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"Verjährungsfrist" Blitzerbescheid?


hoeflerrr
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Hi, mal wieder eine Frage wegen meiner Blitzersache im Dezember:

Es ist ja so, dass wenn ich die 3 Punkte bekomme, ich wegen 2tem A-Delikt nach der Nachschulung innerhalb der Probezeit wohl für 3 Monate meinen Lappen abgeben müsste.

So, etz würde ich am 25.12.07 geblitzt eben. (vielleicht erinnern sich noch manche)

Das war eben jenes 2te A-Delikt.

Jetzt kam zuerst ein Bescheid an meinen Vater, weil der ja der Halter ist. Der hat bei "Waren sie der Fahrer" nichts angekreuzt. Er hatte gemeint er lügt nicht für mich, aber wenn sie ihm die Punkte geben nimmt er sie, ich zahle dann die Strafe.

Also nix angekreuzt, ist sein gutes Recht. Dann war die Polizei hier, hat meine Mum gefragt, wer das auf dem Foto ist. Sie hat gemeint "Das müssen sie mit meinem Mann klären".

Meinen Vater haben die dann nie kontaktiert, allerdings kam letzte Woche dann ein Befragungsbogen zu mir.

Ich habe ebenfalls nicht angekreuzt ob ich der Fahrer war.

Frage jetzt: Ich habe mal aufgeschnappt, dass so ein Bescheid 3 Monate nach dem Blitzen verfällt wenn bis dahin nichts geklärt wurde, ist das richtig?

Weil dann müsste ichs nurnoch bis zum 25. März aushalten quasi, wenn das stimmt?

Gruß Christoph

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das mit den drei monaten passt schon aber die fangen jedesmal neu an wenn du wieder bescheid in der sache bekommst. also nicht am blitzerdatum sondern ab zustellung des letzten briefes drei monate und du bist frei.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Verjährungsfrist beginnt immer wieder neu mit 3 Monaten, wenn Du angeschrieben wurdest!

Dazu zählt das Ausstellungsdatum des Schriftstück, nicht wann es bei Dir eingetroffen ist.

Andersrum natürlich bei Post von Dir an die Behörden. Da muss es dann rechtzeitig da sein!

 

Gruß

Jan

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ich wurde schon 3mal geblitzt HINTERFOTZIG mitten in einer unübersichtlichen kurve ausm waldweg raus! ALLE Fallen gelassen =)

 

ja das mit 3monaten stimmt

Wer Schreibfehler findet sollte versuchen Lehrer zu werden und es Beruflich machen!

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Ah ok das heisst ab dem Zeitpunkt wo ich des etz zugeschickt bekommen habe gilt das mit den 3 Monaten und nicht ab dem Blitzerdatum... hmm ok dann kann ich nur hoffen und warten :-(

Gruß Christoph

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Ich wurde schon 3mal geblitzt HINTERFOTZIG mitten in einer unübersichtlichen kurve ausm waldweg raus! ALLE Fallen gelassen =)

 

ja das mit 3monaten stimmt

 

 

scheinst recht "erziehungsresitent" zu sein.

Intelligent ist anders als sich 3 mal an der gleichen Stelle blitzen zu lassen.

 

Aufmerksamkeit auch

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Inzwischen ist es so, dass die Behörde (VÜ) Zugriff auf die Fotos hat, die bei der Pass-/Ausweiserstellung hinterlegt wurden.

Sprich: Zu 99% wird demnächst ein Bescheid kommen in dem DU direkt als Beschuldigter angegeben bist und in dem ggf. auf den Fotovergleich hingewiesen wird.

Damit kriegst DU auch die Punkte und kannst Dich dann leider schon mal auf die Nachschulung freuen.

Es bringt auch nichts, das weiter zu verzögern, weil wegen den "Künstlern", die genau das gemacht haben, um den bescheid mit X Einsprüchen über ne Frist zu retten und diesen dann zum passenden Zeitpunkt zurückgezogen haben, wurde vor einiger Zeit die Bewertung geändert, weil dadurch nur sinnlos die Gerichte belastet wurden.

Punkte gibts ab dem Tag wo die Sache passiert ist.

 

Bedanken kannst Du Dich in dem Fall bei Deinem Vater, weil in dem Augenblick wo er nicht zugegeben hat, der Fahrer gewesen zu sein, ist die Maschinerie der Ermittlung angelaufen.

Den Spruch dass er die Punkte übernehmen würde war IMHO auch Blödsinn, weil er ja nicht zugegeben hat, gefahren zu sein und nur dann die Punkte gekriegt hätte wenn er genau das eben getan hätte.

 

Sprich: Sache zugeben, Strafe zahlen und von Dir wiederholen, Punkte kassieren.

Das wäre die einzige Möglichkeit gewesen, dass Du aus der Nummer heil rausgekommen wärst und dann wäre die geschichte schon längst erledigt.

 

Und glaub mir: Selbst wenn du ein Schreiben erst 2 Wochen nach Ablauf der Frist bei Dir eintrudelt kannst Du sicher sein, dass das Datum das da drauf steht, auf einen Tag vor Ablauf lautet. Honit soit qui...:D

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Ähhmmmm Georg.... greift da nicht der Datenschutz?

Das die Zugriff haben, auf die Passdaten, ok... gluab ich auch. Aber der Zugriff darf ja nicht einfach so erfolgen, sondern muss ordentlich begründet sein.

Und nur wegen ner Ordnungswidrigkeit, glaub ich nicht, dass die da rankommen. Da müsste schon was schwerwiegenderes sein.

 

Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt!

 

Ansonsten geb ich Dir natürlich mal wieder Recht!

 

Gruß

Jan

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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datenschutz???

 

muhahahahahahaha

 

selbst die familienkasse (die das kindergeld für deine tochter zahlt) hat zugriff auf die daten des meldeamtes.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Mathes.... das ist was anderes.....

Die brauchen das um ihre Arbeit zu machen!

Bei der Polizei muss ein konkreter und begründeter Tatverdacht vorliegen, sonst ist da nix mit einsehen....

 

Und jetzt bitte keine Verschwörungstheorien!

 

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Nix Verschwörungstheorie - eigene leidvolle Erfahrung. :-(

 

Auch mir passierts mal dass ich was übersehe - in dem Fall wars ein Schild. ;-)

 

Abgestritten "bin nicht gefahren" - 3 Wochen später kam der Bescheid, "aus Vergleich mit den Paßfotodaten kann ein anderer Fahrer ausgeschlossen werden.

 

Die Polizei hat das mit "Familienauto, weiß nicht wer gefahren ist" schätzungsweise bei jedem 2. Einspruch und nicht nur einmal im Jahr.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Hmm, also ich darf mir wohl demnächst meinen ersten Punkt seit langer Zeit abholen, und ich wurde heute persönlich in der Arbeit angerufen. Um einen Personenabgleich zu machen. Hab die Aufforderung zur Stellungnahme ignoriert. Na, dann werd ich heute mal bei den Grünen vorstellig werden.

 

Ob ich mir Bälle in die Backen stopfen sollte?

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

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bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Mathes.... das ist was anderes.....

Die brauchen das um ihre Arbeit zu machen!

Bei der Polizei muss ein konkreter und begründeter Tatverdacht vorliegen, sonst ist da nix mit einsehen....

 

na was meinste was die bulle...ääähm bullezisten machen? die gehn auch nur ihrer arbeit nach.

 

achso die info ist aus "insiderkreisen". die familienkasse gehört offiziell zum finanzamt. und die beschäftigten der familienkasse haben UNGEHINDERTEN zugriff auf die datenbanken der einwohnemeldeämter. natürlich nur für den kreis wo sie auch zuständig sind. genau wie die bull...ääähm rennleitung.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

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Auweia... da hab ich ja wieder was in Gang getreten.

Ja mir war von Anfang an klar, dass er etz wohl mindestens 3 Monate weg ist, ich wollte nur das mit der Frist nochmal wissen.

Verglichen haben sie sicher mit dem Passfoto, weil niemand angegeben hat dass ich gefahren bin und trotzdem ein Anhörungsbogen an mich kam.

Seis drum, muss ich eben laufen. Habs ja nicht anders gewollt... am 1.Weihnachtsfeiertag....nachdem ich zu spät war weil die Batterie tot war....und die Freundin genervt hat....:wall:

Aber ich bin ja selber Schuld

Gruß Christoph

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Aber Du solltest Dir auf jeden Fall den Spass gönnen und der Freundin mal Bescheid sagen, was sie mit ihrem "generve" angerichtet hat *gggg*

 

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:D das muss sie sich jeden Tag seit dem Blitzer anhören. Und jedes mal sagt sie:"Ja dann wärst halt net so schnell gfahrn!"

Gruß Christoph

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:D das muss sie sich jeden Tag seit dem Blitzer anhören. Und jedes mal sagt sie:"Ja dann wärst halt net so schnell gfahrn!"

 

Richtig so.....

und immer weiter machen!

Typische Ausreden der Frauen! ;)

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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hm...hätteste mal besser mit deinem Dad gehandelt :D

Ich hab Kasseler Berge nen 3`er kassiert inner Probezeit...mit nem Kundenfahrzeug :klatsch:

Naja...kommt davon, wenn man HH - HB - N - HB - HH in einem zug fährt! :-(

Egal..auf jeden Fall voll rein da...ok, Anhörungsbogen mit Bild in die Firma, mit Dad und Chefin geredet...alles klar...Dad nimmt die Punkte, ich Zahl das Ticket und durfte ne Kiste Bier springen lassen :D Hatt ich Schwein gehabt :D

 

Was ich immer nicht verstehe...warum passt man nicht auf in der Probezeit? Ok, könnte als Gegenfrage durch gehen...ich hab allerdings wöchentlich die letzten 2 Jahre im Schnitt ca. 2500-3000Km gefahren...wer noch???:D:D:D

 

Bin ja erhlich! Ich fahre dauernd zu schnell (vorrausgesetzt, meine Kids sitzen net im Auto!)...aber immer so, das es max. 25€ kosten KANN! ;-)

Suche Fahrertür in Mauritius Blau Metallic für `93 er 316i Touring

 

Jetzt endlich online: www.newbies-e30.de! Seite ist noch im Aufbau, also nicht nörgeln ;-)

 

MfG

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Warum? Na weil der Tacho mit Sommerreifen 17km/h falsch geht und mit Winterreifen 9km/h ;-) (laut GPS Navi)

Joa und da hatte ich eben genau 7 km/h schneller als es keine Punkte gegeben hätte...

Gruß Christoph

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du schlimmer raser du :)

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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Ich wurde schon 3mal geblitzt HINTERFOTZIG mitten in einer unübersichtlichen kurve ausm waldweg raus! ALLE Fallen gelassen =)

 

ja das mit 3monaten stimmt

 

 

scheinst recht "erziehungsresitent" zu sein.

Intelligent ist anders als sich 3 mal an der gleichen Stelle blitzen zu lassen.

 

Aufmerksamkeit auch

 

Nicht 3mal an der GLEICHEN Stelle nur 3mal ausm waldweg raus und mitten in der kurve. Ich finde 3 mal in 2,5jahren jetzt mal nicht so schlimm!

 

1.mal Ford Sierra 120km/h in der 100er HOF an der Saale

2.mal Hyundai Lantra 75km/h - 80 km/h in der 60er in Bayreuth

3.mal 520i 24v 100km/h in der 80er in Landshut

 

Und immer genau dann wenn ich so gut wie ALLEINE auf der straße war.

Wer Schreibfehler findet sollte versuchen Lehrer zu werden und es Beruflich machen!

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Nicht 3mal an der GLEICHEN Stelle nur 3mal ausm waldweg raus und mitten in der kurve. Ich finde 3 mal in 2,5jahren jetzt mal nicht so schlimm!

 

1.mal Ford Sierra 120km/h in der 100er HOF an der Saale

2.mal Hyundai Lantra 75km/h - 80 km/h in der 60er in Bayreuth

3.mal 520i 24v 100km/h in der 80er in Landshut

 

Und immer genau dann wenn ich so gut wie ALLEINE auf der straße war.

 

Wenn du zu schnell fährst ist es dein Ding, aber sich hier hinzustellen und zusagen:"Ich fahre bewusst zu schnell, wurde geblitzt und alles wurde fallen gelassen" ist schlichtweg und ergreifend KINDISCH und unreif!

Viele Grüße,

 

Henning

 

E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png

E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png

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Um die Frage nach der Verjährung zu beantworten...

 

Zitat aus Verkehrsrechtsforum:

 

"Für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei vielen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten bestimmt § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG):

 

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."

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Ahh.... das heisst ja quasi, dass ich entweder einen Bußgeldbescheid bekommen muss, oder angeklagt.

Der reine Anhörungsborgen stoppt die Verjährung also nicht!

 

Oder interpretiere ich das falsch?

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Im Anhörungsbogen ist man ja im Prinzip schon der Tat angeklagt, von daher ist die Verjährungsfrist mit Erhalt desselben ausgesetzt. So würde ich das sehen. Ob nun der Erlaß des Bescheides oder das Ingangsetzen des behördlichen Vorgangs für die Verjährung maßgebend ist, läßt sich aus dem benannten Paragraphen nicht so recht deuten. Aber wenn wie in dem Fall hier die Sache schon so weit am Laufen ist, halte ich eine Verjährung für eher unwahrscheinlich.

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