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Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet, aber falsche Zeit und Ortsangabe?!


DieGruft
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Tacho zusammen, ich wurde irgendwann mal in einem mil. Sicherheitsbereich mit meinem PKW von den Feldjägern angehalten. Ortskundige nutzen diese Abkürzung über eine Kreuzung, die ein militärischer Sicherheitsbereich ist! (500-1000m ist der mil. Bereich lang) kürzt ca. 2km ab!

 

Ich wurde dort an einem Tag, irgendwann nach Dienst angehalten, hab mich natürlich mit denen unterhalten, weil es für mich reine Willkür ist! Da ist nix und da wird nie was sein! Sind ja auch max. 1000m. Und genau da stehen die auf einmal und zocken (neuerdings) ab. Der Typ sagte mir das wird mich zwischen 70 und 180 euro kosten! (Er muss auch nur seine Arbeit machen)

 

Heute kam nun Post, mit falscher Zeitangabe! Der Tag kann nicht sein und die Uhrzeit sowieso nicht, das kann/könnte mein Arbeitgeber belegen!

 

Ich weiß ich bin durch ein mil. Bereich mit einem privat PKW gefahren, aber es würde mir 2 km umweg sparen...(Ich soll doch an die umwelt denken:freak:) Trotzdem, warum soll ich mein Geld ausm Fenster werfen?

 

 

Soll ich denen NUR schreiben, das ich den verstoß nicht zugebe, weil an diesem Tag und der Uhrzeit war ich nämlich ganz wo anders, und zwar im Dienst;-)

 

Oder wie macht man sowas?

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

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Mach Angaben zu der sache, und nenn deinen Chef als Zeuge (wenn du darfst), das du zu dem Zeitpunkt arbeiten warst... drauf ankommen lassen...

schlimmsten fall, kommen sie drauf, das es an einem anderen tag war und du musst trotzdem die strafe zahlen

Gruß Tobi

 

 

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Ich würde das genauso machen wie du vor hast. Ist das auch ein seriöses Schreiben? Nicht das es sich hier um Betrüger handelt. Es gibt mitlerweile die schönsten Geschichten was Betrüger angeht.

Bestreite es, du kannst es ja belegen das du nicht vor Ort warst an dem genannten Datum und der genannten Zeitangabe.

Im schlimmsten Fall ziehst du es nach hinten und muss dann später zahlen bis das geklärt ist, im günstigsten Fall kommste raus aus der Angelegenheit.

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gut alles klar, dann frage ich meinen Chef morgen ob er mir das "mal eben" belegen kann und dann wirds hoffentlich gut!

 

Man siehts ja anhand der Urlaubsanträge und Anwesenheitskontrolle, dürfte kein Problem sein, das sich da mein Chef quer stellt!

 

habt ihr schonmal ähnliche sachen durchgemacht und wie gingen die aus?

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Ich dachte immer als Zeitsoldat ist man immer in Bereitschaft und als solcher kannst du doch höchstens eine kleine Disziplinarstrafe bekommen weil du dich außer halb deiner Dienstzeit im Militärischen Sicherheitsbereich aufgehalten hast.

Gruß tiijey

 

 

 

http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg

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Ich dachte immer als Zeitsoldat ist man immer in Bereitschaft und als solcher kannst du doch höchstens eine kleine Disziplinarstrafe bekommen weil du dich außer halb deiner Dienstzeit im Militärischen Sicherheitsbereich aufgehalten hast.

 

 

Ehm, ja ich bin Saz, aber ich glaub du hast mich falsch verstanden!

 

Ich wurde irgendwann ich weiß garnicht mehr wann, NACH dienst in uniform angehalten.

 

Die WBV schreibt mir nun aber, das ich am 16.12 um 15:25 angehalten wurde!

 

Das ist schlichtweg unmöglich,da ich erst ab dem 19.12 meinen Weihnachtsurlaub hatte und definitv im Dienst Anwesend war...ich glaube wir waren sogar Kuchen essen;-)

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Das spielt doch keine Rolle ob die sich in der Zeit geirrt haben, Fakt ist doch das du kein Zivilist bist sondern noch dem Militär angehörst.

Gruß tiijey

 

 

 

http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg

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Demnach würde ich wahrheitsgemäß angeben das du zu dem genannten Zeitraum in Dienst warst und mir das von deinem Vorgesetzten bestätigen lassen.

 

Dann warten wir mal ab was dann kommt...g

Gruß Dennis

:winken:

Das Cabrio kommt nun weg........:cry:

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Das spielt doch keine Rolle ob die sich in der Zeit geirrt haben, Fakt ist doch das du kein Zivilist bist sondern noch dem Militär angehörst.

 

Der sagte mir das is egal, ich darf da nicht mit privat kfz fahren....

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Das spielt doch keine Rolle ob die sich in der Zeit geirrt haben, Fakt ist doch das du kein Zivilist bist sondern noch dem Militär angehörst.

 

Der sagte mir das is egal, ich darf da nicht mit privat kfz fahren....

 

Die bekommen in der Gruni schon eingetrichtert ein Ar.....h zu sein :D

Gruß tiijey

 

 

 

http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg

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Ich würds schlicht versuchen. Da Du nachweislich zu gegebener Zeit nicht dagewesen sein kannst, widersprichst Du einfach.

 

Pass nur auf, das sie Dir nicht ein Fahrtenbuch aufbrummen, weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann :-D

Nichts ist für die Ewigkeit !

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Wenn die restlichen relevanten Daten wie Kennzeichen, persönliche Daten blablubb stimmen, kommst du da nicht raus. Dann hat sich der Schreiberling einfach mal vertan kann ja vorkommen), der Verstoß besteht trotzdem. Du gibst ihn ja auch zu. Bewußt gegen Vorschriften verstoßen und sich dann rausmogeln wollen ist nicht so das Wahre.

Was jetzt nicht heißen soll, daß ich sowas noch nicht versucht hätte:-D

Probiers einfach mit `nem Widerspruch.

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... habt ihr schonmal ähnliche sachen durchgemacht und wie gingen die aus?

 

Jau ... von der Ordnungsmacht ein Schreiben wegen falschen Parkens bekommen, Kennzeichen stimmte, der im Schreiben genannte Fahrzeugtyp aber nicht (ein Saab9000 ist nunmal kein VW-Bus ;-)). Und ich war zu der fraglichen Zeit definitiv nicht dort. Habe das in meiner Stellungnahme so geschrieben ... kam nichts mehr nach. Da hatte sich die Politusse wohl einfach vertippt ...

Opas Gangnam Style ... :klug:
... seit 4203
Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung' von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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Zeit und Ort müssen beim Vorwurf stimmen!

Stimmen sie nicht, haben se Pech. Ich würde versuchen, das irgendwie so lange so hinzuzögern, dass die Verjährungsfrist für den richtigen Termin greift.

 

Bist Du nicht im ADAC? Kostenlose Rechtsbratung.

 

Oder mal den Marburger aus dem e30-Forum fragen. Der kann Dir da sicher weiterhelfen.

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Mir passiert vor ca. 10 Jahren: Parkplatz in Köln, Ticket von der Parkuhr abgelaufen, die Trulla, also die Politeuse, kann meinen alten Corolla nicht von einem Ford unterscheiden und kombiniert das falsche Fabrikat mit dem korrekten Kennzeichen. Ich habe dem Ordnungsamt mitgeteilt, dass auf das genannte Kennzeichen kein Ford zugelassen ist. Die haben sich nicht mehr gemeldet.

es gibt nur eine wahre Borussia!

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Es gibt (leider oder zum Glück) in unserem Rechtssystem nur eine Wahrheit - und zwar die, die man beweisen kann. Da die Feldjäger aussagen werden, Dich dort im privaten Kfz angetroffen zu haben, wirst Du wohl eine rechtswidrige Störung außerhalb der dienstlichen Tätigkeit begangen haben und kaum an einer Strafe vorbeikommen, ob Sie sich jetzt im Datum geirrt haben oder nicht.

Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. biggrin.gif

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Wie wollen sie beweisen das er zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfen wird da war wenn er es nachweislich nicht war?

 

Antworten das du zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht dort warst (was ja nachweisbar ist und der Warheit entspricht) und abwarten.

 

Das ist die beweisbare Warheit, zum angegebenen Zeitpunkt können dich die Genossen, ähh Kamerade Feldjäger nun mal nicht dort gesehen haben.

 

 

 

Wenn eine Anhörung wegen zu schnellen fahren einflattert interessiert es ja auch nicht ob du 3 Tage vorher dort mal lang gefahren bist sondern das was auf der Anhörung steht. ;-)


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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So ein Unsinn - so etwas ist mir in meiner Laufbahn nie untergekommen. Es gibt gewisse SPERRGEBIETE, welche in der Kasernenordnung stehen und nicht ohne Berechtigungsschein befahren dürfen, wie Bereiche größerer Munbunker, Flugbetriebsflächen ect..

Die sind aber extra gekennzeichnet mit dem Hinweis "BlaBlafläche - Befahren verboten, blabla ausgenommen" und befinden sich entweder im milit. Sicherheitsbereich oder sind zus. als Milit. Sperrgebiet ausgewiesen.

 

Aber selbst da darf man mit nem Privat-PKW fahren, sofern man wie gesagt den entsprechenden Schein besitzt.

 

Nur bei Straßen, die mit normalen Durchfahrt verboten-Schildern ggf. mit Zusatzhinweis "Dienstfahrzeuge der Bw ausgenommen" ist mit nem Privatwagen Schluss. Denn in milit. Sicherheitsbereichen gilt generell die StVo.

Gelten in einem milit. Sicherheitsbereich gesonderte Regelung gem. der Kasernenordnung, müssen diese in geeignetem Maße bekannt gegeben werden, sprich durch Schilder an allen Zugangsmöglichkeiten.

 

Die Zutrittsberechtigung zum militärischen Sicherheitsbereich ist in Deinem Fall Dein Truppenausweis. Zutritt bedeutet sowohl zu Fuß, als auch in irgendeinem Fahrzeug.

 

 

Du kannst natürlich jetzt die falschen Angaben zum Vorwurf nutzen, aber ich würde da anrufen und den Passus der Kasernenordnung anfordern, nach dem ich nicht berechtigt wäre, mich dort aufzuhalten, denn das ist in meinen Augen eine Unverschämtheit.

Ahndung der Feldjäger von überhöhter Geschw. in Kasernenanlagen sehe ich ja gerne ein, aber wenn die mir mitteilen wollten, dass ich mich als Soldat nicht in einem milit. Sicherheitsbereich aufhalten dürfte, würde ich denen die Hölle heiß machen.

 

Steht dann tatsächlich etwas in der Kasernenordnung würde ich mich für die Belehrung bedanken und denen mitteilen, dass ich diesen Umstand dann in Zukunft trotz der fehlenden Kennzeichnung beachten werde. Erledigt.

Gruß,

Bernie

 

www.ac-silberstern.de

 

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  • 2 Monate später...

Soo zeit ist gekommen!

 

Wen ich nicht zu der zeit da war, wieso wissen die das ich da war? als muss ich wahrheitsgemäß die richtige zeit nennen!

 

das macht dann Bitte 170,00 €

 

 

:klatsch:

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Hallo,

meine Erfahrung mit der WBV >> Einspruch erhoben und ..... Verfahren eingestellt.

In deinem Fall also, Einspruch erheben und behaupten zu gegebener Zeit nicht

dagewesen zu sein! Beweispflichtig ist die Gegenseite. Meist ist das den Herren

Sachbearbeitern schon zuviel der Arbeit.

Gruß

lextor

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wo ist denn da das problem? man reagiert auf das SCHREIBEN und nimmt stellung. es geht hier doch nur um die im schrieb angegebene anschuldigung, wo steht denn, das du denen dazu nen lebenslauf abgeben musst? und das, was dir im schreiben vorgeworfen wird, kannst du nicht gewesen sein, weil du zum ANGEGEBENEN zeitpunkt ganz woanders warst.

könnte ja auch sein, das irgendein feldjäger dir einen mitgeben will, weil du ihm die freundin ausgespannt hast, was auch immer...

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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Versteh ich das richtig ? DIE wollen von DIR wissen wann Du da lang gefahren bist um dir 170 mäuse abzuknöpfen ?

 

 

Chef wolte wissen ob ich da war und wie die auf mich kommen, hab ich ihm gesagt, das deren angabe um 2 tage falsch ist...so in etwa....da meinte er, jau soo oder so!

 

dann hab ich es schweifen lassen....die frist versäumen lassen und nun kost mich das 170€

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