Delpfie320i Geschrieben: 13. Juni 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 Wie sieht es beim Zeugnis/Aussageverwigerungsrecht aus ,geht um eine Ordnungswidrigkeit.Habe den Wagen von meinem Freund über Ostern mit 5-Tages Kennzeichen angemeldet.Wie zu erwarten wurd er geblitzt mit 21KM/h zu schnell (außerorts)Post bekomm natürlich ich.Was würdet ihr machen :1.Zugeben wer gefahren ist und bezahlen2.Ankreuzen an wen das KFZ überlassen wurde,dann kriegt er Post.Kann man sich da evtl. noch über die 3 Monate Verjährungsfrist retten ?3. Aussage verweigern als Lebenspartner-wie es da steht. Was passiert dann?Ps: Es geht mir nicht um die paar Euro , sondern um diese reine Abzocke und Schilderwahn wie an diesem Tag. Zitieren Gruß Yvonne E30> 323i `83/86E39 > 525tds TouringE30 > 325i `89 M-Technik 2E34 > 525i `88 M20E36> 318is Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 13. Juni 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 Wenn Du sagst: "Ich war es nicht, aber ich sage auch nicht, wer es war"- dann musste wohl selber dran glauben, nä? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Delpfie320i Geschrieben: 13. Juni 2009 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 Interessante Theorie. Auf dem Foto ist aber ein Mann zu sehen und keine Frau.Das wäre ja auch nicht fair. Zitieren Gruß Yvonne E30> 323i `83/86E39 > 525tds TouringE30 > 325i `89 M-Technik 2E34 > 525i `88 M20E36> 318is Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 13. Juni 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 Früher gab es mal Auferlegung eines Fahrtenbuches und ähnliche Scherze, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln lies. Ansonsten werden die vielleicht mal nachsehen kommen, wer in Deinem häuslichen Umfeld zu den Bildern passen könnte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 13. Juni 2009 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 letztendlich muss einer bezahlen. wenn der fahrer nicht ermittelt werden kann zahlt der halter. und mit so ner taktik sich versuchen über die 3 monate zu retten? kannste vergessen den traum. weil die frist beginnt mit jedem schreiben was du bekommst von neuem. und bei 21 zu schnell kann (wenn der FS-inhaber in den letzten 12 monaten schon auffälig war) auch mal "vier wochen zu fuss" anstehn. komisch ist das bei sowas immer von "abzocke" oder "schilderwahn" geplärrt wird. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 13. Juni 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 komisch ist das bei sowas immer von "abzocke" oder "schilderwahn" geplärrt wird. . Wer zu Tief fliegt muss auch dafür zahlen. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Klopfer Geschrieben: 13. Juni 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 Meine Eltern wohnen in einem Industriegebiet. Und eines Sonntags bin ich mal mit (echten) 90 km/h über dessen breite und leere Straßen gefegt. (Auch nicht viel schneller, als es meine Eltern oder Nachbarn an solchen Tagen machen.) Ein Zivilfahrzeug der Polizei, meinte mich dann von hinten blitzen zu müssen. 40 km/h innerorts zu viel lässt ja leider auch keine soo angenehme Strafe erwarten. Irgendwann kamen die ersten Schreiben (natürlich ohne Bild). Ich hab zurück geschrieben, dass ich nicht weiß wer da gefahren sein könnte. Das liegt direkt vor der Haustür meiner Eltern. Das könnten auch meine Eltern oder meine Freundin gewesen sein. Ich selbst könnte mich da an keinen Vorfall erinnern. Nach ein paar Schreiben hin und her, in denen ich auch nach einem Bild gebeten hatte, welches mir aber nicht zugesandt wurde, bin ich, als ich mal wieder daheim war auf's Amt gefahren. Ein junger Beamter suchte dann die entsprechende Akte heraus, und siehe da, da war ein Foto. Man erkannte das Nummernschild, und die hinteren Reflektoren. Nicht einmal der Autotyp war auch nur im entferntesten erkennbar, und schon gar nicht der Fahrer (von hinten wohl eh schwierig). Der junge Beamte setzte sich dann nach kurzer Absprache an seinen Schreibtisch, formulierte meinen Einspruch, und ließ mich unterschreiben. Er wies mich noch kurz darauf hin, dass evtl. die Gefahr bestünde, dass mir nun ein Fahrtenbuch auferlegt werden könne. (Für ein solches fallen übrigens extra Gebühren an! ) Aber angesichts dessen, dass es der erste solche Fall bei mir ist, hielt er es auch selbst für unwahrscheinlich. Ich ging das Risiko ein, und es musste niemand jemals diesen Strafzettel bezahlen. Zitieren Frontantrieb ist entgangene Lebensfreude. Suche: - Kofferraumdeckel in Royalblau-Metallic; ohne Spoiler im Topzustand Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325iM-Technik1 Geschrieben: 13. Juni 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 Erstmal abstreiten und sagen du weist nicht wer es war, dann Foto schicken lassen.Wenn dies schlecht ist hat sich die sache eh erledigt.Wenn nicht dann zum anwalt Zitieren :freak:Hauptsache 2,5 Liter und 6 Zylinder:freak::brüll:Es ist mir egal wer dein Vater ist! Solange ich angle, läufst DU NICHT übers Wasser!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pitbull87 Geschrieben: 13. Juni 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 Entweder du bezahlst oder er. Das einer von euch bezahlen muss, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Bei 21kmh ausserorts zu viel, kommt das auch noch auf dich oder deinen Freund zu Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t.Bußgeld: 70,00 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/dry.gif- ggf. mit Gefährdung: 85,00 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/attention.gif- ggf. mit Sachbeschädigung: 105,00 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/attention.gifGebühren und Auslagen: 23,50 Euro http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/blink.gifPunkte: 1 Punkt http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/pinch.gifProbezeitmaßnahmen: Ja -> Infos http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/weep.gif Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php?speed=21&place=1&vehic=0&probe=1&datum=0&actio=count&output=pop Zitieren ebay Original Levis Hosen aus Amerika - verschiedene Größen. Bei Interesse einfach melden Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Delpfie320i Geschrieben: 13. Juni 2009 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 @ pitbull87 Es war außerorts nicht in der Stadt. Ist nur eine Ordnungswidrigkeit. @ Mathes318iA Zum Thema Schilderwahn und Abzocke: Fahren von der Autobahn,dann 70 Km/h , dann 40 mit Blitzer in ner Kurve und wieder 70. Alles aufm Ostersonntag auf dem Weg zum Strand. Es wurden da endlos Leute geblitzt. In solchen Fällen geht es nur ums abkassieren und das hat nichts mit Gefährdung zu tun. Zitieren Gruß Yvonne E30> 323i `83/86E39 > 525tds TouringE30 > 325i `89 M-Technik 2E34 > 525i `88 M20E36> 318is Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 13. Juni 2009 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 (bearbeitet) 1. Was soll denn immer das "Gefasel" von wegen dass der Halter zahlt?Es gibt in D keine Halterhaftung im Verkehr - nur einige Kleinigkeiten was den ruhenden Verkehr betrifft.Wenn Delpfie ankreuzt, sie war es nicht und weiß/sagt nicht, wer gefahren ist, dann mag es zwar sein, dass ein unaufmerksamer Sachbearbeiter ihr das Routineschreiben zuschickt, dass man das nicht glaubt und sie zahlen soll, aber das ist sofort vom Tisch wenn sie dann das Foto anfordert und man dadurch merkt, dass der Halter für die 5 Tage nicht der Fahrer gewesen sein kann. 2. Über die Verjährung rettet man sich nur gaaaanz ganz selten.Jedes Schreiben setz die wieder außer Kraft und es gilt das Datum des Schreibens.Und glaubt mir, wenn die Verjährung am 21.7. enden würde und man am 28.7. erst Post bekommt, ist die garantiert auf den 20.7. datiert. 3. Das Problem ist, dass die - weils um Punkte geht - auch mal nachgucken, wem das Auto vorher war und dann ggf. mal mit dem Foto in dessen näherer Umgebung hausieren gehen. 4. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe ist, definitiv abzustreiten dass man gefahren ist (ggf. mit nem Verweis "Foto prüfen" ) und dann anzugeben dass man nicht mehr weiß, wer gefahren ist, weil es an dem Tag einige Probefahrten gab, da das Auto verkauft werden solle. Dass man sich da nicht jeden Namen merkt, wenn man den BPA zur Sicherheit einbehält ist logisch. GH Bearbeitet: 13. Juni 2009 von Georg-M3 Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Delpfie320i Geschrieben: 13. Juni 2009 Autor #12 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 Das Kuriose ist nur das die Bußgeldstelle noch nichtmal das Auto zuordnen kann, da ja nur das Kurzzeitkennzeichen zu sehen ist.Bei der Anmeldung war es nicht nötig irgendwelche Angaben wie Fahrgestellnr. oder so zu machen.Ein Foto liegt neuerdings automatisch mit bei-da brauch man nichts mehr anfordern. Zitieren Gruß Yvonne E30> 323i `83/86E39 > 525tds TouringE30 > 325i `89 M-Technik 2E34 > 525i `88 M20E36> 318is Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 13. Juni 2009 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 1. Was soll denn immer das "Gefasel" von wegen dass der Halter zahlt?Es gibt in D keine Halterhaftung im Verkehr - nur einige Kleinigkeiten was den ruhenden Verkehr betrifft.Wenn Delpfie ankreuzt, sie war es nicht und weiß/sagt nicht, wer gefahren ist, dann mag es zwar sein, dass ein unaufmerksamer Sachbearbeiter ihr das Routineschreiben zuschickt, dass man das nicht glaubt und sie zahlen soll, aber das ist sofort vom Tisch wenn sie dann das Foto anfordert und man dadurch merkt, dass der Halter für die 5 Tage nicht der Fahrer gewesen sein kann. 2. Über die Verjährung rettet man sich nur gaaaanz ganz selten.Jedes Schreiben setz die wieder außer Kraft und es gilt das Datum des Schreibens.Und glaubt mir, wenn die Verjährung am 21.7. enden würde und man am 28.7. erst Post bekommt, ist die garantiert auf den 20.7. datiert. 3. Das Problem ist, dass die - weils um Punkte geht - auch mal nachgucken, wem das Auto vorher war und dann ggf. mal mit dem Foto in dessen näherer Umgebung hausieren gehen. 4. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe ist, definitiv abzustreiten dass man gefahren ist (ggf. mit nem Verweis "Foto prüfen" ) und dann anzugeben dass man nicht mehr weiß, wer gefahren ist, weil es an dem Tag einige Probefahrten gab, da das Auto verkauft werden solle. Dass man sich da nicht jeden Namen merkt, wenn man den BPA zur Sicherheit einbehält ist logisch. GH Die Auferlegung eines Fahrtenbuches wäre mir schon Strafe genug- schlimmer wie die Handvoll Euro. Da bin ich als Halter doch der Gelackmeierte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Patrick325ic Geschrieben: 13. Juni 2009 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juni 2009 Fahrtenbuch bei einem 5 Tageskennzeichen?Oder gilt dies dann auch bei all meinem anderen Fahrzeugen?Erfahrung in der Schweiz:Ein Mann ist dort mit 40 zuviel auf der AB geblitzt worden. Der Wagen ist auf die (Freundin) Verlobte/ Ehefrau zugelassen in D. Da auf dem Foto klar zu sehen ist, dass ein Mann gefahren ist und die "Freundin" daneben saß, muß dieser Mann keine Strafe fürchten, da die Halterin von dem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht, da dieser Mann ihr Verlobter/ Ehemann/ Kindsvater ist. So würde ich das an deiner Stelle auch machen Delphie. Mußt dir nur den § heraussuchen, wo dies erklärt ist (Zeugnisverweigerungsrecht). Zitieren https://www.bmw-club-taunus.de Der BMW Club für die Region Taunus und Rhein Main! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 14. Juni 2009 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Juni 2009 Fahrtenbuch ist meines Wissens nach Kennzeichengebunden!Hiesse im Weiterdenken: Beim 5-Tageskennzeichen vollkommen egal. Bei normaler Zulassung den Karren abmelden und kurz danach wieder anmelden. Fahrtenbuch weg ;) Und mal ehrlich: Bis man zum Führen verdonnert wird muss schon öfter als 2 mal vom Verweigerungsrecht Gebrauch gemacht worden sein! Vor Aussage aber bitte nochmal genau über die Bedingungen des Kurzzeitkennzeichens erkundigen. Nicht dass Du Dir da noch selber einen reinwürgst! Vom Verweigerungsrecht darfst Du nur Gebrauch machen, wenn Dein Freund Dein Verlobter ist. Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Krischan888 Geschrieben: 14. Juni 2009 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Juni 2009 Auch wenn es nicht ganz das Thema trifft, aber mal ein paar Fragen: Ist das Tempolimit an der Stelle immer da?Seid Ihr wirklich zu schnell gefahren? Beide Fragen mit JA... bezahlen und ärgern. Abzocke hin oder her, auch wenn dort keine Kontrolle gewesen wäre hättet Ihrim vollen Bewusstsein etwas falsches getan!Wenn man etwas falsches macht, a) lässt man sich nicht erwischen, oder b) steht man zu seinen Taten. Ist aber nur meine nicht personen- oder fahrzeuggebundene Meinung. GrußChristian Zitieren Masturbation ?!?!?? Quatsch, ich kann mich so schnell waschen wie ich will, Basta ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Delpfie320i Geschrieben: 14. Juni 2009 Autor #17 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Juni 2009 Das Tempolimit ist wohl immer da. Er hat da vor der Kurve Gas weggenommen, aber war eben zu schnell. Egal bezahlen das jetzt und fertig.Hatte mich nur mit dem Aussageverweigerungsrecht interessiert ob mann sich da hätte rauswinden können. Zitieren Gruß Yvonne E30> 323i `83/86E39 > 525tds TouringE30 > 325i `89 M-Technik 2E34 > 525i `88 M20E36> 318is Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325iM-Technik1 Geschrieben: 14. Juni 2009 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Juni 2009 bis ein fahrtenbuch kommt muß schon viel passieren!! Zitieren :freak:Hauptsache 2,5 Liter und 6 Zylinder:freak::brüll:Es ist mir egal wer dein Vater ist! Solange ich angle, läufst DU NICHT übers Wasser!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
FZRatte Geschrieben: 14. Juni 2009 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Juni 2009 Fahrtebuch gilt für alle auf dich zugelassenen fahrzeuge. Zitieren Apfelstrudel sind selbst für nichtschwimmer ungefährlich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 14. Juni 2009 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Juni 2009 Fahrtebuch gilt für alle auf dich zugelassenen fahrzeuge. Quelle? Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
codierpaste Geschrieben: 17. Juni 2009 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2009 Das Tempolimit ist wohl immer da. Er hat da vor der Kurve Gas weggenommen, aber war eben zu schnell. Egal bezahlen das jetzt und fertig. Richtig so! Finde ich gut! Zitieren Viele Grüße, Henning E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringtreiber Geschrieben: 17. Juni 2009 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2009 Quelle? Quelle: http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_32/Fahrtenbuch.asp Auszug:....... Sollte somit bei einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften der verantwortliche Fahrernicht ermittelt werden, kann gegenüber dem Fahrzeughalter für ein oder auch mehrere auf ihn zugelassene oder auch künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von 6 bis 18 Monaten, je nach Schwere des Verkehrverstoßes, angeordnet werden. Auch wenn der Fahrzeughalter zum Verkehrsverstoß einfach nur geschwiegen hat, ohne nach seinen Möglichkeiten an den Ermittlungen mitzuwirken, kommt eine Fahrtenbuchauflage in Betracht.Es hilft auch nicht, sich als Halter auf ein etwaiges Aussageverweigerungsrecht zu berufen, weil auch das Bestehen eines Aussageverweigerungsrechts, etwa zu Gunsten von Familienangehörigen, einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegensteht. http://www.essen.de/images/euro_20_20_336_6734_58045.gif Gebühren Für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches einschließlich der Prüfung und Eintragung ist eine Gebühr zwischen 21,50 EURO und 93,10 EURO zu zahlen Zitieren E30 - als BMW noch Qualität baute E46 FL rostanfällig wie ein E30 VFL Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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