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Duschlampe muss den Lappen abgeben...


Duschlampe
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Seitwann werden die Punkte nach 2Jahren gelöscht?

Ich kenne es so:

5Jahre wenn du dir nix mehr zu schulden kommen lässt

10Jahre wenn du wieder sche** baust

 

So wurde es mir gesagt als ich wegen meines Unfalls un 3Punkten zur nachschulung musste (empfehle ich niemanden)

Wer Schreibfehler findet sollte versuchen Lehrer zu werden und es Beruflich machen!

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Zitat http://www.strafzettel.de

 

Die Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) werden nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch getilgt, ohne dass man als Fahrerlaubnisinhaber die Tilgung beantragen oder sonst aktiv werden müsste. Die Tilgungsfristen betragen

 

·zwei Jahre bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,

 

·fünf Jahre bei Entscheidungen wegen Straftaten, sofern nicht eine besonders schwerwiegende Tat vorliegt, sowie bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung

 

·zehn Jahre , sofern nicht eine zwei- oder fünfjährige Frist gilt.

 

Eintragungen im VZR werden bei Vorliegen mehrerer Eintragungen grundsätzlich erst getilgt, wenn für alle betreffenden Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Sind z.B. mehrere Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten vorhanden, so wird die Tilgung einer Eintragung auch nach Ablauf von zwei Jahren nicht erfolgen, wenn auch nur eine weitere Ordnungswidrigkeit eingetragen ist, bei der die Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

 

Die sogenannte „absolute Tilgungsfrist“ beträgt bei Ordnungswidrigkeiten fünf Jahre. Nach diesem Zeitraum werden Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten, mit Ausnahme von Promille- oder Drogenverstößen, spätestens gelöscht, selbst, wenn wegen der jüngsten Eintragung noch keine Tilgungsreife gegeben ist.

 

Die Tilgungsfrist beginnt bei Ordnungswidrigkeiten mit der Rechtskraft der eingetragenen Entscheidung. Es gibt daher Fälle, in denen durch ein entsprechendes Vorgehen im Verfahren vor der Behörde oder dem Gericht zumindest erreicht werden kann, dass die bevorstehende Tilgung älterer Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten nicht wegen einer kurz vor Ablauf der Tilgungsfrist erfolgenden neuen Eintragung unterbleibt.

 

Durch das Justizmodernisierungsgesetz, das im September 2004 verkündet wurde, wurden die Vorschriften über die Tilgung von Eintragungen im Verkehrszentralregister verschärft. Die Tilgung von Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten erfolgt danach erst nach drei Jahren. Im Ergebnis bedeutet dies, dass es bei mehrfachen Verkehrsverstößen um so wichtiger ist, "um jeden Punkt zu kämpfen". Der Rechtsanwalt bei strafzettel.de empfiehlt daher nachdrücklich, bei Voreintragungen im Verkehrszentralregister in neuen Bußgeldverfahren alle erdenklichen Schritte zu unternehmen, um eine Verurteilung nach Möglichkeit abzuwenden.

 

 

Bei Straftaten beginnt die Tilgungsfrist mit dem Tag des ersten Urteils, also bereits vor Eintritt der Rechtskraft.

 

Getilgte Eintragungen im Verkehrszentralregister werden vollständig vernichtet. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann keine Auskünfte über getilgte Eintragungen erteilt, dies ist wegen der Vernichtung der entsprechenden Daten auch nicht möglich.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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ehm glatteis usw. is was ganz anderes....das wissen wir alle und das sollte auch die richter wissen -_-

 

Das ist allgemein gesagt leider ein Trauerspiel: Du wärst überrascht, wie oft man bei unserer Justiz von schwarzberobten, total praxisfremden Halbgöttern abgeurteilt wird und bei der Urteilsfindung der gesunde Menschenverstand einfach außer Acht gelassen wird.

 

Habe das auch vor Jahren mal über mich ergehen lassen müssen und es hat über drei Jahre und zwei Instanzen gedauert, bis ich das Thema endlich mit positivem Ergebnis hinter mir hatte....:-(.

 

Bei mir wäre es damals um 3 Monate Fahrverbot und eine nicht unerhebliche Geldsumme gegangen - einfach aufgrund der Aussage eines Ehepaars in einem Passat Kombi (welches sich übrigens schon in der ersten Instanz immer wieder widersprochen hat, was die zuständige Richterin aber leider nicht interessierte).

Bin damals direkt in Berufung gegangen und habe für mich an dem damaligen Tag das Wort "Selbstbeherrschung" für mich ganz neu definieren müssen. Hätte platzen können wegen dieser Ungerechtigkeit :motz:, bin aber äußerlich gaaaanz ruhig geblieben :-(.

 

Tscha - und erst rund drei jahre später ging es in die zweite Runde und ich bekam den berechtigten Freispruch - aber die Nerven, die das Thema in den drei Jahren gekostet hat und die ohnmächtige Wut, die man empfunden hat...tja, das mach einem keiner wieder gut.

 

Seit dem weis ich für mich, daß ich mich in diesem Land bei dieser Justiz eher unter die Brücke legen würde, als nochmal freiwillig beruflich Autozufahren (die Sache ist mir damals passiert, als ich Nacht für nacht mit nem Sprinter knapp 1000 Kilometer abwickeln mußte)....

 

Zur allgemeinen Ergänzung: habe und hatte ein absolut unbelastetes Punktekonto (bei ca. 700.000 Kilometern, die ich insgesamt in etwa bisher gefahren bin), und wollte damit nur anmerken, daß man schneller ohne eigenes Zutun in Teufels Küche kommen kann, als einem lieb ist.

Das Leben ist zu kurz, um häßliche und langweilige Scheißkarren zu fahren!

 

 

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warum macht hier nicht endlich jemand ein schloß dran :roll:

gruß Markus

 

440 Pferde artgerecht zu bewegen ist was anderes als den Einkaufswagen zu den Kinderüberraschungen zu schieben. Actros MP3

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  • 3 Monate später...

Sorry, bin noch nicht so lang dabei, mich würde aber interessieren, was aus Duschlampes Lappen geworden ist.

 

Wahrscheinlich nichts! Der Mensch von der Führerscheinstelle hat ihm schonmal geholfen (sehr ungewöhnlich!) und DL argumentierte mit "ich brauche meinen Lappen als Rettungssani!".

Gerade in so einem Job kann man sich so gut wie nichts erlauben.

Trotzdem, mich würd interessieren, wie´s aussieht.

 

@Georg-M3, wegen der 2-Jahresfrist:

Ich habe meinen Lappen verloren wegen Alkohol, ich glaub es waren 10 Monate. Damals fehlte mir die Kohle für MPU etc., und ich hab den Führerschein auch nicht gebraucht, da ich in der Stadt wohnte. Hab mich also ewig nicht drum gekümmert.

 

Meine Wohn- und Arbeitsverhältnisse änderten sich irgendwann, das Geld und den Willen hatte ich auch, also neuen Antrag gestellt:

 

Der Verlust des Lappens war ca. 10 Jahre und 8 Monate her, im Register stehen aber nur die letzten 10 Jahre. Natürlich gab´s keine Eintragungen, bin ja nicht schwarzgefahren. Ich mußte keine MPU machen, nur die Prüfungen neu. Hab mir von einer Fahrschule Theoriematerial geholt, den Unterricht mußte ich nicht besuchen.

Hab ein paar Fahrstunden genommen, 3-4 Stadtfahrten, hat gereicht.

Bei der Fahrschule "einschreiben" mußte natürlich sein, Grundgebühr, Prüfungsgebühren, etc.

Ich mußte den Führerschein also nicht "komplett" neu machen.

 

Also, wer 10 Jahre Zeit hat ;-)

Ach so, Antrag auf Wiedererteilung war September 2004, kann sein, daß sich inzwischen was geändert hat.

Im Endeffekt hat der Spaß dann ca. 650€ gekostet (Baden-Württemberg).

Dafür bekam man 2005 woanders schon fast den kompletten Führerschein, hab ich mir sagen lassen.

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Ach ist der Thread geil:D:sabber: ! Sind wir hier im Dreiertalk oder am Nachbarszaun? Das so einige hier mal ihre Fehler eingestehen ist ja gut, dass die Duschlampe was das fahren anbetrifft warscheinlich ein Blindfisch ist auch gut,aber so langsam könnte wirklich mal Schluss sein mits hacken!:rot:Er fühlt sich hier im talk wohl :-Rund lernt hoffentlich aus seinen reichlichen Fehlern.Also lasst ihn und drückt ihm die Daumen das alles wieder gerade kommt weil Fehler machen wir alle genug und aus Fehlern lernt man ja eigentlich! :meinung:

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@DieGruft >> :klatsch: das er net mehr im Talk ist kann ja net ganz stimmen weil er ist der Threadstarter gewesen also noch da.Das er euch noch Moos schuldet ist natürlich auch net so schön aber nicht zu ändern sondern ran ans Moos und wenns mit nem Mahnbescheid ist(kostet 23 Euro).Und das er ein warscheinliches A... ist weiß ich selber aber hört einfach mal auf zu hacken wie alte Waschweiber sondern klärt das wie ordentliche Männer!:meinung:

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hört einfach mal auf zu hacken wie alte Waschweiber sondern klärt das wie ordentliche Männer!

 

Das heist jetzt wir Treffen und mit den E30´s alle auf ein RENNEN?

 

Ich weis das er Verliert!

 

Ich finde es auch absolut gerecht das er keinen Lappen mehr hat!!!!!

 

LG Silence

Mein Auto Trinkt selten und wenn, dann oft und viel!:idee:

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erst ist nicht mehr im talk und ausserdem schuldet er noch einigen usern geld wie mir z.b....

 

Ach dir auch ? :D

 

LG Thomas

Mandrake über Lenkgetriebe: "Im Motorsport fahren viele ohne Servo und haben ein kurzes Ding" :freak::-D

 

Die mit den Diamantschwarzen....

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jap anzeige wegen betrugsversuchs ist auch gemacht, ich warte auf antwort von der polizei....

sein leztes versprechen war, mir das geld zurüclzugeben.....obwohl er das päcken verschickt hatte...jaaa klar^^

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

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