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Keinen TÜV wegen falscher Reifengröße


Eddy_E30
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Hallo liebe E30 Talkgemeinde,

 

Ich habe heute wiedererwarten keinen TÜV auf mein Auto bekommen,

unter anderem hatte der TÜV-ler meine Reifengröße bemängelt.

 

Ich habe 15´´ BBS mit 205/55-15 verbaut,

der Prüfer meinte zu meiner Freundin das dies die falsche Größe wäre.

Ich dachte immer dies wäre eine normale BMW Größe (so wurden mir die Felgen samt Reifen damals auch angeboten und verkauft).

Selbst im E-Bay werden teilweise Kleinmotorisierte E30iger mit solch einer Reifengröße angeboten.

 

Nachdem Ich nicht verstehe warum mir der Prüfer dies als Mängel aufgeschrieben hat,

hoffe ich hier ein paar antworten zu bekommen,warum es bei dem einem erlaubt ist und bei mir nicht.

 

Danke schon mal im vorraus,

M.F.G.

Eddy

Geht ned...............gibt´s ned!!!

 

M.F.G.

 

Eddy

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205/55 ist die korrekte Reifengröße auf den 15" BMW Kreuzspeichen (die nicht zwangläufig immer von BBS gefertigt wurden).

 

Die Frage ist ob die Räder bei dir eingetragen sind? Ansonsten sind sie allerdings auch Bestandteil der E30 Gesamt-ABE und selbst in der Betriebsanleitung beschrieben.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Im Zuge des neuen Fahrzeugscheines stehen sie bestimmt nicht mehr drin. Aber die dürfen 100%ig dadrauf. Ist doch die normale BMW 15" Standartgröße. Nervend, dass du jetzt mit entsprechendem Dokument (siehe bastelbert) nochmal hin musst.

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Und theoretisch sollten die ja noch auf dem Aufkleber in der Fahrertür (Luftdruck) stehen. Was will man mehr....bist du dem Prüfer pampig gekommen?:D

http://images.spritmonitor.de/278468.png
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Hallo,

 

recht vielen Dank für die schnellen Antworten,

leider war Ich selber nicht dabei,

allerdings hat mir meine Freundin erzählt das der Prüfer sehr begeistert über den zustand meines BMW´s gewesen war.

Ich war eben noch am kramen,Ich habe zufällig noch den alten,ungültigen Fahrzeugbrief gefunden,

selbst da sind die 205/55 R15 er Reifen eingetragen.

Wenigstens schon mal ein Problem weniger.

 

Danke euch nochmal,

Grüße

Eddy

Geht ned...............gibt´s ned!!!

 

M.F.G.

 

Eddy

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sind ganz normale standartgroessen doch beim e30.... an deiner stelle hin fahren und dies auch net berechnen lassen

Codieren und Fehlerspeicher auslesen Raum BOCHUM

 

Posting © [silversurfer] 2004. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis

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Ich frag noch mal ergänzend weil ich das nirgends gelesen habe:

Hast Du die original BMW Kreuzspeiche drauf (die ja von BBS hergestellt wurde) oder hast Du andere BBS Räder drauf, also z.B. die mehrteilige in 7x15?

 

Wenn Du die drauf hast - dann hat der Prüfer zwar Blödsinn geschwätzt (oder Deine Freundin hat es falsch verstanden) weil dann müssen die Felgen eingetragen sein und das sogar bei den neuen Papieren.

Auch wenn die Reifengröße passt und die Felgen identisch zu den BMW Felgen sind - sie haben keine ABE!

 

BTW: Wenn sonst kein Mangel war und Du die Kreuzspeiche hast dann muß die Plakette aber ohne weitere Kosten erstellt werden.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Hallo Georg,

 

zu deiner frage,

Ich habe keine BMW-BBS Felgen verbaut,

diese sind laut ABE für sämtliche Autos mit entsprechenden Lochkreis,also Audi,BMW,Opel.................

Ich kann leider nicht zu hundert prozent sagen ob die Reifengröße 205/55-15 mit im ABE steht

(zumindest nicht ob sie bei meinem BMW mit dabei steht)

aber Ich werde morgen Abend,wenn Ich mein Auto wieder bekomme,

in dem das besagte ABE liegt,sofort danach schauen.

Allerdings habe Ich gestern Abend noch zufällig meinen alten,ungültigen Fahrzeugbrief gefunden,

in dem diese Reifengröße eingetragen ist,

somit dürfte Ich doch eigentlich keine Probleme mit dem TÜV-Prüfer bekommen,oder?

 

Danke euch nochmals für die vielen und hilfreichen Antworten,

M.F.G.

Eddy

Geht ned...............gibt´s ned!!!

 

M.F.G.

 

Eddy

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Die Reifengröße macht keine Probleme...

Höchstens die Felge. Und da die ja anscheinend nicht eingetragen ist. Hat Deine Freundin dem ach so faulen Prüfer denn die ABE der Felge vorgelegt?

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Hallo VD

 

ja denke mal schon das Sie dem Prüfer die ABE´s unter die Nase gehalten hat,

es sind ja einen ganzen Stabel ABE´s vorhanden die ständig im Auto sind und demnach auch für den

TÜV benötigt werden.

Aber anscheinend haben die dem Prüfer nicht sonderlich interessiert da dieser sogar mein Lenkrad

eingetragen haben will obwohl auch dafür eine ABE vorhanden ist.

 

Mir wäre eben aber noch etwas eingefallen und wollte euch mal nach Meinungen fragen,

 

kann es denn sein das sich der TÜV-ler wegen meiner Reifengröße queerstellt

da mein BMW ja ´nur´ ein 316er ist und somit original ja nicht einmal Servolenkung hatte

(diese wurde von mir erst vor knapp einem Jahr nachgerüstet)?

Ich frage nur deswegen,weil sich wahrscheinlich beim TÜV einiges um die Fahrzeugnummer dreht und die verbaute Servo ja nirgendwo aufgeführt ist.

 

Sorry für die ganze Fragerei aber ich möchte versuchen wenigstens etwas ´Licht in´s Dunkle´ zu bringen um mein ´Audschgal´ endlich wieder mit TÜV auf die Straße zu bringen.

 

Grüsse

Eddy

Geht ned...............gibt´s ned!!!

 

M.F.G.

 

Eddy

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Ne die Seriennummer oder Typ hat damit nix zu tun. Auch ob Servo oder nicht spielt bei der Reifenbreite keine Rolle.

Lediglich beim Lenkrad, wenns so nen 280mm Teil oder so in der Größenordnung ist.

 

Der Tüv weiß auch nicht was original verbaut war, jedenfalls bei denen, wo ich bis jetzt war, hat keiner irgendwo die Ausstattung nachgeschaut, wüsste jetzt auch nicht, dass die das überhaupt können.

 

Anders sieht es aber mit der ABE fürs Lenkrad aus. Diese ABEs für Lenkräder gelten immer nur mit Serienrädern. Nicht mit Fremdfelgen.

Somit müsste man eintragen.

Würd ich aber eh machen, nen schön vollgeschriebenen Brief macht doch viel mehr Eindruck als nen Stapel Blätter (bei ner Kontrolle etc)...

 

Gruß Jochen

Taoism: Shit happens

Islam: If shit happens it's the will of Allah

Protestantism: Shit happens cuz you don't work hard enough

Catholicism: Shit happens cuz you're bad

Jehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happens

Metalism: Play that shit again, but louder!

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Also,

mal soeviel:

Ich hätte als Prüfer keinen Nerv mich durch nen Stapel ABEs zu wühlen, der mir so dahingeschmissen wird. Nachfrage --> Richtiges Blatt und gut ist!

 

Warum hat Deine Freundin nicht nachgefragt was genau die Plakette verhindert?

Warum fährt Du nicht mal dahin und sprichst mit dem Prüfer? Für uns ist das alles nur ein Rätselraten, weil hier nach und nach neue Infors häppchenweise einfliessen.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ehm... hast du keine originale Betriebsanleitung?! Da stehen doch hinten die zulässigen Rad/Reifen-Kombinationen drin...

 

Selbst bei ner Zubehörfelge mit der richtigen ET und Breite dürfte es da also keine Probleme geben...

 

Viele Grüße

Chris

Mein M50B30 Aufbau Winter 2011/12
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