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ebay: Artikel hat nicht die Eigenschaften, reklamation zwecklos?


eickzone
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Empfohlene Beiträge

Hi, ich habe folgendes Problem:

 

Ich habe ein Motor ersteigert der in Wirklichkeit weniger Hubraum hat. In der Auktion war aber deutlich ein anderer Hubraum angegeben.

Er eigenet sich so nicht meiner Verwendung. Habe bis jetzt nur die Hälfte bezahlt aber der Verkäufer plädiert darauf dass ich ihm den Rest bezahle. Wer ist nun im Recht?

 

Folgenes stand noch in der Auktion:

 

Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich kein Händler sondern Privatperson bin. Das neue EU-Recht schreibt jedoch vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende 1-Jahres-Frist bzgl. Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten (dies ist bei Privatgeschäften auch üblich!) Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie das Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich verzichten, sich zur Abnahme verpflichten und dies als Vertrag anerkennen.

 

 

Ér droht mir mit Anzeige wenn ich ihn nicht den vollen Betrag überweise... , ich wollt mich auf einen Preisnachlass einigen, aber er lenkt nicht ein.

 

 

Grüße Norbert

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Wenn der z.B. nen 2,5 Liter verkauft und du kriegst nen 2-Liter, dann ist eigentlich klar, daß du das Ding nicht nehmen mußt. Also kriegst du die Kohle wieder, er behält seinen Motor und fertig.

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lass ihn mal machen.

 

was meinst du wei weit der bäcker an der ecke kommt wenn er dir statt nem brot nen brötchen verkauft. zum preis des brotes natürlich.

 

das mit dem ausschluss der garantie ist sowieso tünnef. da kann er in seine auktion reinschreiben was er will.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Schwachsinn - lass Dich nicht einschüchtern!

Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, hat er die Po-Karte und nicht Du. Egal, was er für tolle Ausschlüsse dazuschreibt. Lass den Motor zurückgehen und dir das Geld geben!

 

Aber irgendwie hast Du den Braten doch gerochen, oder warum hast Du bei einer Auktion zuerst nur die Hälfte bezahlt?

 

 

 

Schneti

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Hi, danke erstmal für die Antworten.

 

Es handelt sich um nen Audi-Motor, wo ich mich halt nicht ganz so auskenn. Ich habe den Motor bereits abgegholt und halt vorher schon die Hälfte überwiesen(26€). Beim persöhnlichen Abholen wollte ich den Rest bezahlen,hatte es aber nicht passend. Deswegen haben wir uns geeinigt, dass ich den Rest noch überweise. Zuhause hab ich mir den Motor dann genauer angeguckt. Laut Motorkennbuchstaben ist es nen 2.0 115PS und laut messen des Kurbelwellenhub auch. In der Auktion stand dick "2,3Liter" was bedeutet hätte 136PS.

 

Das Zurückbringen würde sich nicht lohnen. Ich wollte mich auf einen Preisnachlass einigen. also noch 10euro überweisen statt 25... . Er reagiert mit Anzeige wenn nicht bis nächsten Montag die Kohle auf seinen Konto ist.

 

Dem juckt das also nicht das er was flasches Verkauft hat... Freundlich ist was anderes.

 

Grüße aus Jena

Norbert

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Kann er mal genz schnell vergessen. Ihr habt laut seiner Artikelbeschreibung einen Kaufvertrag über einen 2,3l Motor. Er hat dir einen 2,0l Motor geliefert (ausgehändigt). Somit hat er den Vertrag nicht erfüllt und du hast das Recht den Motor entweder zurück zu geben oder einen Preisnachlass zu verlangen. Was anderes gibt es nicht. Steht aber so auch im BGB drin.

 

Gruß Markus

Habe noch einige E30-Teile hier liegen. Bei Interesse PN an mich.

 

:rauchen: Man muss die Welt nicht verstehen, man(n) muss sich nur ih Ihr zurecht finden :rauchen:

 

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Ich bin kein Anwalt, aber wenn er einer Minderung nicht zustimmt, dann ist es eben so. Da kannst Du auch nix dran machen. Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft lässt aber mit Sicherheit eine Wandlung zu. Gib ihm den Motor retour und hol das Geld wieder.

 

Ansonsten- das soll jetzt kein Angriff sein- muß ich mich doch wundern, wegen welchen Summen da so ein Terz betrieben wird. Ja, ich weiß, Du bist im Recht, aber trotzdem...

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@jenad: Und bei welcher Summe fängt es dann an, deiner Meinung nach, nen Terz zu machen??? Der Verkäufer hat mist gemacht, droht mit Anwalt oder sonstigem und der Käufer wurde verars...und soll jetzt dann auch noch die Füße still halten und brav bezahlen??? Das kann aber net dein ernst sein!!! Also bitte, dem würd ich aber scho ganz gewaltig in den hintern treten.

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Erst einmal kann er sich nicht auf den Passus der Gewährleistung berufen, da es sich hier um nicht erfüllte zugesicherte Eigenschaften handelt.

 

Aber von der Reihenfolge bist Du nun in der Schuld, da er seinen Teil des Geschäfts erfüllt hat.

 

Ich würde ihm an Deiner Stelle einen Brief /Übergabe Einschreiben nach folgendem Muster schicken:

''Bei genauerer Untersuchung des Motors hat sich herausgestellt, dass er die zugesicherten Eigenschaften, 2,3 ltr. nicht hat. Diese nähere Untersuchung war vor Ort nicht möglich, da zu umfangreich. (Der Satz erklärt später ggf. einem Richter, warum Du den überhaupt mitgenommen hast). Daher zahlst Du den offenen Restbetrag nicht und bestehst auf Rücknahme. Er könne sich den Motor gegen Auszahlung des bereits geleisteten Betrages wieder holen. Auf Erstattung Deiner Auslagen verzichtest Du aus Kulanzgründen bis zum jetzigen Zeitpunkt (das macht auf jeden Fall einen ordentlichen Eindruck, wenn es wirklich zu einer Klage kommt).

Gleichzeitig setzt Du ihm eine Frist (14 Tage), bis wann die Abholung zu geschehen hat. Wenn diese Abholung nicht bis zu diesem Datum erfolgt, geht der Motor in Dein Eigentum über und alle eventuellen noxh bestehenden gegenseitigen Ansprüche erlischen.''

 

 

Damit bringst Du ersteinmal ihn unter Zugzwang. Er wird sich dann wahrscheinlich nicht mehr melden oder das Ding abholen lassen. Im ersten Fall wartest Du noch zwei drei Wochen, ob noch was kommt und dann vertickst Du den Motor wieder und vergißt das ganze.

 

Den Schriftverkehr auf jeden Fall sichern oder kopieren, damit Du Dich später notfalls gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen kannst.

Das Problem grundsätzlich wird sein, dass Du den Motor ersteinmal mitgenommen hat. Daher ist nicht 100%ig sicher, dass Du einen Rechtstreit auch gewinnen würdest. Bei Begutachtung des Motors durch einen neutralen kann er ja behaupten, dass es ein andere Motor war, den Du mitgenommen hättest.

 

Aber: Mich wundert gar nichts mehr, aber ich denke nicht, dass in dieser Preisordnung überhaupt was hinterher kommt, wenn Du ihm das so mitteilst.

So ist das halt mit Auktionen, mal funktioniert es, mal nicht.

 

Gruß

Stefan

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@jenad: Und bei welcher Summe fängt es dann an, deiner Meinung nach, nen Terz zu machen??? Der Verkäufer hat mist gemacht, droht mit Anwalt oder sonstigem und der Käufer wurde verars...und soll jetzt dann auch noch die Füße still halten und brav bezahlen??? Das kann aber net dein ernst sein!!! Also bitte, dem würd ich aber scho ganz gewaltig in den hintern treten.

 

Wie StefM3 schon geschrieben hat: der Käufer ist momentan in dieser Ausgangskonstellation im Hintertreffen. Er schuldet dem käufer erst mal das vereinbarte Geld. Das der Motor der Falsche ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

 

Deswegen ist das alles sehr wohl mein Ernst. Und wie würdest du das mit dem Hintern treten machen wollen? Die Ausgangslage ist eindeutig

 

Parolen schwingen ist recht einfach, aber nun mal bitte was mit Hand und Fuß. :roll:

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@jenad: Und bei welcher Summe fängt es dann an, deiner Meinung nach, nen Terz zu machen??? Der Verkäufer hat mist gemacht, droht mit Anwalt oder sonstigem und der Käufer wurde verars...und soll jetzt dann auch noch die Füße still halten und brav bezahlen??? Das kann aber net dein ernst sein!!! Also bitte, dem würd ich aber scho ganz gewaltig in den hintern treten.

 

Wie StefM3 schon geschrieben hat: der Käufer ist momentan in dieser Ausgangskonstellation im Hintertreffen. Er schuldet dem käufer erst mal das vereinbarte Geld. Das der Motor der Falsche ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

 

Deswegen ist das alles sehr wohl mein Ernst. Und wie würdest du das mit dem Hintern treten machen wollen? Die Ausgangslage ist eindeutig

 

Parolen schwingen ist recht einfach, aber nun mal bitte was mit Hand und Fuß. :roll:

 

@jenad: Dann lese doch bitte mal den § 437 BGB. Ich meine, da steht alles drin.

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:rauchen: Man muss die Welt nicht verstehen, man(n) muss sich nur ih Ihr zurecht finden :rauchen:

 

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Das hat nichts mit Terz machen zu tun, wenn man keine Ahnung hat (Ich mein den Verkäufer) dann sollte man sich etwas zurückhalten, die Backen halten und es einsehen.

Oder es war bewusst falsch beschrieben, was ich mir weniger vorstellen kann. Da ist es mmn auch egal ob es sich um nen euro handelt, zumal der Endpreis bei nem echten 2.3 wahrscheinlich höher gewesen wäre.

 

@ Threadstarter

Ich denk mal wir reden eh von nem 5 Zylinder, also denke ich mir, dass die Leute wohl schon auf den Bildern gesehen haben, dass es sich dabei um keinen handeln kann und der Preis desshalb so gering ausfiel...

"Es ist nicht erforderlich, Musik zu verstehen. Man braucht sie nur zu genießen." Stokowski

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Erstmal vielen Dank Jungs,

 

Ja es ist jetzt kein BMW Ding. Es handelt sich um nen Audi/VW 5Zylinder von Passat32b oder Alten Audi 90(stichwort Urquattro),keine sorge ist nur für mein Winterauto^^. Von Außen sieht man es diesen Motoren nicht an um welches Ausführung es sich handelt.

Ich hab halt nen Problem damit das der Verkäufer so mit Nachdruck den vollen Kaufpreis haben will obwohl er mir ein Motor verkauft hat der deutlich uninterressanter ist.

 

Wie soll ich nun vorgehen:

Motor zurückbringen meinerseits ist zeitlich/finanziell nicht vertretbar.

 

Soll ich ihn den vollen Kaufpreis bezahlen(der will es bis nächsten Montag auf sein konto haben, die Friss ist auch sehr kurz), damit ich meine Verpflichtungen erfüllt habe? und dann evtl noch was einleiten.

 

Oder es drauf ankommen lassen, wobei es sich um letzendlich 15euro handelt und ich für einen Rechtstreit kaum finanzielle Mittel habe und keine Erfahrung..

 

Grüße Norbert

Biete:

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@jenad: Dann lese doch bitte mal den § 437 BGB. Ich meine, da steht alles drin.

 

Es liegt in der Natur solcher Fälle, dass im Zeitalter von Rechtsschutzversicherungen jeder meint er wäre im Recht und ist nachher erstaunt, dass er Ärger, Kosten und Zahlungen am A.... hat, die er ungerecht findet und auch nicht nachvollziehen kann.

 

@M. Linsen: Ich bin kein Rechtsverdreher, habe aber mal Abhandlungen über Internetauktionen gelesen. Einfach liegenlassen oder dumme Sprüche können sich sehr wohl als Irrtum herausstellen.

 

Beide, Käufer und Verkäufer, haben Rechte und Pflichten. Wir kennen auch nicht den genauen Text der Auktion. Vielleicht sind da ja Einschränkungen drin. Wenn es z.B. wirklich so ist, dass der eine 2.0 ltr. Motor ein 4 Zyl., der andere ein 5 Zyl. ist, und ein Foto dabei war, kann auf den Käufer mit großer Wahrscheinlichkeit ein Mitverschulden zukommen. Er hätte zumindestens stutzig werden müssen.

 

Die Tatsache, dass der Verkäufer den Motor mitgibt und sich auf eine spätere Teilüberweisung einläßt, zeigt, dass er auch wahrscheinlich nicht betrügen wollte. Er unterlag offensichtlich selber einem Irrtum.

 

Im Falle eines Gerichtsverfahrens hat man mit Sicherheit keine 100%ige Siegeschancen. Sowas endet meistens mit einem Vergleich und schafft nur Ärger und Verfahrenskosten, die völlig unnötig sind. Darum halte ich es immer für besser, der Sache im Vorfeld vernünftig aus dem Weg zu gehen. Und dazu gehört auch, dass der Käufer dem Käufer mitteilt, was er auszusetzen hat und warum er nicht bezahlt. Macht er das nicht, geht es später darum, dass er nicht bezahlt hat und nicht darum, dass der Motor falsch war.

 

Gruß

Stefan, der aus der Erfahrung weiß, dass Gerichtsverfahren häufig Lottospiele sind.

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@jenad: Dann lese doch bitte mal den § 437 BGB. Ich meine, da steht alles drin.

 

Es liegt in der Natur solcher Fälle, dass im Zeitalter von Rechtsschutzversicherungen jeder meint er wäre im Recht und ist nachher erstaunt, dass er Ärger, Kosten und Zahlungen am A.... hat, die er ungerecht findet und auch nicht nachvollziehen kann.

 

@M. Linsen: Ich bin kein Rechtsverdreher, habe aber mal Abhandlungen über Internetauktionen gelesen. Einfach liegenlassen oder dumme Sprüche können sich sehr wohl als Irrtum herausstellen.

 

Beide, Käufer und Verkäufer, haben Rechte und Pflichten. Wir kennen auch nicht den genauen Text der Auktion. Vielleicht sind da ja Einschränkungen drin. Wenn es z.B. wirklich so ist, dass der eine 2.0 ltr. Motor ein 4 Zyl., der andere ein 5 Zyl. ist, und ein Foto dabei war, kann auf den Käufer mit großer Wahrscheinlichkeit ein Mitverschulden zukommen. Er hätte zumindestens stutzig werden müssen.

 

Die Tatsache, dass der Verkäufer den Motor mitgibt und sich auf eine spätere Teilüberweisung einläßt, zeigt, dass er auch wahrscheinlich nicht betrügen wollte. Er unterlag offensichtlich selber einem Irrtum.

 

Im Falle eines Gerichtsverfahrens hat man mit Sicherheit keine 100%ige Siegeschancen. Sowas endet meistens mit einem Vergleich und schafft nur Ärger und Verfahrenskosten, die völlig unnötig sind. Darum halte ich es immer für besser, der Sache im Vorfeld vernünftig aus dem Weg zu gehen. Und dazu gehört auch, dass der Käufer dem Käufer mitteilt, was er auszusetzen hat und warum er nicht bezahlt. Macht er das nicht, geht es später darum, dass er nicht bezahlt hat und nicht darum, dass der Motor falsch war.

 

Gruß

Stefan, der aus der Erfahrung weiß, dass Gerichtsverfahren häufig Lottospiele sind.

 

Ja, da hast du schon recht. Ich denke mal, dass wegen einem Betrag in dieser Höhe auch keine Verhandlung stattfinden würde. Ich kann mich auch nur auf das stützen, was im Gesetz steht. Wie diese Gesetze verdreht werden können steht auf einem anderen Blatt Papier.

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Erst einmal kann er sich nicht auf den Passus der Gewährleistung berufen, da es sich hier um nicht erfüllte zugesicherte Eigenschaften handelt.

 

Aber von der Reihenfolge bist Du nun in der Schuld, da er seinen Teil des Geschäfts erfüllt hat.

 

Ich würde ihm an Deiner Stelle einen Brief /Übergabe Einschreiben nach folgendem Muster schicken:

''Bei genauerer Untersuchung des Motors hat sich herausgestellt, dass er die zugesicherten Eigenschaften, 2,3 ltr. nicht hat. Diese nähere Untersuchung war vor Ort nicht möglich, da zu umfangreich. (Der Satz erklärt später ggf. einem Richter, warum Du den überhaupt mitgenommen hast). Daher zahlst Du den offenen Restbetrag nicht und bestehst auf Rücknahme. Er könne sich den Motor gegen Auszahlung des bereits geleisteten Betrages wieder holen. Auf Erstattung Deiner Auslagen verzichtest Du aus Kulanzgründen bis zum jetzigen Zeitpunkt (das macht auf jeden Fall einen ordentlichen Eindruck, wenn es wirklich zu einer Klage kommt).

Gleichzeitig setzt Du ihm eine Frist (14 Tage), bis wann die Abholung zu geschehen hat. Wenn diese Abholung nicht bis zu diesem Datum erfolgt, geht der Motor in Dein Eigentum über und alle eventuellen noxh bestehenden gegenseitigen Ansprüche erlischen.''

 

 

Damit bringst Du ersteinmal ihn unter Zugzwang. Er wird sich dann wahrscheinlich nicht mehr melden oder das Ding abholen lassen. Im ersten Fall wartest Du noch zwei drei Wochen, ob noch was kommt und dann vertickst Du den Motor wieder und vergißt das ganze.

 

Den Schriftverkehr auf jeden Fall sichern oder kopieren, damit Du Dich später notfalls gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen kannst.

Das Problem grundsätzlich wird sein, dass Du den Motor ersteinmal mitgenommen hat. Daher ist nicht 100%ig sicher, dass Du einen Rechtstreit auch gewinnen würdest. Bei Begutachtung des Motors durch einen neutralen kann er ja behaupten, dass es ein andere Motor war, den Du mitgenommen hättest.

 

Aber: Mich wundert gar nichts mehr, aber ich denke nicht, dass in dieser Preisordnung überhaupt was hinterher kommt, wenn Du ihm das so mitteilst.

So ist das halt mit Auktionen, mal funktioniert es, mal nicht.

 

Gruß

Stefan

 

zu deinem ersten absatz:

 

der ist sehr treffend formuliert. ich habe das bereits oft erlebt, dass einige *********en, die das was sie lesen kaum kapieren, der meinung sind, der gewährleistungsausschluss sei ein freibrief und man könnte jeden stuss in die auktionsbeschreibung setzen und hinterher behaupten, man habe ja alles ausgeschlossen.

 

ich würde genauso verfahren, wie du vorgeschlagen hast.

"as your attorney I advise you to drive at top speed otherwise it will be a goddamned miracle if we can get there before you turn into a wild animal" "30 minutes - it was going to be very close."

 

"He looked serene. I raised his eyelids and it was clear from his pupils that he had a massive brain injury. We lifted him from the cockpit and laid him on the ground. As we did, he sighed and, although I am totally agnostic, I felt his soul depart at that moment."

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Erstmal vielen Dank Jungs,

 

Ja es ist jetzt kein BMW Ding. Es handelt sich um nen Audi/VW 5Zylinder von Passat32b oder Alten Audi 90(stichwort Urquattro),keine sorge ist nur für mein Winterauto^^. Von Außen sieht man es diesen Motoren nicht an um welches Ausführung es sich handelt.

Ich hab halt nen Problem damit das der Verkäufer so mit Nachdruck den vollen Kaufpreis haben will obwohl er mir ein Motor verkauft hat der deutlich uninterressanter ist.

 

Wie soll ich nun vorgehen:

Motor zurückbringen meinerseits ist zeitlich/finanziell nicht vertretbar.

 

Soll ich ihn den vollen Kaufpreis bezahlen(der will es bis nächsten Montag auf sein konto haben, die Friss ist auch sehr kurz), damit ich meine Verpflichtungen erfüllt habe? und dann evtl noch was einleiten.

 

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Grüße Norbert

 

Motoren [Bearbeiten]

 

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/43/Audi_100_C4_rear_20071007.jpg/180px-Audi_100_C4_rear_20071007.jpg http://de.wikipedia.org/skins-1.5/common/images/magnify-clip.png
Audi 100 C4 Limousine


http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/9/99/AUDI_100_C4_Avant-92.jpg/180px-AUDI_100_C4_Avant-92.jpg http://de.wikipedia.org/skins-1.5/common/images/magnify-clip.png
Audi 100 C4 Avant


Benziner:
  • 2,0 l , Vierzylinder mit 74 kW (101 PS)
  • 2,0 l , Vierzylinder mit 85 kW (115 PS)
  • 2,0 l , Vierzylinder mit 103 kW (140 PS)
  • 2,2 l , Fünfzylinder Turbo mit 169 kW (230 PS) nur im S4
  • 2,3 l , Fünfzylinder mit 98 kW (133 PS)
  • 2,6 l , Sechszylinder mit 110 kW (150 PS)
  • 2,8 l , Sechszylinder mit 128 kW (174 PS)
  • 4,2 l , Achtzylinder mit 206 kW (280 PS) nur im S4

Diesel:

  • 2,4 l , Fünfzylinder mit 60 kW (82 PS)
  • 2,5 l TDI , Fünfzylinder mit 85 kW (115 PS)

gibt keinen Kat-Fünfzylinder mit 2 Liter, entweder hast du nen Vierer gekauft und hast das nicht erkannt oder es ist ein anderer Motor, der hier:2,0 (KP) mit 85 kW (115 PS), ohne Kat, 8.84-12.87

grad gesehn, gibt doch einen. Scheint aber sehr selten zu sein. Behalt doch das Dingen oder verkaufs weiter.

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Dreh den Spieß rum und droh dem Verkäufer mit ´ner Anzeige - denn der hat Dir was geliefert, was nicht die zugesicherten Eigenschaften hat! Besteh auf die Rückzahlung des bereits bezahlten Betrages und bring ihm den falschen Motor zurück.

 

Laß´ Dich nicht überrumpeln, eine Anzeige seinerseits hätte nie Aussicht auf Erfolg, damit würde er sich allenfalls selber in´s Knie schießen! Vor Gericht würde seine Klage nie Aussicht auf Erfolg haben!

 

Ich würd sogar schon von Betrug reden bei der ganzen Aktion...

 

resized-3e9924853-img-20220514-173736.jp resized-3dd924737-img-20220514-173805.jp 

                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Dreh den Spieß rum und droh dem Verkäufer mit ´ner Anzeige - denn der hat Dir was geliefert, was nicht die zugesicherten Eigenschaften hat! Besteh auf die Rückzahlung des bereits bezahlten Betrages und bring ihm den falschen Motor zurück.

 

Laß´ Dich nicht überrumpeln, eine Anzeige seinerseits hätte nie Aussicht auf Erfolg, damit würde er sich allenfalls selber in´s Knie schießen! Vor Gericht würde seine Klage nie Aussicht auf Erfolg haben!

 

Ich würd sogar schon von Betrug reden bei der ganzen Aktion...

 

Leseresistent?

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http://www.passat-kartei.de/technik/motor32b.html

hier sind so alle motoren Aufgelistet die im Passat und im Audi 80/90 verbaut wurden. Ich wollte einen KV (weil es der einzigste der auf die Beschreibung 2,3Liter K-Jetronic 5-Zylinder zutrifft). Ich habe einen "JS" bekommen

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Lass ihn doch einen Mahnbescheid schicken, dafür zahlt er erstmal mind. die hälfte von dem, war er noch von Dir zu bekommen hat.

Wenn er das gemacht hat, kannste ihm auch die scheiß 25€ überweisen.

 

Die höhe des Betrag rechtfertigt doch keinen großen Stress?! Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, gib es einfach alles an einen Anwalt.

Wenn nicht, würde ich Dir folgende Lösung nahe legen...

Knall den doch einfach wieder in die Bucht, mit richtigen Angaben. vielleicht

geht er ja diesmal für 100,- € übern Tisch.

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

--------------

Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

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Lass ihn doch einen Mahnbescheid schicken, dafür zahlt er erstmal mind. die hälfte von dem, war er noch von Dir zu bekommen hat.

Wenn er das gemacht hat, kannste ihm auch die scheiß 25€ überweisen.

 

 

Wow, richtig gute Idee. Warum da noch keiner drauf gekommen ist? :wall:

 

Hat bei mir bzw. meiner Frau im ungedrehten Fall auch mal ein ebayer gedacht, dass er was für 6,- EUR nicht schicken braucht und mit arroganten Sprüchen den Fall ''erledigen'' könne.

Er hatte dann nach dem ich ihm eine Frist gesetzt habe über die Mahnung, worauf er glaubte sich gar nicht mehr melden zu müssen und folgendem Mahnbescheid die Wahl zwischen einem Titel gegen ihn mit seiner eidesstattlicher Versicherung, (wäre für seine Zukunft nicht ganz so dolle gewesen) und dem Bezahlen der 6,- EUR.

Er hat sich dann für's Bezahlen entschieden. So wie Du vorschlägst. :applaus:

 

 

Achso, die kaum nennenswerten Nebenkosten wie Anwalt, Gebühren, Gerichtskosten etc. von 283,- EUR waren auch seine. ;-)

 

 

@Norbert: Das soll nicht verunsichern, Du mußt halt nur die ungerechtfertigten Ansprüche vernünftig ablehnen.

 

Gruß

Stefan

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Hallo Leute,

 

hab das alles Lernmäßig hinter mir. Es handelt sich streng genommen um einen versteckten Mangel weil du Ihn mit genommen hast. Dies sieht das BGB in diesem Fall vor. Das hat alles nichts mit Gewährleistung zu tun.

Zunächst hat der Käufer Recht auf Nacherfüllung. Dies beinhaltet Nachbesserungen, gegebenenfalls Ersatzlieferungen. Nach zwei erfolglosen Nacherfüllungen kann der Käufer Minderung des Kaufpreises verlangen, bei erheblichen Mängeln sogar Schadensersatz fordern und/oder vom Kauf zurücktreten. Dabei erhält der Käufer sein volles Geld zurück, der Verkäufer seine Ware. Außerdem kann Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangt werden (z. B. Spritkosten müssen vom Verkäufer beglichen werden)

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