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Bußgeldbescheid anfechtbar?


derAlex
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Hallo Leute!

 

ich wurde vor ein paar Wochen wegen meiner schwarzen Rückleuchten und fehlender Rückstrahler von den Jungs in grün rausgezogen und gestern ist der Bußgeldbescheid ins Haus geflattert.

 

Nun wird mir zur Last gelegt mit meinem "..Mofa BMW BB-xx xx..", aber meines Wissens nach ist der E30 doch gar kein Mofa.

 

Wie sieht das nun die deutsche Rechtsprechung? Kann ich den Bußgeldbescheid anfechten weil ich ja gar nich mit nem Mofo unterwegs war, oder schicken die dann einfach nen neuen, geänderten Bescheid raus???

 

..wäre super wenn mir jemand dazu was sagen könnte.

 

thanks & greetings

der Alex

Glaube nicht alles, was du denkst !!!


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Ich versteh nicht, warum man nicht einfach einsieht, daß man was falsch gemacht hat und dafür gradstehn muß? Wenn die Reflektoren Pflicht sind, papp sie halt ran oder komm mit dem Bußgeldbescheid klar, wenn du`s nicht machst! Und daß da Mofa anstatt Kfz steht, ändert mal rein garnix am Umstand...

Und klar, wegen solchem Scheiß geht man sofort zum Anwalt und belästigt Gerichte mit dem Schmarrn. Die haben ja nichts zu tun und der Staat sowieso zuviel Geld:klatsch:

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Gast cindarellas_lover

Mofa ist oft die Abkürzung für Motorfahrzeug. Und du hast nur das Recht einen Widerspruch einzulegen. Mehr nicht. Ob du das Geld für einen Anwalt ausgibst der eh nichts reissen kann, ist ganz allein dein Ding.

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Vielleicht sollte man erst mal klären, wie hoch das Bußgeld eigentlich ist :daumen:

 

Ich nehme nicht an, daß Du deshalb einen Bausparvertrag kündigen mußt :idee:

 

Also lohnt es sich doch nicht wirklich, sich da den Kopf zu zermartern. Zahl das Ding, papp die Rückstrahler nu endlich mal hin und gut ist :-UU

 

Übrigens kannst gegen jeden Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen, das ist wie beim gerichtlichen Mahnverfahren. Ob es dann allerdings was bringt (außer Zeitgewinn), das steht wiederum auf einem anderen Blatt! Und bei so pippifax Beträgen bringt´s das nicht wirklich :meinung:

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Wenn es zum gerichtlichen Mahnverfahren kommt, bekommt er außerdem noch Punkte.

 

Die bekommt er so oder so, da es eine Ordnungswidrigkeit ist. Die wird normal mit 3 Punkten und 50 EUR + Gebühren belohnt.

 

Hatte es auch ma, aber nich weil ich ohne Rückstrahler fuhr. Die waren schon dran.. nur ich Volldepp hab damals gemeint ich bräuchte noch dunklere Rückleuchten und hab meine schwarzen MHW`s gegen Lasierte RL getauscht... mei damaliger "Kumpel" wusste schon warum er die tauscht.. als ich den dann anrief und sachte dass ich mit seinen Rüllis aufgehalten wurde, meinte er nur "da kann ich auch nix dafür, wir ham doch getauscht" .. noja seitdem hab ich nen Kumpel weniger ;)

 

der Ben

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ich persönlich hatte nen fall wo die uhrzeit falsch gewesen ist, hab das ohne anwalt gemacht und verfahren wurde eingestellt...auch wenn ich trotzdem schuld war...warum soll ich dem staat auch noch freiwillig geld in die tasche stecken...wie das mit Mofa is, keine ahnung...

If I'm not back again this time tomorrow
Carry on, carry on, as if nothing really matters

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Zu dem Thema Mofa statt Auto oder Opel statt BMW gibts AFAIK inzwischen einige hochrangige Urteile dass das gar nix macht.

Verschreiben kann sich auch ein Beamter, zumal das oft ja über Kenncodes eingetippt wird und nicht als Buchstaben.

 

Was anderes ist die Uhrzeit, weil dadurch wird ja der Verstoß genau präzisiert.

Da hat man Chancen dass was eingestellt wird - bei "Mofa" kaum.

Das einzige ist, dass damit ein Staatsanwalt blockiert wird, der sich damit beschäftigen muß.

 

Wenns dann bei einem mal um was gröberes, wie nen Betrug oder nen Unfallschaden geht, dann wird natürlich darüber beschwert, dass man ein halbes bis ganzes Jahr auf den Termin warten muß.:roll:

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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hm...ich finds ganz lustig, was du fürn Mofa fährst...ABER: Warum muss man sich immer sachen, die nicht mit ABE oder ABG verkauft werden ans Auto schrauben, dann die Zusatzgeschichten (in deinem Fall die Strahler) nicht ausführen/beachten und dann beschweren, das es Teuer wird oder eben ne Monatskarte für den ÖPNV fällig wird??? Ich kappier es net! DU bist ganz allein dafür verantwortlich, das DEIN Auto der STVZO entspricht und alles eingetragen bzw. genehmigt ist! Also nimms hin, zahl den Betrag und gut ist! ;-) :meinung:

Suche Fahrertür in Mauritius Blau Metallic für `93 er 316i Touring

 

Jetzt endlich online: www.newbies-e30.de! Seite ist noch im Aufbau, also nicht nörgeln ;-)

 

MfG

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Tja, DAS frag ich mich schon lang. :roll:

Ich war zwar auch mal jung - und das zu ner Zeit wo die Polizei noch weniger mit anderen Dingen zu tun hatte und Verkehrskontrollen Standard waren weil das die heiße Autotuning Zeit war und noch wesentlich weniger erlaubt war - aber ich konnte nach der Kontrolle der Schmier immer ne lange Nase drehen.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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..ok., ok.!! ..ich hab's ja verstanden!!! ..natürlich mein Fehler und es tut mir echt leid, dass ich euch mit so nem Sch.. belästigt habe!!! ..kommt nicht wieder vor!!! ..mein Anwalt hat mir zum Widerspruch geraten, werde aber davon absehen (wird am Ende eh nur noch teurer), die 73,50€ zahlen und die 3 Punkte kassieren.

 

P.S.: ..die RüLis sind zulässig aber bei bei -5°C hält halt kein Kleber. ..ja, ja ich weiß, ich hätte mit dem Umschrauben auch auf höhere Temp. warten können!

 

..dennoch, danke für die Antworten!!!!

 

greetings

der Alex

Glaube nicht alles, was du denkst !!!


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Nich gleich sauer sein.

 

Dass der Anwalt zum Widerspruch rät hat 2 Gründe.

1. kriegt er Geld dafür und wird immer soweit gehen wie sein Mandant mitspielt, außer die Sachlage ist 120%ig glasklar

2. Vielleicht hat er ja Glück - aber die Chance seh ich halt als äußerst gering an.

 

Kleiner Tipp für die Zukunft:

Wenn man was macht wo nicht in 100%ig legal ist, vorher das Gehirn anstrengen und sich ne Ausrede überlegen.

 

Wenn Du angehalten worden wärst und die Jungs z.B. nur die fehlenden Rückstrahler bemängelt hätten, hätte man mit entsprechender Schlagfertigkeit so reagieren können, dass man sicher mit ner Mängelanzeige davon gekommen wäre.

Aber ich werd hier keine illegalen Tipps geben.

 

Das mit den lasierten RüLi hat nämlich wirklich seinen Grund.

Auch wenn die Helligkeit noch ausreichend erscheint, so ist doch die Leuchtkraft wesentlich geringer und wenn es mal diesig/neblig ist, sieht man die keine 5m weit.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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