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Räder eintragen lassen?


el-utz
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Ich habe einen 5.85er 325e in Pflege :sabber:. Leider hat der Wagen inzwischen die neuen EU-Papiere :wall:. Der alte originale Fahrzeugbrief ist noch vorhanden :sonne:, allerdings ungültig :kotz:.

 

 

Im Erstbrief sind die 175er auf 5,5x14, die 195er auf 6x14 und die 200er Reifen eingetragen. Weitere E 30-typische Rad-Reifenkombinationen fehlen. Seit letztem Jahr gibt es neue Richtlinien.

 

Darf die nun die E 30-typischen Rad-Reifenkombinationen einfach montieren, ohne sie eintragen zu lassen? Als Radsätze stehen zur Verfügung:

 

1. 195/65 auf 6,5x14 BMW-BBS-Kreuzspeiche

2. 205/55 auf 7x15 BMW-BBS-Kreuzspeiche

3. 205/50 auf 7x16 Alpina-Felge

 

Das Fahrzeug ist nicht tiefergelegt (also E 30-Country) und hat keine umgelegten Radläufe. Diese Rad-Reifenkombinationen waren bei allen Fahrzeugen ab Baujahr irgendwann 86 (z.B. 318i, Bj. 12.86) ab Werk bereits eingetragen.

 

Kann ich nun diese Radsätze montieren, ohne daß die ABE erlischt?

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Die Alpina nicht, es sei denn, die waren schon im alten Brief/Schein eingetragen. Dann hätten die auch im neuen Pendant des FZG-Scheins eingetragen werden müssen.

 

Die anderen Räder schon.

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Ich habe die ABE, in der allerdings nur Alpina-Bezeichnungen (B 6 usw.) genannt sind, normale E 30-Typen nicht.

 

Würde das reichen?

 

Die gleichen Felgen habe ich auf meinem E 30 (318i, Bj. 7/84) eintragen lassen, da ich keine ABE zur Verfügung hatte.

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Sind bei dem eta hinten die Kanten ab Werk umgelegt gewesen? Ansonsten dürften die 205/55x15 wohl auch nicht montiert werden, zumal die ja wohl im alten Brief auch nicht drinstanden. Bei älteren E30 sind die Kanten nicht umgelegt und demnach auch diese Reifengröße nicht eingetragen gewesen. Das Bj. ab dem dies so war, weiß ich aber leider nicht, wird wohl beim kleinen Facelift gewesen sein?

 

Zitat

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Die hinteren Kanten wurden erst ab dem großen Facelift im September 87 umgelegt. Bei meinem 84er habe ich kurz vor Einführung der neuen EU-Papiere alle BMW-Radsätze eintragen lassen, die mir zwischen die Finger kamen, einschließlich des Alpina-Radsatzes.

 

Die Modelle zuvor hatten keine Umbördelung. Meines Wissens nach wurden der Radsatz 205/55 auf 7x15 bereits ab 04.86 werksseitig eingetragen. Bei unserem verunfallten 12.86er 318i waren sogar die 195er auf 6,5" und die 205er auf 7" bereits ab Werk eingetragen.

 

Bei den Radsätzen handelt es sich ja eigentlich nicht um Rad-Reifenkombinationen, die es nur im freien Zubehör gab, bzw. gibt. Es handelt sich um Radsätze, die bei BMW erhältlich waren.

Die Einen kennen mich

 

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Sicher ist, dass die 16 Zoll in keiner e30 Fzg.-ABE des Fahrzeugherstellers stehen. Übrigens auch keine 205/50R15.

 

 

Beim eta (Typ Schlüssel Nr. 438 / 90 KW aus) beinhaltet die Fahrzeug - ABE (Nr. siehe im alten Fzg.brief letzte Seite) folgende Reifengrößen:

 

Für den mit der ABE Nr. 9637/2 - das ist der frühere- :

 

175/70/14 als M&S

195/60/14

195/60/14 als M&S

195/65/14

200/60R365

 

Der spätere, gleicher Typschlüssel, gleiche KW, aber andere ABE Nr. 9637/3 darf fahren:

 

wie oben, aber

keine 195/60/14 als M&S

 

und zusätzlich

205/55/15

 

 

Der spätere eta mit Typ 459 Fahrzeug ABE-Nr. 9637/3 und 95 KW darf ww. montiert haben:

 

175er, 195/60er beide x 14 auch als M+S

195/65 x 14

200/60

205/55 x15

 

 

 

Die zugelassenen Felgen werden unabhängig vom Fahrzeug nur über die Fahrzeug-ABE NR. geregelt. Dabei sind nur die bekannten, original erhältlichen BMW Felgen abgesegnet. Felgen anderer Hersteller, auch gleicher Größe sind über die Fahrzeug ABE nicht abgedeckt.

 

9637/2 = 5.0, 5.5 und 6.0 x 14 sowie ganz wichtig: 150 TD 365

 

9637/3 = w.o. zusätzlich 6.5 x14 und 7 x 15 und wieder ganz wichtig: zusätzlich 365 x 150 TD

 

9637/4 = wie .../3 aber keine 5.0 x 14 mehr

 

 

8-/ :freak:

 

 

Nur diese Reifen / Felgen sind serienmäßig auf den beschriebenen Fahrzeugen zugelassen.

Andere Reifengrößen und/oder Felgengrößen oder Kombinationen bedürfen immer einer Einzelabnahme, für die Gutachten vorgelegt werden müssen, und sind eintragungspflichtig.

 

 

 

Gruß

Stefan

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habe bei meinen 2 e30 die 7x16 rundum eingetragen bekommen beim Tüv unter Vorlage der ABE von e30-forever.de

 

keine Auflagen nur zum Schluß zahlen, Bereifung bei beiden 205/50/16

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Nennt die Dinge doch mal bei den richtigen Namen ...fürchterlich, oder sagt Ihr zu jedem Stück Obst Apfel ?

 

Ein Anbauteil welches eine ABE bestizt muß nicht eingetragen werden , es ist nur pflicht die ABE mitzuführen und auf verlangen vorlegen zu können.

 

Prüfberichte wie z.B. für die Alpinafelgen sind seit 2 Jahren ungültig und können höchstens noch als

Leitfaden für eine Einzelabnahme dienen bei einer Polizeikontrolle nüzt er euch nix.

 

Ein TÜV-Gutachten ist ein Leitfaden für eine normale Eintragung und ebenfalls kein Freifahrtschein

d.h. Teile die ein TÜV-Gutachten haben sind eintragungspflichtig.

 

EWG siehe ABE

 

....Banane ich pell dich.... Apfel ???

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erfolgen, dies ist bei mir mit der alten ABE beim Tüv in diesem und im letzten Jahr vorgenommen worden. Die Eintragung war nicht notwendig, da der Tüv es so formuliert hat, daß bei der nächsten Änderung der Fahrzeugpapiere die Eintragung vorgenommen werden kann. Bis dahin war die Anbauabnahme mitzuführen.

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Jo weil die "ABE" von e30forever ein Prüfbericht ist und wie schon geschrieben sind diese seit einiger Zeit ungültig.

Ob es sofort oder bei nächster Gelegenheit erfolgt handelt es sich um eine Eintragung die Du bis zur übernahme in die Papiere mit dem Schreiben vom TÜV nachweisen kannst

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Hallo zusammen,

 

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mir daraufhin heute ein Rad des Alpina-Radsatzes und ein rad des BBS-Kreuzspeichenfelgen, sowie alle Papiere, die mir zur Verfügung standen, unter den Arm geklemmt und bin zum Tüv gefahren. Die für uns zuständige Tüv-Prüfstelle ist der Tüv-Nord.

 

Resultat: Die Alpina-Räder müssen eingetragen werden, da die ABE bereits vor dem 01.01.2000 erteilt wurde. Meine mitgeführte ABE lassen sie nicht gelten. Die beiden mitgeführten Fahrzeugbriefe von zwei baugleichen Fahrzeugen wollten sie als Beispiel nicht anerkennen.

 

Die originalen BMW-Radsätze wollen sie mir nur über eine Einzelabnahme eintragen (Nacktigal, ick hör Dir trapsen...!) :watch:, obwohl die Rad-Reifenkombinationen auf unserem 86er Unfall-318i/4 bereits werksseitig eingetragen ist.

 

Jede Einzelabnahme soll 48 Euro kosten...:popo: Macht summa sumarum 192 Euro...:eek:.

 

Ich werde morgen mal zu meinem:sonne: fahren, ob ich eventuell eine Herstellerfreigabe bekomme. Schließlich bin ich a) guter Kunde, und b) wurden die Rad-Reifenkombinationen auf späteren E 30 bereits ab Werk eingetragen.

 

 

So viel für`s Erste.

 

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

 

Gruß

Lutz

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Es handelt sich um einen 85er Modell mit Schaltgetriebe. ABE-Nr. lautet 9637/2 vom 09.08.82

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Es handelt sich um einen 85er Modell mit Schaltgetriebe. ABE-Nr. lautet 9637/2 vom 09.08.82

 

Das erklärt die TÜV - Aussage. Die Eintragung wird kein Problem sein, ob mit oder ohne BMW Freigabe. kostet allerdings Geld.

 

Bleiben zwei Möglichkeiten: Fahren und davon ausgehen, dass sich da eh' keiner mehr auskennt, oder

die 195/65er auf Kanaldeckel umziehen.

 

Naja, mal sehen was BMW da schreibt. Viel Glück.

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Das ist doch ne Frechheit? Warum lassen die einfach Eintragungen bzw Rad/Reifenkombinationen untern Tisch fallen beim Ausstellen des neuen Briefs?

Und dann soll man dafür auch noch extra Bezahlen, wenn man die alten Eintragungen wieder drin haben will?

Als ich gestern meinen neuen Brief bekommen hatte standen da plötzlich auch nurnoch die 14" Werkskreuzer drin?

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Jehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happens

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Die zugelassenen Felgen werden unabhängig vom Fahrzeug nur über die Fahrzeug-ABE NR. geregelt. Dabei sind nur die bekannten, original erhältlichen BMW Felgen abgesegnet. Felgen anderer Hersteller, auch gleicher Größe sind über die Fahrzeug ABE nicht abgedeckt.

 

ok.....also ich hab die 205/55 r15 auf den bmw-bbs felgen drauf, standen bei mir im alten brief und schein mit drin....im neuen nur noch 195/usw.....mein e30 is baujahr 1988

 

 

muss ich jetz auch sone abe mitführen? wenn ja wo bekomme ich die her?!

 

oder eintragen lassen?

 

ich hasse diese neuen eu scheine...is doch alles zum kotzen.....kostet alles einfach nur mehr geld, obwohl das gleiche bzw. weniger drinsteht.....ahhhrg....

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@StefM3: Der Tüv-Prüfer war hochmotiviert, mir auf Anhieb alle 4 Rad-Reifenkombinationen per Einzelabnahme einzutragen. Obwohl ich einsehe, daß eine Eintragung Geld kostet, bin ich aber nicht bereit, selbst originale Radsätze per Einzelabnahme für 48 Euro/Eintragung eintragen zu lassen (Preis-Leistungsverhältnis).

 

Mal hören, was sich bei BMW ergibt.

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@Fuchswurst: Du hast einen wesentlich jüngeren E 30, bei dem die Rad-Reifenkombinationen bereits eingetragen sind. Bei diesem E 30 handelt es sich um ein ganz frühes Modell (da war der G-Kat noch Zukunftsvision), der gerade mal die 195er und die 200er eingetragen hat.

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öhh....ok....soweit klar....aber wo eingetragen? in meinem schien stehst ja nicht mehr drin? woher weiß der polizist dann das das so is?

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Fotokopier deinen alten Fahrzeugbrief und zeige die Kopie erst auf Verlangen der Rennleitung. Ansonsten laß es so, wie es ist.

 

Ich persönlich mag diese neuen EU-Papiere auch nicht! Es stehen keine Infos mehr darin. Glücklicherweise ist der erste Fahrzeugbrief noch vorhanden, lediglich nur ungültig.

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