bastelbert Geschrieben: 29. Januar 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Januar 2009 Die "US-Kennzeichenblende" ist eine Japan Kennzeichenblende. In Amiland ist die gleiche dranne wie bei dir. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Silversurfer Geschrieben: 29. Januar 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Januar 2009 ja jedenfalls die fuer kleine kennzeichen, denn ein kleines us kennzeichen sieht einfach nur b....... aus an der grossen, aber danke fuer den tip Zitieren Codieren und Fehlerspeicher auslesen Raum BOCHUM Posting © [silversurfer] 2004. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 29. Januar 2009 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Januar 2009 Sollte es für knapp 30,- Eus beim freundlichen geben. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
redbull-e30 Geschrieben: 1. März 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 Ist das echt noch lieferbar? Was muss ich ihm da sagen, dass er das im System findet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
WolfManE30 Geschrieben: 1. März 2009 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 vermutlich, dass er seinen etk auf japan umstellen soll... 51 13 1 888 450 sollte die entsprechende teilenummer sein. laut preisliste vom letzten jahr 20,50 plus märchensteuer (ist doch so, oder? die etk-preise sind doch immer brutto-preise?) dann gibts da noch nen nachrüstsatz mit der teilenr. 51 13 9 056 620 laut etk ist der aber nicht mehr lieferbar. http://img16.imageshack.us/img16/6229/71851340.th.jpg Zitieren Gruß Wolfgang"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick -- Suche: > Cabrio Kotflügel Beifahrerseite> Außenspiegel mauritiusblau oder schwarz> Lederbezug Rückenlehne Cabrio Rücksitz, schwarz.> Stellmotoren und Schalter für LWR aus e34 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Regensburger* Geschrieben: 1. März 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 http://de.bmwfans.info/original/E30/2-T/325i-M20/JAP/L/A/1989/06/mg-51/ill-51_0837/ Zitieren Wer lang sudert wiad ned budert! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 1. März 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 1. kaufen 2. verbauen 3. hier die eintragung zeigen. punkt eins und punkt zwei sind ja noch easy. und dann...... Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
redbull-e30 Geschrieben: 1. März 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 3. hier die eintragung zeigen. Muss ja nicht zwangsläufig eingetragen werden... nur das Nummernschild muss kurz genug sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 1. März 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 3. hier die eintragung zeigen. Muss ja nicht zwangsläufig eingetragen werden... nur das Nummernschild muss kurz genug sein... dann versuch mal ohne eintragung nen kurzes (bzw nen kleines) zu bekommen. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
redbull-e30 Geschrieben: 1. März 2009 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 1. März 2009 Hat mir jemand die breite der Japanausführung, denn es gibt ja auch die "Engschrift"... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
benii Geschrieben: 20. April 2009 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 20. April 2009 Und, was ist draus geworden!? Zitieren [CENTER]And in the end, it's not the years in your life that count. It's the life in your years. [SIZE="1"][COLOR="Gray"]Abraham Lincoln[/COLOR][/SIZE][/CENTER] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
redbull-e30 Geschrieben: 21. April 2009 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 Bis jetzt noch nichts, da mein Auto noch abgemeldet ist und vorraussichtlich dieses Jahr nicht angemeldet wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 21. April 2009 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 ...1. : ist noch lieferbar, habe ich vor 4 Wochen sehr schnell geliefert bekommen (Freitag Nachmittag bestellt - Dienstag Morgen war sie da),...2. : (Eintragung / Verwendung) ist von Amt zu Amt unterschiedlich, kann man keine generelle Auskunft geben,...3. : (@Bastelbert) meines Wissens nach hatten die US-NFL gar keine Blende, waren nackt,...4. : (@ eventuelle Besteller) : freut euch schon mal, da ist noch Nacharbeit nötig. Die Blende passt natürlich ohne weiteres, aber leider hat sie im oberen Bereich + am unteren Rand unschöne, halbmondförmige Ausschnitte.Die oberen werden bei einem 2 zeiligen Kennzeichen (Kleinkraftrad-Kz) verdeckt, die unteren nicht.Ich habe mir eine passende, schwarze Plastikblende ausgeschnitten + praktisch draufgelegt.Wird geklebt + zusätzlich vom Kennzeichen gehalten. Bei Bedarf kann ich die Blende fotografieren, da sie z.Z. nicht montiert ist. Gruß, Pit Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 21. April 2009 Autor #14 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 Stimmt, die Amis haben überhaupt keine Blende. Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
berni320i Geschrieben: 21. April 2009 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 Falls du noch eine suchst, ich hab so eine in neu noch liegen. Zitieren Right or wrong, the main criterion is what you do and not what you say Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Lugges Geschrieben: 21. April 2009 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 Gibts/Gabs sowas eigentlich auch ma original für den Touring?? Zitieren http://www.h3-design.com/banner1.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Silversurfer Geschrieben: 21. April 2009 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 laut der stadt essen ist da eine sondergenehmigung faellig, ohne eintragung kostet diese genehmigung 153 euronen Zitieren Codieren und Fehlerspeicher auslesen Raum BOCHUM Posting © [silversurfer] 2004. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 21. April 2009 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 Naja, es gilt eigentlich dir Richtlinie: US-Kennzeichen nur wenn von ner Prüforganisation bestätigt wird, dass der Umbau auf normale Kennzeichengröße einen bestimmten Betrag übersteigt. Gültig für Fahrzeuge die so ausgeliefert wurden ab Werk (Sprich USA oder Japan-Importe. Nicht für welche, die nachträglich hier umgebaut wurden. Dann spielt die Zulassungsstelle mit und erteilt nach "Eintragung" die Sondergenehmigung. So ist es hier in Köln und ich habe noch nichts anderes Deutschlandweit gehört. Davon mal ab. USA-Kennzeichen stehen dem e30 nicht. Das sieht sch.... aus.Und Engschrift ist übrigens auch nicht erlaubt! Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 21. April 2009 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 Gibts/Gabs sowas eigentlich auch ma original für den Touring?? ...Ist identisch mit der Limo / Cabrio NFL Blende. Gruß, Pit Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 21. April 2009 Autor #20 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 Nein, ist sie nicht. Bei Limo/Cab ist ein Loch für´s Schloß in der Blende, beim Touring nicht. Da sitzt das Schloß unterhalb der Blende in der Karosserie. Glaub den Touring gab es nicht als Japanversion (also auch die Blende nicht). Da hilft nur Limoblende umbauen wenn es denn sein soll..... Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 21. April 2009 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 Naja, es gilt eigentlich dir Richtlinie:US-Kennzeichen nur wenn von ner Prüforganisation bestätigt wird, dass der Umbau auf normale Kennzeichengröße einen bestimmten Betrag übersteigt. Gültig für Fahrzeuge die so ausgeliefert wurden ab Werk (Sprich USA oder Japan-Importe. ...Grundsätzlich richtig, aber trotzdem sind manche Ämter flexibler als andere. Nicht für welche, die nachträglich hier umgebaut wurden. Dann spielt die Zulassungsstelle mit und erteilt nach "Eintragung" die Sondergenehmigung. ...Grundsätzlich richtig, aber trotzdem sind manche Ämter flexibler als andere. So ist es hier in Köln und ich habe noch nichts anderes Deutschlandweit gehört. ...Dann hast du bisher nur von den "schlimmen" Ämtern gehört. Davon mal ab. USA-Kennzeichen stehen dem e30 nicht. Das sieht sch.... aus. ...Deine persönliche Meinung, manch einer sieht das anders.Die echten Ami-Platten gefallen mir auch nicht, aber hinten ein Kleinkraftrad-Kennzeichen oder ein normales, einzeiliges in "unserer" Höhe (110mm), aber sehr kurz (z.B. 320mm länge) gefällt mir z.B. sehr gut. Und Engschrift ist übrigens auch nicht erlaubt! ...Stimmt definitiv nicht.Allerdings behaupten manche Ämter das gerne + man ist, das gebe ich gerne zu, auf den Amtsmenschen angewiesen.Wenn der keine Plaketten draufklebt, hilft alles nichts. Gruß Gruß, Pit Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 21. April 2009 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 Nein, ist sie nicht. Bei Limo/Cab ist ein Loch für´s Schloß in der Blende, beim Touring nicht. Da sitzt das Schloß unterhalb der Blende in der Karosserie. ...Stimmt natürlich, sorry, mein Fehler. Trotzdem passt sie, denn du musst eh eine Blende/Abdeckung zur Lochüberdeckung zaubern (siehe mein posting von 13:22).Und das zuschneiden ist so noch erheblich einfacher. Gruß, Pit Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 21. April 2009 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 Tolleranz der Ämter.....ahjo.... wenn ich hier einen kennen würde, würde ich auch ne 1 auf's Kennzeichen bekommen. Tu ich aber nicht ;) Engschrift ist nur dann erlaubt, wenn der Platz nicht ausreicht. Wo wir wieder beim eigentlichen Problem sind. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pit-der Mohr Geschrieben: 21. April 2009 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 21. April 2009 Tolleranz der Ämter.....ahjo.... wenn ich hier einen kennen würde, würde ich auch ne 1 auf's Kennzeichen bekommen. Tu ich aber nicht ;)Engschrift ist nur dann erlaubt, wenn der Platz nicht ausreicht. Wo wir wieder beim eigentlichen Problem sind. ...Bitte, lasse dir das gesagt sein :du irrst, es ist nicht verboten - es wird nur von den meisten Ämtern abgelehnt mit der sinngemäßen Begründung ist nicht notwendig - Platz ist da (was ja auch stimmt). Noch mal : nicht verboten, aber unerwünscht. Aber das hilft dir nicht weiter, wenn der Amtsmensch dir keine Plaketten draufklebt. Gruß, Pit Zitieren Gruß, Pit ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ...ich bin für bezahlbaren Verkehr... ---------------------------------------------------------------------------------------------------- . kein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 22. April 2009 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 22. April 2009 hmmmm..... komisch, dass alles was ich gesagt habe in der STVZO genau so geregelt ist (das wichtigste steht ganz unten und ist blau und fett vorgehoben): FZV - Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3) Abschnitt 1Gemeinsame Vorschiften 1. Abmessungen Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für: a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen. 2. Schrift 2.1 Beschriftung (fälschungserschwerende Schrift – FE-Schrift –) Die Beschriftung muss den Schriftmustern "Schrift für Kfz-Kennzeichen" entsprechen. Die Schriftmuster können bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, Postfach 10 01 50, 51401 Bergisch Gladbach, bezogen werden. Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen, grünen oder roten Rand, zum Euro-Feld oder zum Feld, in dem der Betriebszeitraum oder das Ablaufdatum angegeben ist, muss auf beiden Seiten gleich sein. Bei der Fertigung der Kennzeichen dürfen die nachstehenden Toleranzen nicht über- oder unterschritten werden. 2.1.1 einzeilige und zweizeilige Kennzeichen:a) Schrifthöhe + 2,0 mm bis - 1,0 mm,b) Strichbreite der Beschriftung ± 1,0 mm,c) Strichbreite des Randes + 2,0 mm bis - 1,0 mm 2.1.2 verkleinerte zweizeilige Kennzeichen:a) Schrifthöhe + 1,0 mm bis - 0,5 mm,b) Strichbreite der Beschriftung ± 0,5 mm,c) Strichbreite des Randes + 1,0 mm bis - 0,5 mm 2.2 Schriftarten2.2.1 Mittelschrift 75 mm http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/2.2.1.jpg 2.2.2 Engschrift 75 mm http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/2.2.2.jpg 2.2.3 Verkleinerte Mittelschrift 49 mm (nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen) http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/2.2.3.jpg 2.3 abweichende Schrift für Kennzeichen der Bundeswehr sowie für Versicherungskennzeichen: Die Beschriftung erfolgt nach dem anliegenden Schriftmuster der Normvorschrift DIN 1451 (nach dem Hilfsnetz hergestellt), und zwar grundsätzlich für Buchstaben und Zahlen in fetter Mittelschrift. Reicht die vorgesehene Höchstlänge des Kennzeichens hierfür nicht aus oder lässt die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen dies nicht zu, so darf fette Engschrift verwendet werden. Bei Umlauten darf die vorgesehene Schrifthöhe nicht überschritten werden. Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich Plaketten zum schwarzen, blauen oder grünen Rand muss auf beiden Seiten gleich sein. 2.3.1 fette Mittelschrift DIN 1451 http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/2.3.1.jpg 2.3.2 fette Engschrift DIN 1451 http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/2.3.2.jpg 3. Euro-Feld Zwischen Euro-Feld und schwarzem Rand ist eine Lichtkante bis höchstens 2,0 mm zulässig.Ausgestaltung des Sternenkranzes: Die Geometrie des Sternenkranzes ergibt sich aus folgender Abbildung: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/Bild3.jpg Der Durchmesser des Sternenkranzes entspricht dem Sechsfachen des Durchmessers des einzelnen Sterns. Die Ausführung des Erkennungsbuchstabens „D“ erfolgt nach DIN 1451 Teil 2. 3.1 Einzeiliges Kennzeichen http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/Bild3.1.jpg 3.2 Zweizeiliges Kennzeichen http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/Bild3.2.jpg 3.3 verkleinertes weizeiliges Kennzeichen http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/Bild3.3.jpg 4. Ergänzungsbestimmungen Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist. Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm Und wenn es in die STVZO sagt, ist es Vorschrift, oder? Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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