Da könnt ihr euch ja vorstellen wie die Vorstellungen der potentiellen Käufer aussahen. Zitieren Gruß Robert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 18. Februar 2010 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Februar 2010 Bei dem Kaufpreis wird sogar bei Ausschluß jeglicher Haftung ein Gericht aktiv. Und ruckzuck gibst du die Hälfte des Kaufpreises zurück, weil der Händler ja nicht doof ist und tatsächlich einen arglistig verschwiegenen Mangel entdeckt hat. Derlei Mängel haben nichts mit Gewährleistungsausschluß zu tun, da ist man voll haftbar.Den Deal würde ich allenfalls mit Rechtsschutz im Rücken abschließen.Und was heißt hier: "darf einen Vertrag aufsetzen"? Das macht generell und immer der Verkäufer, rechtlich einwandfreie Vordrucke gibts zuhauf im Netz.Eins noch:Daß man nicht den Preis erzielt, der in irgendwelchen Gutachten genannt wird, sollte auch nicht neu und schon länger bekannt sein. Ebenso gilt generell Barzahlung bei Übergabe, nichts anderes. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Berti 316 i Geschrieben: 18. Februar 2010 Autor #30 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Februar 2010 Warum soll bei dem Kaufpreis, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt, ein Gericht aktiv werden wenn den Wagen ein Händler aufkauft?Ihr verunsichert uns immer mehr.Der jeztige Kaufpreis setzt doch auch einen gewissen Neupreis vorraus? Und der lag wohl damals bei 44000€.Meine Bekannte hat das Auto von ihren Eltern zur Nutzung überlassen bekommen. Die Eltern sind mit dem Verkauf einverstanden. Zitieren Gruß Robert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 18. Februar 2010 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Februar 2010 Warum soll bei dem Kaufpreis, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt, ein Gericht aktiv werden wenn den Wagen ein Händler aufkauft?Ihr verunsichert uns immer mehr.Der jeztige Kaufpreis setzt doch auch einen gewissen Neupreis vorraus? Und der lag wohl damals bei 44000€.Meine Bekannte hat das Auto von ihren Eltern zur Nutzung überlassen bekommen. Die Eltern sind mit dem Verkauf einverstanden. Das ist der Punkt. Die kann man aber ganz schnell vorwerfen bzw. herbeiführen.Ich phantasier mal rum: Ich kaufe einen Benz (bin Händler).Zwei Tage nach Kauf fällt mir auf, irgendwas stimmt nicht. Also fahr ich mal rüber zu meinem Kumpel, der hat `ne Werkstatt. Der bescheinigt mir, daß der Motor Wasser verbraucht sowie die Vorderachse krumm ist, wahrscheinlich ein Unfall. Da man sowas ja belegen muß, bekomme ich ein Protokoll einer Achsvermessung dazu. Da ich ja nicht bereit bin, für ein verbogenes Auto mit defektem Motor soviel zu bezahlen, geh ich zum Anwalt, nachdem der VK keine Teilrückerstattung vornehmen will. Nun ist der VK in der Nachweispflicht, daß die mokierten Mängel bei Verkauf nicht waren... Wird was klar??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Berti 316 i Geschrieben: 6. März 2010 Autor #32 Meldung Teilen Geschrieben: 6. März 2010 Es ist vor 2 Wochen so gekommen dass das Auto an einen Händler verkauft wurde. Im Kaufvertrag standen die o. g. Ausschlußklauseln und die bestätigte Funktionsprobe aller Extras, sowie eine Besichtigung von unten.Der Händler hat bar bezahlt, den Brief erhalten bevor er das Auto selbst in Echt gesehen hatte und den Kaufvertrag unterschrieben hatte. Das fanden wir zwar seltsam aber immerhin. Auf Grund der o. g. Einwände haben wir die kostenlose Anwaltsberatung hinzugezogen um das Vorgehen abzusichern. Zitieren Gruß Robert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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