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Erbrecht ???


Greenfreak
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Er meint sicher es ist die dem Nachbargrundstück zugewante Seite die von der Straße auch nicht Sichtbar ist.

 

Stell dir das mit dem vermieten "hier" nicht so einfach vor. Nur bei uns in der Stadt wurden und werden tausende intakter! Wohnungen abgerissen weil der Leerstand nicht mehr zu händeln ist.

In abgelegenen ländlichen Gebieten sieht es noch schwieriger aus.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Ja , Georg

 

so wie es bastelbert beschrieben hat , so ist es richtig .

Die linke Seite wurde von meinem Vater bewohnt und die rechte ist verfallen ... dass war dann

für meinen Nachbarn der Grund tätig zu werden , da er immer auf diese "schicke" Aussicht blickt und gleichzeitig eine Gefahr vom Objekt her gesehen hat .

 

@ bastelbert

 

Stimmt , das ist mit den leer stehenden Buden bei Euch das gleiche , wie bei uns !

Hätte ich das Haus mit Grundstück hier , wäre eine Ausschlagung undenkbar .

Da wären auf m Hof locker Platz für 4 E 30 :freak:

Die Wende ist schon 20 Jahre her und trotzdem noch so extreme Unterschiede ...

Von meinem Vater war es auch sicher gut gemeint , solch ein Bollwerk zu bewirtschaften und später zu vererben.... leider kann man etwas in der Grössenordnung nur mit fachwissen und viel viel Ergeiz bewältigen + zusätzlich sollte man oft anwesend sein ! Er wurde halt auch immer schwächer und irgendwann blieb halt alles liegen :-(

 

So nun zu den Neuigkeiten :

Hatte ja gestern den Termin beim Notar und ein schreiben ans Nachlassgericht ging raus ...

Problem war / ist ja die Fristverstreichung ( 6 Wochen nach Todestag )

Mein Partner war ja damals fristgerecht dort und bekam die besagte Falschaussage " Sie bekommen einen Bescheid vom Amtsgericht ... ab dann erst ist eine Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen möglich ..."

Habe natürlich die gute Frau auf diese Aussage hingewiesen !!! Und bekam zur Antwort :

"In Baden Württemberg ist das so üblich ( dass man angeschrieben wird ) in allen anderen Bundesländern müsse man selbst tätig werden und es gibt keinen Bescheid ."

 

Für mich eine folgenschwere Falschaussage ... hab mich dann gleich richtig ausge :kotz:

Nur weil ich in BaWü zum auschlagen gehe , heisst es doch nicht dass sich meine Ausschlagung um dieses Land dreht ... es ist doch alles so durchmischt , ................. Katastrophe ist das !

 

Ihr tat das auch sichtlich leid , obwohl die Aussage nicht von Ihr stammte !

Nun kann im Prinzip das Nachlassgericht entscheiden , ob es die Ausschlagung akzeptiert oder nicht !

Somit bin ich wieder mal machtlos ....

Da ich diese Aussage damals von der Betreurin meines Vaters und später vom Notar gehört habe , bin ich der Sache nicht nach gegangen und warte ja bis heute noch auf diesen Brief ( vom Nachlassgericht )

Notar schmunzelt und sagt " Da können Sie lange warten "

Was wenn es um noch gössere Summen gegangen wäre ? Muss man sich bei allen Dingen schriftlich absichern ... und warum hat man meiner Freundin nicht einfach einen Termin gegeben ....

Hätte ich mich und meinen Bruder ruiniert , wären schlimme Sachen passiert ..... wegen so ner Hyperschlauen ein ganzes Leben + der Rest der Familie voll am Ar.... -> weil die vllt gerade viel zu tun haben ? Junge , Junge ....... Junge Junge Junge , alles nicht normal , aber passend zum Jahr 09 ! Das hätte man bei mir überspringen sollen .:poppkorn:

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Hallo,

 

kann es sein das Dein/Euer Vater kein Testament bei einem Notar oder dem Nachlassgericht hinterlegt hatte ?

Im Falle eines notariellen Testaments werden die Erben vom zuständigen Amts- bzw. Nachlassgerichts angeschrieben. Das dauert zwar auch eine Weile bis das Schreiben kommt, aber da ist dann auch die Abschrift des Testaments mit bei.

Im Falle der gesetzlichen Erbfolge, also ohne Testament muß man (meinem Wissensstand nach) einen Erbschein beantragen, nur mit diesem hat man dann Zugriff auf Konten und Versicherungen.

So noch viel Spaß mit Deinem Erbe.

 

Gruß

Peter

Gruss

Touringpeter

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Hallo Peter ,

 

Ein Testament gibts leider nicht , da wären wir aussem Schneider ...

So müssen die sich ja nicht melden, ... leider ...

An die Konten und Verträge wollte ich ja nicht ran , daher hab ich das noch gar nicht bemerkt .. mit

dem Erbschein .

Müssen wir jetzt doch annehmen , werde ich den dann auch beantragen ! :roll:

Also danke für die Info und ..... den werde ich haben ! :eek:

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  • 4 Wochen später...

Neuigkeiten :

 

Ausschlagung ist beim Nachlassgericht eingegangen !

Natürlich alles noch nicht fertig . Jetzt müssen noch Fragen beantwortet

werden , die an s "Eingemachte" gehen ... :wall:

Muss ich diesen Wisch beantworten ? Habt Ihr noch Tipp`s , dann ruhig her damit !!

 

Hab ja jetzt ne 14 Tage frist , die ich diesmal einhalten muss ;-) !

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Naja, warum solltest Du die Fragen nicht beantworten?

Ist doch schnell gemacht, oder?

Und was schlimmes ist es auch nicht. Was "Eingemachtes" kann ich da nicht erkennen. Die müssen nu halt gucken, ob noch ein weiterer Erbe da ist. Dazu sind die ja nunmal verpflichtet.

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Hi Hi ,

denke halt das die Fragen schnell zur Falle werden können , da ich ja irgendwie keine

Anerkennung der Ausschlagung erhalten habe , sondern nur eine Empfangsbestätigung .

Dann kenne ich die Regeln mit dem Nachlass nicht ! Papierbesitz + Dokumente könnten also schon

die Anerkennung des Erbes bedeuten ... selbst die Beerdigungsübernahme kann schon so gedeutet werden . Die Frist ist und bleibt ja überschritten ! Vllt sollte ich jetzt doch mit Anwalt weiter machen , bevor ich noch Verwandte oder unbekannte möglichen Erben ans Messer liefere . :frage: Und sind das nicht Dinge und Fragen für die ->> Die bezahlt werden ??? -> ( das rauszufinden!)


Bearbeitet: von Greenfreak
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Eben, wenn dir die Düse geht schnapp dir nen Anwalt und gut.

 

Wieso denkst du das du die anderen ans Messer lieferst? Wenn du das Erbe nicht willst dann willst du es nicht und Ende der Durchsage.

Wenn der nächste in der Erbfolge das Erbe auch nicht will kann er es genauso Ausschlagen und so weiter. Das geht dann solange bis keiner mehr in der Erbfolge da ist. Und wer die Beerdigung bezahlt hat ist unerheblich. Beerdigt werden muss er und dazu verpflichted sind nun mal die Angehörigen.

Außer ist ist keiner zu ermitteln, dann übernimmt die Kosten die Allgemeinheit sprich Sozialamt oder wer auch immer.

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich.

 

To do List 2010/11


E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen

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Ja Ihr habt Recht , hab heute gleich n Termin gemacht ! Der nennt mich schon beim Vornamen :-D

Da gibts glaub ich noch ne Schwester meines Vaters und nen Stiefbruder von mir :watch:

Wer weiss ob das alle sind , glaube mein Vater war fleissig ! Aber suchen müsste doch das Amt ...

und bei wenig "Wissen" , muss man auch nur wenig ausfüllen ! Mensch die Bude geht mir so richtig

aufn ... ! Den Rest hätte ich nat. gern genommen ....

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Das funktioniert natürlich nicht. Entweder ganz oder gar nicht...

 

Ich denke, mit dem Anwalt, das ist eine gute Idee. Es ist zwar auch wieder mit Kosten verbunden, aber du bist auf der sicheren Seite, weil die Jungs einfach die Stolperfallen kennen, die solche Sachverhalte mit sich bringen.

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Verständlich das man den Rest gerne genommen hätte :-D. Aber hier gilt Sekt oder Selters, oder wie schon erwähnt Alles oder Nix nehmen.

 

Wobei natürlich Abgewägt werden muss was "Rentabler" ist, trotz evtl. Schulden etc.

Bei mir ist es aktuell so das ich auch in der Nachlasabwicklung von meinem alten Herrn bin. Da sind auch noch offene Posten im 5 stelligen Bereich die mit Erbe. Dem gegenüber stehen aber Immo Werte im 6 Stelligen Bereich welche eh veräußert werden. Da wäre ich da schön blöd wenn ich das Erbe ausschlagen würde.

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Na das sind ja mal nette Summen , ist ja wenigstens ein "kleiner" Wehrmutstropfen der dem Verlust entgegen steht . Also mein Beileid noch ...

Hab heute erstmal den gesamten Brief performa beantwortet und gleiche den dann morgen mit meinem

Anwalt ab . Nach längerer Beschäftigung meiner Herkunft ist mir aufgefallen , das so ne Familie ganz schön gross ist ! Da werde ich hier ruck zuck zum Sherlock Holmes :-D:rauchen:

Zusätzlich gibt`s oder gab es Verwandte die ich nicht mal kenne oder kennen glernt habe !

Ist schon Irre , man kommt auf die Welt sucht einen Ort wo man gebraucht wird , passt sich dort an

, dreht sich kaum noch um .. und macht sein Ding . Muss sagen das war früher alles herzlicher und gemütlicher , zumindest nach meinem empfinden .

Aber so isses eben , also immer "weiDer" immer "weiDer" ! :peitsche:

 

 

Noch n schönen Feiertag , wenn Ihr einen habt ;) !

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So , nun weiss ich mehr ... oder auch nicht :freak:

Bringt alles nix -> Frist ist rum und das auch mit Anwalt !

Der Fragebogen oben deutet darauf hin , dass jetzt nach weiteren Erben gesucht wird .

Sollten Sie allerdings keine finden , kann der ganze Kram an uns zurück geschoben werden ! Jetzt ist erstmal Zeit gewonnen , so muss ich nicht im Winter in die Heimat und Baumängel beheben :)

Ansonsten hat man mir das erzählt, was ich eh schon wusste ! In den letzten zwei Monaten scheint sich jedoch sein Stundenlohn fast verdoppelt zu haben :watch:

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das nächtemal wen du da bis verdreifacht sich sein stundenlohn :-D

dan bist du "stammkunde"

Hinweis

Ein Anspruch auf Anerkennung bei

Grenzüberschreitung besteht nicht.

http://e30-talk.com/signaturepics/sigpic8761_9.gif

Ich entschuldige mich für meine Rechtschreibfehler korrigiert mich bitte!

 

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