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Suche Bilder - gelbe Scheinwerfer im dunkeln


Rob Himself
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Nach meinen Infos kostet der Spaß garkeine Punkte und ne Mängelkarte. Den Spaß gönn ich mir ebenfalls und hatte in all den Monaten noch keinerlei Probleme, bis auf die schlechtere Lichtausbeute des Abblendlichts. Ein bekannter fährt gelbe DE's im E36 und wurde schon 5 mal angehalten, da zog jedesmal die Ausrede mit Frankreich Import und E-Nummer und es gab nichtsweiter.

 

Wenn einer noch Bilder sucht guckt mal in meinem Profil, beim Touring habe ich jedoch inzwischen auch gelbe NSW, damit das ganze stimmig ist.

 

Gruß,

Alex

Ich würde die Trollwiese ... äh ... das Ebay-Forum nicht überbewerten. Sowas gibt es in jedem Automobil-Forum, wo sämtliche Glaskugelbesitzer anhand von 2 schlechten Bildern sofort eine messerscharfe Analyse des Autos samt Besitzers inkl. Stammbaum bis 1789 machen können...

:freak:

 

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Jungs.... auch hier mal als kurze Anregung:

 

Ihr wisst alle, dass ihr die gelben Scheinwerfer in Deutschland nicht legal fahren dürft, ja?

 

Ich will nur kurz drauf hinweisen. Nicht das nachher einer 200 € in den Sand setzt, weil er das nicht wusste, bzw nicht wusste wo er sich drauf einlässt!

 

Gruß

 

Mir ist das durchaus bekannt aber ist doch denk ich mal jedem seine eigene Sache?

Wenn du dich nicht traust oder was auch immer die zu fahren, dann ist ja gut...

 

@BimBima, schön das du schon etwas gefunden hast, und mit den Einstellschrauben austauschen hast du natürlich recht.

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Wenn du dich nicht traust deinen Versicherungsschutz zu verlieren und im Falle eines Falles ein Leben lang zu blechen ...

 

 

... dann wäre das schon echt schade, wenn er sich nicht traut.

 

 

Anderes Thema aber die Formulierung war einfach nur ... komisch.

 

 

Ich persönlich mag die gelben Scheinwerfer auch leiden, passen nur nicht zu jedem E30.

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Wie gesagt, jedem seine eigene Sache. Ich seh das so, wo ein E Prüfzeichen drauf ist, ist es/sollte es erlaubt sein, wozu wurden die dann eingeführt wenn nicht gültig? Außerdem werde ich mir die Mühe machen und bei der Dekra vorfahren und versuchen sie eingetragen zu bekommen. Gibt einige die das haben, wie z.b. dieser roter M3

http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f01643/f01643.htm

 

Aber ich wollte mich eigentlich in diesem Thread nicht über Sinn und Unsinn, bzw Legalität der gelben Scheinwerfer diskutieren, aber es gibt hier ja leider immer wieder welche, die es nicht lassen können...

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Jungs.... auch hier mal als kurze Anregung:

 

Ihr wisst alle, dass ihr die gelben Scheinwerfer in Deutschland nicht legal fahren dürft, ja?

 

Ich will nur kurz drauf hinweisen. Nicht das nachher einer 200 € in den Sand setzt, weil er das nicht wusste, bzw nicht wusste wo er sich drauf einlässt!

 

Gruß

 

Mir ist das durchaus bekannt aber ist doch denk ich mal jedem seine eigene Sache?

Wenn du dich nicht traust oder was auch immer die zu fahren, dann ist ja gut...

 

@BimBima, schön das du schon etwas gefunden hast, und mit den Einstellschrauben austauschen hast du natürlich recht.

 

So um die Diskussion mal zu beenden:

 

Es gibt zu diesen Scheinwerfern sehr unterschiedliche Meinungen, das ist auch Ok. belasst es dabei, jeder ist in dieser Hinsicht für sein eigenes Gewissen verantwortlich und sollte sich damit auseinandergesetzt haben! Hab ich auch gemacht!

 

Damit sollte dieser Fred in der Hinsicht beendet sein und diehenigen die sie einbauen wollen sollen es tun und die anderen eben lassen!

 

Ich wünsch viel Spaß mit jeder Scheinwerfervariante!

 

Ich hab z.B. die normalen De´s im Touring ( werd ich auch nicht wechseln, weil die LWR funzt! :D)

http://

http://www.hallenwerke.de/

"Die Weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten - allein schon aus Mangel an Chauffeuren!" Gottlieb Daimler 1901

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Wie gesagt, jedem seine eigene Sache. Ich seh das so, wo ein E Prüfzeichen drauf ist, ist es/sollte es erlaubt sein, wozu wurden die dann eingeführt wenn nicht gültig? Außerdem werde ich mir die Mühe machen und bei der Dekra vorfahren und versuchen sie eingetragen zu bekommen. Gibt einige die das haben, wie z.b. dieser roter M3

http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f01643/f01643.htm

 

Aber ich wollte mich eigentlich in diesem Thread nicht über Sinn und Unsinn, bzw Legalität der gelben Scheinwerfer diskutieren, aber es gibt hier ja leider immer wieder welche, die es nicht lassen können...

 

 

Die Eintragung ist nicht zulässig, weil es in der StVo heist vorne weiss und hinten rot!!! Der Prüfer der die eingetragen hat handelt auf eigene Gefahr und ist im Streitfall haftbar, weil er nicht nach den Gesetzen gehandelt/eingetragen hat!

 

Viel Spaß beim Versuch, du wirst kein Glück haben!

http://

http://www.hallenwerke.de/

"Die Weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten - allein schon aus Mangel an Chauffeuren!" Gottlieb Daimler 1901

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Da kann man sich aber auch drueber streiten was nun weiss/gelb ist und was nicht. Die Farbe der Blinker wird in der StVo z.B. als gelb betitelt, obwohl sie eindeutig orange sind! Und ich will ja kein oranges Licht.

Das ist wie in der StVo ueblich,eine Zwickmuehle bzw. ein sogenannter Gummiparagraph.

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§ 50 StVZO, Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

Abs. 1: Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden

 

Was ist daran Gummi?

 

Eine Eintragung ist wie cqp schon geschrieben hat nicht zulässig und kann von jedem Hilfssheriff auseinandergenommen werden.

 

Es geht nicht darum, ob ich mich traue oder nicht. Es geht darum, dass die Leute, die sich Dir anschliessen, sich auch der Konsequenzen bewusst sind.

Genauso die Behauptung von BavarianPoe:

Lebenslanges Zahlen wird es nicht. Der Regressanspruch der Versicherung beträgt maximal 5000 € (pro Fehler den man begeht --> Betrunken und zu schnell macht dann halt 10.000 €).

 

Ich wollt auch nur drauf hinweisen. Aber selbst auf Deiner Seite gibt es ja noch Irrtümer die ausgeräumt werden müssen. :-UU

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Genauso die Behauptung von BavarianPoe:

Lebenslanges Zahlen wird es nicht. Der Regressanspruch der Versicherung beträgt maximal 5000 € (pro Fehler den man begeht --> Betrunken und zu schnell macht dann halt 10.000 €).

 

 

Mal angenommen ich fahre jemanden an und der ist danach Querschnittsgelähmt ... für die laufenden Kosten des Unfallopfers muss ich dann trotzdem nicht aufkommen?

 

 

Die Diskussion soll hier nicht weitergeführt werden, es interessiert mich halt einfach nur.

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Der Regressanspruch der Versicherungen ist auf 5000 € (pro Verstoss) begrenzt. Genau kenn ich mich da auch nicht sooo weit aus.

Aber: Wenn es natürlich eine absichtliche Tat ist, dann wirst Du zahlen müssen. Ist es ein Unfall, sollte die Haftpflicht greifen.

Die Haftpflicht zahlt erstmal auf jeden Fall. Holt sich dann aber die Kohle wieder....

 

Danach kann man auch googlen.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Gummi ist in dem Fall, dass Orange Blinker eindeutig als "gelb" betitelt sind. Und da ich ja nicht orange Scheinwerfer einbaue.... Demnach kann ich ja auch sagen, gelbe Scheinwerfer sind weiß! Wenn ich weißes Licht fahren muss, müsst ich ja auf Xenon 4300k umrüsten, denn so gut wie alle mir bekannten Halogen Lampen sind nicht reinweiß, und haben alle einen Touch von gelb! Klar gibts auch weiße Halgon, z.B. Mtec Super White, aber darunter leidet dann auch die Leuchtkraft.

 

Wie gesagt, ich hatte kein Interesse daran mit diesem Thread ne Diskussion üner Sinn/Unsinn oder Legalität der Scheinwerfer zu diskutieren. Jeder der sich diese Scheinwerfer anbaut wird schon wissen was er macht und ist für sich selber verantwortlich. Und jetzt ist schluss damit, also BTT!

Es gibt leider immer wieder Leute die "Moralapostel" spielen müssen.

Wenn ihr damit nen Problem habt, und aus sonstigen Gründen euch einige Teile nicht anbaut, oder umbaut (z.B. schwarze Scheinwerfer), dann ist das eure Sache! Sorry aber ist so...


Bearbeitet: von Rob Himself
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Nur, weil Du Dir das so hinbiegst wie Du möchtest, hat das nichts mit der Realität zu tun.

Und in so einen Thread gehört nunmal auch der Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen.

 

Meine Intention hast Du in keinster Weise verstanden. Tut mir leid, wenn Dir die Vorschriften (oder meine Ansichten zu allgemein zugänglichen Informationen) nicht passen. Aber Leben wirst Du leider trotzdem damit müssen.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Und in so einen Thread gehört nunmal auch der Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen.

 

Meine Intention hast Du in keinster Weise verstanden.

 

Ich will damit nur aufmerksam machen, das nicht alles in der StVo eindeutig beschrieben ist, bzw sich eventuell sogar widerspricht!

 

Außerdem denke ich nicht das so ein Hinweis in so einen Thread gehört. Ich habe ja schließlich nicht gefragt ob die Scheinwerfer legal sind.

Jeder kann sich ja selber schlau machen.

Weiterhin ist zu sagen, das mir sehr wohl klar ist das die Scheinwerfer (angeblich) nicht erlaubt sind, aber das ist doch wie gesagt MEINE Sache!

 

Ich bitte doch die Moralapostel Geschichten in meinen Threads zu unterlassen, danke!

Wenn jemand Fragen zur StVo hat, kann er sich ja gerne bei dir melden, bzw. kann er diese ja selber einsehen!

Nur weil es vielleicht nicht in deinem ermessen liegt, oder du nichts davon hällst, musst du anderen die Sache ja nicht vermiesen oder schlecht machen bzw. versuchen sie davon abzuhalten!

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Öffentliches Forum = öffentliche Antworten (und Irrtümer kann man doch korrigieren oder?).

Ich habe ja noch nicht mal meine Meinung kund getan, sondern über Fakten aufgeklärt.

Die StVZO ist nicht zum interpretieren da, sondern zum verstehen.

 

Wenn Dir die rechtlichen Konsequenzen nicht passen, ist das Deine Sache. Trotzdem gehören sie zum Thema dazu. Dann kann sich jeder selber entscheiden, ob er es macht, oder nicht.

Ich mach Dir ja keinen Vorwurf, dass Du die Dinger fahren willst. Wissen was Du machst, solltest Du trotzdem. Und anscheinend weisst Du es nicht.

Sonst würdest Du nicht so einen Humbug mit den Blinkern von Dir geben.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Die rechtlichen Konsequenzen gehören dann zum Thema, wenn nach ihnen gefragt wird, ansonsten nicht!

Wie schon 2 mal erwähnt weiß ich sehr wohl was ich machen will, und was mir in einer Kontrolle blühen könnte. Was daraus wird ist ja dann wohl mein Problem.

 

Was heißt hier Humbug mit den Blinkern, ich kann das ja gerne raussuchen.

Und meiner Meinung nach ist man in der StVZo teilweise gezwungen diese richtig zu interpretieren.

Da sie wie gesagt nicht immer 100% eindeutig ist, und es teilweise darauf auch ankommt wie man es auslegt. Als Beispiel, "Gegenseitige Rücksichtnahme"

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Die rechtlichen Konsequenzen gehören grundsätzlich zum Thema. Auch ungefragt. Es gibt nicht nur den Fragesteller, sondern, wie man an diesem Thread auch sehen kann, andere Leute die sich dafür interessieren. Und die muss man evtl darüber aufklären, was sie da machen. Wenn es Dir nicht passt, solltest Du nicht in einem öffentlichen Forum schreiben.

 

Zum Rest sag ich mal nix. Da sieht man, dass Du von der Materie keine Ahnung hast. Und nun hör ich auf mit Dir zu "streiten". Bringt ja eh nix, da Deine Meinung ja ausschlaggebender ist als die StVZO. Und weiter keine neuen Infos gebracht werden. Auch wenn man Blödsinn wiederholt, wird er dadurch nicht richtig.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ich verstehe nicht was an "Die vorderen Scheinwerfer müssen weiß leuchten" Gummi sein soll.

Trotzdem muss jeder einzelne selber wissen ob er mit solchen Funzeln 'rumfahren will und

auch die Konsequenzen tragen.

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§ 50 StVZO, Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

Abs. 1: Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden

 

Was ich davon halten so weiss ich auch nicht, jedefanlls weiss ich nur das mein E34 gelbe Nebler hat (LEGAL)

 

Das Auto kam aus Spaninen hatte auch Gelbes Ablendlicht, das musste umgebaut werden für ne deutsche Zulassung aber die Nebler durften bleiben.

 

 

Ich seh das so, wo ein E Prüfzeichen drauf ist, ist es/sollte es erlaubt sein, wozu wurden die dann eingeführt wenn nicht gültig?

 

Dazu kann man nur sagen ANDERE LÄNDER ANDERE SITTEN! Die sind für Länder wie Frankreich gewesen! Du kannst beim Freundlichen auch die Standlichtblinker kaufen legal die haben auch ein E Prüfzeichen und BMW Logos und SIND TROTZDEM NICHT FÜR DEN DEUTSCHEN MARTK GEMACHT!

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Es gibt nicht nur den Fragesteller, sondern, wie man an diesem Thread auch sehen kann, andere Leute die sich dafür interessieren. Und die muss man evtl darüber aufklären, was sie da machen.

 

Zum Rest sag ich mal nix. Da sieht man, dass Du von der Materie keine Ahnung hast.

 

Wenn sich die Leute für etwas interessieren, dann werden sie schon selber auf die Idee kommen nachzufragen. Ich hasse das wenn man ein ganz normales Thema öffnet und immer irgendwer kommt der die anderen davon überzeugen will, dass das was sie da machen wollen totaler mist ist und verboten ist. Sollte das jemanden interessieren kann er das selber nachforschen!

 

Ich habe also von der Materie keine Ahnung? Wie habe ich bloß den Führerschein gemacht?

Tut mir ja leid das ich die StVo nicht studiert habe und nicht auswendig kann so wie du, aber es hat sich schon oft genug gezeigt das einiges was in der StVo nicht immer voll und ganz zutrifft so wie es da steht, und im Endeffekt doch Auslegungssache ist!

 

Zum Thema E Prüfzeichen. Diese wurden eingeführt um als europaweites Prüfzeichen zu dienen, und um Bauteile zu kennzeichnen die in europäischen Ländern erlaubt sind. Soweit ich weiß gehört Deutschland zu Europa? Somit widerspricht sich das Gesetz im Fall der gelben Scheinwerfer!

 

Ein kleines Zitat:

 

"Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde.

Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.

Das Ausschlaggebende:

Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

 

Aber wie gesagt, jedem das seine!

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Wie gesagt in dem Fall ist das über alles erhaben!

 

Abs. 1 Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

 

Mir ist es auch egal ich fahr auch mit jedem meiner Autos mit standlichtblinker rum aberer es gibt trotzdem sachen die ein Prüfzeichen haben und das in einzeln nen Ländern trotzdem verboten ist^^

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Wenn du dein Abblendlicht anschaltest, ist das reinweiß? Blinken deine Blinker gelb?

Und wenn orange Blinker im Straßenverkehr gelb sind, dann sind gelbe Scheinwerfer was?

 

Sorry, aber das ist nicht eindeutig festgelegt bis wohin weiß geht und wo gelb anfängt!

Alle normalen Halogen Lampen sind gelb.

 

Interessant finde ich übrigends auch, das du BavarianPoe, hier nur schreibst um mir immer nur Kontra zu bieten.

Zum eigentlichen Thema hast du überhaupt nichts beigetragen?

 

Am besten wir schließen den Thread, weil das ist mir echt zu doof hier. Jeder hat seine Meinung und will die der Anderen nicht akzeptieren.

So wird das nie was!

 

Bitte Schließen!

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jedefanlls weiss ich nur das mein E34 gelbe Nebler hat (LEGAL)

 

Das Auto kam aus Spaninen hatte auch Gelbes Ablendlicht, das musste umgebaut werden für ne deutsche Zulassung aber die Nebler durften bleiben.

 

§52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

 

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, ...

 

Heisst: gelbe NSW sind OK ;)

 

@ Rob....

Du wirst es eh nicht verstehen, weil es hier nicht um Meinungen, sondern um Fakten geht (die Du aber nicht hören willst, weil sie nicht in Deine kleine eigen Welt passen).

 

Und um nochmal auf Deine Frage mit dem e-Prüfzeichen zu kommen:

Das ist eine nationale Einschränkung die gemacht wird. Das ist rechtmässig.

 

Europäische Regelungen sind übrigens keine Gesetze die gelten, sondern erst von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Aber das hat nichts mit den E-Kennzeichen zu tun.

 

Übrigens haben die weißen und gelben Hella-Scheinwerfer wahrscheinlich sogar die gleiche Prüfnummer. Warum? Weil die Prüfnummer auf Baugleiche Scheinwerfer aufgebracht werden darf, wenn sich nur die Farbe des Lichtes ändert.


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Interessant finde ich übrigends auch, das du BavarianPoe, hier nur schreibst um mir immer nur Kontra zu bieten.

Zum eigentlichen Thema hast du überhaupt nichts beigetragen?

 

 

 

Bitte Schließen!

 

Ich hab meine Meinung zu den Scheinwerfern geäussert und gesagt, das ich sie optisch passend finde, aber nicht bei allen Lackfarben.

 

Interessant finde ich übrigends auch, das du Rob Himself, dich immer sofort angegriffen fühlst. Konstruktive Kritik hat nichts mit Kontra geben zutun.

 

Aber lassen wir das ..

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