Zum Inhalt springen

Unfallflucht unter Schock


Malachit
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Moin,

 

verdammte Kacke.

Meine Freundin war am Sonntag Abend in einen Unfall verwickelt und ist von der Unfallstelle weg.

 

Was genau bzw. wie es passiert ist weiß sie nicht.

 

Sie war wohl total verstört, ist heim ins Bett, nächster Tag neuer Job,

als sie heimkam war schon Post von Polizei mit Anzeige im Briefkasten.

 

Sie sagt sie ist ins Dorf eingefahren, gerade Hauptstraße, schon dunkel, alles ruhig.

An der Seite parken normalerweise Autos ab einer gewissen Stelle, die sie schon erreicht hat.

Vor ihr links sieht sie eine Katze, woraufhin sie verlangsamt (keine Vollbremsung oder sowas)

und nach links vorne guckt wohin jetzt wohl die Katze geht (also über Straße oder nicht).

Da kam es auf einmal zu einem Knall, es riß ihr Auto nach links weg, sie war dann nur damit beschäftigt

es unter Kontrolle zu halten und nicht in die stehenden zu fahren. Sie meint sie weiß nicht was es war, vielleicht Reifenpanne,

einfach nur ein Knall und Auto wurde nach links gedrückt.

 

Sie kann sich nicht erklären WIE sie ein anderes Auto angefahren haben soll.

 

Am nächsten Tag hatte sie sich ihr Auto endlich mal angeschaut und meinte

irgendwie hätte sie für diesen Schaden seitlich fahren müssen (was ja kein normales Auto kann, so seitlich meine ich).

Weil es sähe eher so aus als wäre man ihr in die Seite gefahren.

In der Alufelge hat ihr Sohn Reifenfetzen gefunden (vom Gegner).

 

Ich halte sie für eine gute Fahrerin, sie fährt schon lange, und sicher, und kennt ihr Auto.

Hmm.

Saudoof daß sie weg ist.

Aber sie war wohl echt sowas wie unter Schock.

 

Unfallflucht ist Scheiße.

Frage ist nun

a) wie ist das bei Schock

b) wenn man nicht der Verursacher ist?

 

 

Der Gegner hat Totalschaden.

Beide sind bei gleicher Versicherung.

Beschaut der Gutachter nur den Schaden oder macht der sich auch Gedanken über den möglichen Hergang ?

 

 

Dienstag nächste Woche hat sie Anhörung bei Polizei.

Was sollte man bis dahin noch erledigen ?

Was gibts da für Tips wie man sich verhalten sollte ?

Gibts irgendwie ne Chance daß keine Sperre verhängt wird ?

Wie sieht das aus mit der Ermittlung des Unfallhergangs ?

 

 

Hmmm,

sorgenvoller Gruß

 

Andi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Hallo Andi,

 

Fahrerflucht ist Fahrerflucht. Da gibt es keine Ausreden. Sonst hätte jeder einen Schock. Also da wird auf jeden Fall etwas kommen. Hier ist es auch egal, wer nun die Schuld bekommt. Fahrerflucht wird schon heftig bestraft, was ich persönlich aufgrund von schlechten Erfahrungen auch sehr gut finde.

Zu der anderen Sache würde ich sagen, dass hier wohl nur ein Gutachter den genauen Ablauf des Unfalls rekonstruieren kann. Hier sollte man vielleicht umgehend die Versicherung und ggf. auch die Polizei von dieser Annahme informieren. Auf jeden Fall sollte man verhindern, dass die Fahrzeuge vor einer endgültigen Klärung repariert werden.

Aber selbst, wenn der Unfall von der anderen Seite absichtlich oder unabsichtlich verursacht wurde, bleibt immer noch die F.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht!

Der weiß in beiden Fällen (Fahrerflucht UND Unfall) was zu tun ist!

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Achso.....

Die Anzeige mit Fahrerflucht wird auf jeden Fall verfolgt. Da hat der Besitzer des Corsa nix mehr zu kamellen. Ist ein Offizialdelikt ;)

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

auf keinen fall irgendwas gegenüber der polizei sagen/zugeben ohne vorher mitm anwalt gesprochen zu haben (dass der ned grad einer für familienrecht sein sollte is klar, ne)

 

warum der ne anzeige macht, wenn er selbst schuld ist finde ich komisch --> so wäre er auf seinem schaden sitzen gebliegen, hätte aber den gegnerischen schaden ned zahlen müssen... jetzt hat der beides

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und jetzt auch mein Tipp:

 

Zu allererst solltet Ihr zum Anwalt gehen. Der nimmt dann Einsicht in die Ermittlungsakte und es kann das weitere Vorgehen geplant werden.

Bis dahin kann ich nur dringend empfehlen, keine Angaben zur Sache zu machen. Vor diesem Hintergrund würde ich a) einen Anwalt beauftragen b) der Polizei Bescheid geben, dass zunächst keine Einlassung zur Sache erfolgt und ein Verteidiger konsultiert wurde.

 

Einlassungen gegenüber den Behörden ohne Kenntnis des Akteninhalts halte ich für gefährlich.

 

Viele Grüße,

 

Ulli

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Ich als Sheriff (wie ich es hier mal lieber vorsichtig schreibe), kann die sagen:

Sie hat alles falsch gemacht was man hätte nur falsch machen können.

Abhauen ist immer ganz und garnicht gut.

Und dann hätte sie es melden müssen - bevor sich ein anderer meldet. Schock hin oder her...spielt hier keine Rolle "Wer Besitzer einer Fahrerlaubnis ist,.....muss mit Situationen im Straßenverkehr klarkommen...."

 

Nun kommt es auf den Schaden der "Gegenseite" an. Ist er über 1200 Euro, so wird die Pappe durch die Polizei beschlagnahmt - Bis zur Richterlichen Entscheidung.

 

Klar gesprochen: Die Fahrerlaubnis ist weg. (Denn ich gehe jetzt in jedem Fall von einem Schaden über 1200 Eus aus.)

 

Solltest du Fragen haben - PN an mich!

 

P.s.: Niemand ist verpflichtet gegenüber der Polizei auszusagen, bzw. dort zu erscheinen !!! Ich würde mich sofort zum Anwalt begeben und bei der Polizei wenigstens anrufen und freundlich mitteilen, dass der Anwalt sich äußern wird. Kommt immer besser als wenn man einfach nicht erscheint (wird auch in der Akte vermerkt).

Ich wollte mich an dieser Stelle gerade geistig mit Ihnen duellieren. Aber wie ich sehe sind Sie unbewaffnet! :D :popo:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich kann das was kurty sagt nur bestätigen. aus eigener erfahrung!

 

beim einparken an der gegnerischen stosstange hängengeblieben. so ecke in ecke eingehakt. meine stossstange dabei abgerissen.

 

bin dann in meine wohnung hoch um die rennleitung zu informieren und meinen chef anzurufen das es was später wird. meine chef hab ich noch geschafft anzurufen aber dann klingelte es und die rennleitung stand vor meiner tür.

 

ergebnis: unfall mit fahrerflucht. 800 mark strafe und die versicherung hat die schadensregulierung abgelehnt. 600 mark schaden am gegnerischen fahrzeug. und wech war das weihnachtsgeld.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gegnerschaden könnte u.U. gerade noch so unter 1200 liegen.

Aber die Schwere des Unfalls war halt schon so, daß sie es bemerkt haben müßte.

Nur war ihr nicht klar, daß sie Feindkontakt hatte.

 

Dienstag ist Termin bei Polizei.

Die Zeit ist knapp.

Anwalt hat sie keinen, ist auch nicht im ADAC oder sowas

und im z.Zt. EEJ und pleite.

Sie hat somit Recht auf kostenlosen Rechtsbeistand oder wie das heißt,

nur reicht dafür die Zeit nicht mehr schätze ich, EEJ ist auch von 8-16.

 

Soll sie dann zur Polizei und sagen, daß sie zum Hergang gar keine Angaben machen möchte ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Führerschein wurde (noch) nicht beschlagnahmt, die Polizei hatte sie aber auch nicht angetroffen.

Ich geh mal davon aus, daß er auf jeden Fall leider ne zeitlang weg ist.

Wenns doof kommt bis zu 6 Monaten ??

Und danach ? Bekommt sie ihn einfach wieder zurück oder käme dann auch noch Nachprüfung oder sowas dazu ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenns doof kommt noch länger.

 

Grundsätzlich gilt bei der Sache, dass sie kein Fahrverbot bekommt, sondern einen Führerscheinentzug.

Ihren alten kriegt sie also definitiv nicht wieder sondern einen neu ausgestellten.

 

Ob sie ihn gleich zurückbekommt hängt unter anderem vom Ausgang der Verhandlung ab - ich gehe mal davon aus, dass sie keine Probezeit mehr hat.

 

Der Richter kann ggf. bestimmen dass er der Meinung ist, man müsse bei ihr die FS-Tauglichkeit noch mal durch eine MPU prüfen.

Glaube ich aber nicht.

 

Dann kommt es auf die Führerscheinstelle an, ob die der Meinung ist, man müsse das überprüfen.

In München ist es beoispielsweise bei einer Alkoholfahrt so, dass die FS-Stelle auch unter 1,X Promille wo eine MPU eh dann zwingend vorgeschrieben ist, diese fordert.

 

Aber: Das sind alles worst Cas Spekulationen.

Wichtig ist erst mal, dass sie sich einen Anwalt nimmt weil sie selbst sicher alles falsch macht, was falsch zu machen ist.

Aussagen werden nun mal protokoliert.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenns doof kommt noch länger.

 

 

 

Der Richter kann ggf. bestimmen dass er der Meinung ist, man müsse bei ihr die FS-Tauglichkeit noch mal durch eine MPU prüfen.

Glaube ich aber nicht.

 

 

Georg

 

Sowas legt ausschließlich die Führerscheinstelle fest, sonst niemand. Richter entscheiden nur über Sperrfristen und deren Länge sowie die Höhe des Strafmaßes, sprich der Geldbeträge oder Tagessätze.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hmmm also ohne anwalt wirds wohl mehr kosten als der anwalt --> es gilt also wohl irgendwie das geld zusammen zu bekommen!!!

 

hat sie gegenüber der polizei zugegeben selbst gefahren zu sein?!? *mit dem ganzen zaum wink*???

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sag jetzt mal Anwalt, alles andere kannst du vergessen. Der muß aus dem ganzen Kauderwelsch erst mal irgendwas machen was verwertbar und vorzeigbar ist.

Betrachte dir ganze Geschichte mal vom "neutralen" Standpunkt.

 

 

Alleine die völlig verschobenen Aussagen.

 

"nicht bemerkt das ich ein parkendes Auto gerammt habe", "es war nur ein Knall und ein Schlag", "habe nichts gesehen und bin deshalb weiter gefahren", "war schockiert", danach mit dir telefoniert und das ganze noch nicht mal erwähnt.....

 

 

Selbst bei wohlwollender Beurteilung sag ich da als Außenstehender (oder Richter) entweder völlig zugedröhnt und um das zu verschleiern erstmal bis zum nächsten Tag ausnüchtern oder absichtlich abgehauen in der Hoffnung es mekt keiner oder mental nicht in der Lage ein Fahrzeug zu führen.

 

 

Ich meine in so einer Situation schaue ich doch erstmal nach was überhaupt passiert ist. Selbst wenn sie nicht bemerkt hat das sie ein anderes Auto getroffen hat, dann doch zumindestens das an ihren irgendwas passiert war.

 

Ich meine sie hätte da auch in aller Ruhe einen verbluten lassen, denk mal drüber nach........

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich meine sie hätte da auch in aller Ruhe einen verbluten lassen, denk mal drüber nach........

 

Drastisch gesagt aber wahr.

 

Unbedingt den Anwalt einschalten!

In der Ruhe liegt die Kraft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am Dienstag rate ich Deiner Freundin dringend dazu, keine Angaben zu machen. Am besten ruft sie zuvor bei der Polizei an und sagt den Termin ab.

 

Wenn sie jetzt eine Aussage macht, ist die weitere Verteidigung schon eingeschränkt. Sie würde sich bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ohne Not festlegen.

Wirklich sinnvoll ist es erst dann zu überlegen, wie man vorgeht, wenn man auch alle Umstände kennt, die für das Verfahren relevant sind. Und dafür braucht´s die Ermittlungsakte, die der Anwalt als Verteidiger einsehen darf.

 

Auch wenn sie sich noch nicht sicher ist, ob sie einen Verteidiger nimmt oder nicht, sollte sie jetzt nocht keine Angaben machen.

 

Denn später auszusagen ist jederzeit möglich, während ein einmal gesprochenes Wort nicht mehr "zurückgenomen" werden kann.

 

Viele Grüße,

 

Ulli

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Zum Amtsgericht, Gerichtshelfer bzw Rechtspfleger gehen und nach Rechtsberatungsbeihilfe bzw Prozesskostenbeihilfe fragen. Dort soll sie ihre Einkommenssituation schildern, und wenn sie nicht zuviel verdient, bekommt sie einen Schein den sie ihrem Anwalt geben kann. AFIK muss man 10 oder 25€ selber zahlen, aber den Rest übernimmt der Staat.

 

Wobei ich den Unfallhergang auch äußerst suspekt finde. Reifenfetzen vom Gegner an ihrem Auto? Da hätts den aber ganz schön zerbröseln müssen... und danach wär auch Deine Freundin nimmer weitergefahren, 100 pro. :watch:

 

Nen Knall, okay, und dann noch allein unterwegs und im Dunkeln, da kann man als Frau schon Angst bekommen. Aber verpissen kann man sich immernoch, wenn man sieht dass da zwei finster aussehende Kleiderschränke aussteigen.

 

Wenn ich das richtig verstanden hatte, müssen die Autos ca im 90°-Winkel Kontakt gehabt haben (wg. "seitlich fahren"). Ist da vllt jemand ohne Licht aus seiner Einfahrt/ner Seitenstrasse (oh oh, rechts vor links, aber wenn der andere evtl kein Licht an hatte hat sie bessere Karten) gefahren, und ihr rein? Sonst hätte sie den ja irgendwie sehen müssen, selbst wenn sie ner Katze nachguckt. Ein paar Scheinwerfer im Dunkeln übersieht man doch nicht! Ob der Gegner Licht anhatte, wird die Spurensicherung übrigens auch nachprüfen können, falls dessen Auto in Bewegung war!

 

Selbst wenn sie vor Angst abhaut (gibt ja Kriminelle, die Pannen vortäuschen und dann ihre Helfer beklauen oder so), hätte sie wenigstens gleich zuhause bei der Polizei anrufen können, statt *lustichtralalala* zur Arbeit zu gehen...:watch: Also irgendwie kann ich mir da nicht wirklich nen Reim drauf machen...

 

 

BB, die mal viel Glück wünscht, v.a. auch wegen des komischen Unfallhergangs.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...