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BMW Händler verkauft kein E30 mehr!!


Guidoisbmw
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Es ist zum Kotzen:kotz:,hatte gerade mit einem BMW Händler telefoniert,der gerade ein 1991er 318is e30 inserriert hatte!Ich war wohl der Erste anrufer auf dem wagen und die erste frage vom verkäufer war ob ich ein privatman wäre,denn er verkauft nur an händler den BMW weiter!!Echt klasse,habe damals diverse E30 bei meinem BMW händler gekauft und nun wo die e30 älter sind kann noch nicht mal ein BMW händler sein eigenes produkt so verkaufen wegen der scheiß Garantie Kacke!!Gut ich hätte ein kumpel der Händler ist,aber ich dachte bei BMW,wenn so ein schätzchen auf dem Hof steht,noch so verkaufen kann:wall:!! Das wäre ja nochmal was für mich gewesen,direkt ein 318is e30 vom BMW Händler kaufen,wie damals 1991,aber was ist nöö geht noch nicht mal so:cry:!! Das nervt total,zumal ich die garantiescheiße nicht brauche!!

Ich finde ein BMW bleibt ein BMW,egal wie alt er ist,schliesslich haben die die E30er selber als neuwagen verkauft und heute geht nichts mehr:-(,nur bei den Fähnchen,Schotterplatz,Holzbuden,Schwarzfuß Händler:eek:!!

Muste das mal eben Loswerden,denn wenn ich daran denke wie ich meinen ersten 318is E30 bei BMW Händler gekauft hatte,Fretags gesehen und Probegefahren,Samstags den Ganzen vormittag den BMW auch gefahren und am Dienstag stand er mit meinen namen im Brief bei mir zuhause:sabber:!!Lang Lang ist es her:klug:!!

Gruß Guido

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Ja-da kann ich Dir nur beipflichten,selbst E36 werden kaum noch verkauft.

Aber hast du mal persönlich bei dem Händler vorbeigeschaut.Da kannst du evtl.einen Vertrag ohne Garantiezusagen,als Bastelobjekt abschließen?!

Und immer einen knitterfreien Flug !!:drive:

 

 

 

 

 

 

 

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Ja-da kann ich Dir nur beipflichten,selbst E36 werden kaum noch verkauft.

Aber hast du mal persönlich bei dem Händler vorbeigeschaut.Da kannst du evtl.einen Vertrag ohne Garantiezusagen,als Bastelobjekt abschließen?!

 

Als Bastlerfahrzeug macht er auch nicht:popo:,hatte ihn auch danach gleich gefragt!

Ich könnte ihn halt über mein kumpel kaufen,aber erst ihn fragen,dann nochmal beim händler anrufen,da habe ich kein bock mehr drauf!

Gruß Guido

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Dann scheint dir der E30 ja nix wert zu sein wenn du nicht deinen Kumpel fragen willst. :-)

Aber schon prima zu sehen wie weit es mit Deutschland ist das die Händler ihre älteren Wagen nur noch an andere Händler abgeben :-(

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Für mich wäre der BMW wirklich nichts,der händler hat mir den wagen ja noch beschrieben!Aber wirklich schon ärgerlich das BMW seine eigene alten Produkte nicht so verkaufen kann!!Und ausserdem mag ich lieber schnelle geschäfte;Anrufen,Verhandeln,Hinfahren und mit ein grinsen im gesicht das Schnäpchen mitnehmen:-p!

Gruß Guido

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Dann frag halt ob er es Dir als Bastlerfahrzeug verkauft.

 

Das Problem ist ja wirklich dass man die Garantie nicht ausschließen kann.

Gebrauchtwagengarantie gibts für solche alten Autos auch nicht und wenn jemand an nem X Jahre alten Auto nach 3 Monaten nen Motorschaden hat dann ist das ein Totalschaden und der Händler kann den Fahrzeugwert so wie er ihn gekriegt hat zurückgeben und hat auch kein Auto mehr.

 

Ob das OK ist steht auf nem anderen Blatt

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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... ist alles wegen unserem ganzen pseudo-umweltschutz. ich versteh den rotz ned:

einen neuwagen herstellen gibt soviele emissionen, wie wenn unsereins ettliche 10tkm fährt (und der neuwagen braucht auch sprit, ob er jemals aufholt is die frage) --> richtig sinnvoll die ganzen alten autos von der straße zu bringen.

ansich müssten wir als umweltschützer (oder -weniger-schädiger) vergünstigen bekommen

 

ich versteh die händler allerdings auch --> was für nen preis muss er nehmen, wenn er garantie drauf geben muss um nicht enormen verlust machen?!?

toller verbraucherSCHUTZ

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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Aber BMW sollte wenigstens bei seinen alten produkte doch auch noch vertrauen haben;-)!

Bei den Fähnchen Händler geht doch auch alles ohne Bürokratie!

Gruß Guido

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... ist alles wegen unserem ganzen pseudo-umweltschutz. ich versteh den rotz ned:

einen neuwagen herstellen gibt soviele emissionen, wie wenn unsereins ettliche 10tkm fährt (und der neuwagen braucht auch sprit, ob er jemals aufholt is die frage) --> richtig sinnvoll die ganzen alten autos von der straße zu bringen.

ansich müssten wir als umweltschützer (oder -weniger-schädiger) vergünstigen bekommen

 

ich versteh die händler allerdings auch --> was für nen preis muss er nehmen, wenn er garantie drauf geben muss um nicht enormen verlust machen?!?

toller verbraucherSCHUTZ

 

gruß cabbiman

 

Standing Ovations! :applaus:

 

/BB, die sich als Verbraucherschutz eher wünscht, Leute die glauben dass ein Prius ach sooo Umweltschonend sei, zu entmündigen. Ein 4-l-Rotzhobel, auf eine Soll-Laufleistung von 100tkm ausgelegt, versus unkaputtbaren, leichten "Altautos", die nochmal 150 tkm machen, wenn man sie denn richtig pflegt (was dem Unmündigen Neuwagenkäufer aber anscheinend zu schwer fällt, weil in 3 Jahren ja eh was neues ran muss, weil der Nachbar dann auch was neues kauft):meinung:

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Irgendwie kann man ja auch verstehen, dass langsam wenigstens bei einem BMW Haendler die Zeit fuer ein E30 abgelaufen ist.

 

Es sind glaube ich nun 14 Jahre her, als der letzte E30 vom Band gelaufen ist.

 

Aber in vielen Herzen bleibt der E30 die Nummer 1 :meinung:

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Naja, der Händler macht eben an einem e30 keinen bis wenig Gewinn bei extrem hohen Risiko später der Dumme zu sein, ganz ehrlich, ich würds auch nicht tun, der muss ja auch davon leben. Zum Thema Neuwagen will ich nix sagen, damit mach ich mich hier eh nur unbeliebt.

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Naja, der Händler macht eben an einem e30 keinen bis wenig Gewinn bei extrem hohen Risiko später der Dumme zu sein, ganz ehrlich, ich würds auch nicht tun, der muss ja auch davon leben. Zum Thema Neuwagen will ich nix sagen, damit mach ich mich hier eh nur unbeliebt.

Warum nochmal gewinn daran machen,die haben doch schon als neuwagen genug daran verdient;-)!

Aber es sollte doch für die Händler eine möglichkeit geben ohne risiko so ein wagen nochmals verkaufen zukönnen!Ohne an den kaufvertrag was zu drehen:-[!

Gruß Guido

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Beim zweiten Punkt muss ich dir absolut recht geben, sollte jeder selbst entscheiden können ob er Garantie/Gewährleistung gibt. Danach kann ich als Kunde gezielt fragen und mich dann drauf einstellen und kaufen oder eben nicht nicht. Da ist aber der Gesetzgeber dran schuld und nicht der Händler.

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Aber es sollte doch für die Händler eine möglichkeit geben ohne risiko so ein wagen nochmals verkaufen zukönnen!Ohne an den kaufvertrag was zu drehen:-[!

Klar, aber dann kostet ein E30 halt mal das Vielfache von dem, was er auf dem freien Markt kostet.

Bei BMW sind ja manchmal welche drin. Aber das sind dann halt 92ger 318iT mit 230tkm ohne Extras und für 2900€.

 

Garantie gibts darauf nicht, nur Gewährleistung.

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Sowas kann man ganz einfach umgehen.

 

Man geht zum Gewerbeamt holt sich einen gewerbeschein für einen Nebenerwerb und schon ist man Händler und hat mit sowas keine Probleme.

Special Notice!!!
Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and oil, as well as current market and economic conditions,
"The Light at the End of the Tunnel" has been turned off.
We apologise for the inconvenience.

Gruß
Jan :drive: :smbmw: :beemwe::beemwe:

Frauen, die meinen, Männer seien zu keiner innigen und liebevollen Beziehung fähig,
waren noch nie am Samstag in einer Autowaschanlage!

Zum Thema Komplimente:"Unter allen Arschgeigen bist Du die Stradivari"

 

dem Waidmann jede Pirsch behagt,
sei`s auf den Hirsch,
sei`s auf die Magd.

der sogenannte gute Mensch, ist des Idioten bruder!

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soweit mir bekannt ist hat bmw die order an alle rausgegeben die alten kisten nicht mehr an den endkunden zu verkaufen. bei nichtachtung solls empfindliche strafen geben.

 

also selbst wenn der händler wollte der darf es nicht.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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soweit mir bekannt ist hat bmw die order an alle rausgegeben die alten kisten nicht mehr an den endkunden zu verkaufen. bei nichtachtung solls empfindliche strafen geben.

 

also selbst wenn der händler wollte der darf es nicht.

 

Aber in der Gebrauchtwagenbörse bei bmw.de findet man auch E30, E34, E32. Nur bei manchen steht da, nur für Export.

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soweit mir bekannt ist hat bmw die order an alle rausgegeben die alten kisten nicht mehr an den endkunden zu verkaufen. bei nichtachtung solls empfindliche strafen geben.

 

also selbst wenn der händler wollte der darf es nicht.

 

Da könntest du damit recht haben,den am telefon hat er so etwas umschieben,warum es nicht mehr an privat geht!Selbst als bastlerwagen oder ohne papiere wollte er nicht!

Gruß Guido

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Der Händler kann dafür überhaupt nichts, sondern nur der "Gewähleistungswahn" und die "ich verklage alle, ich habe Rechtsschutz" Mentalität des deutschen "Verbraucher".

 

Ich würde mir als Händler auch nicht so ein Auto und den vorprogrammierten Ärger damit ans Bein binden.

Wie soll der Händler eine Gewährleistung übernehmen das die Kiste das der Kilometerstand stimmt, das die Anzahl der Vorbesitzer hin haut (zumal bei den neuen "Datenschutzgesetzpapieren"), das da Ding wirklich unfallfrei ist.......

Das ganze selbstverständlich auf sein Risiko, weil den Aufwand für eine gründliche Untersuchung darf er natürlich nicht aufschlagen, er "verdient" ja so schon ohne Ende an der Karre für 1500,- Eus.:klatsch:

 

Danach noch mit dem Kunden rumschlagen weil der alle 4 Wochen auf der Matte steht und nicht begreift das Garantie und Gewährleistung zwei unterschiedliche Sachen sind und ein Auto mit 250000km auch evtl mal Öl schwitzt oder ´ne neue Kupplung braucht.....

 

Lest einfach mal in der Rubrik "Verkehr und Recht" nach....

 

 

Sprich nur Ärger für nichts, ich würde sowas auch nur an "Händler und Export" abgeben. Gewährleistung auf andere Art ausschließen darf der Händler nicht.

Muß der Interessent halt jemanden mitbringen der ein Gewerbe angemeldet hat und gut.

Das dabei (für kaputte Altautofreaks wie uns) interessante Stücke gar nicht mehr "nach vorne" kommen sondern gleich "hinten vom Hof" an gewerbliche Abnehmer oder die Jungs mit schwarzen Nummernschildern weggehen ist halt so.

Wenn ihr wüstet was da als Inzahlungnahme so auf Nimmerwiedersehen verschwindet....und 'Opa´n gibt sein gutesStück lieber dort für einen guten Abschlag beim Neuwagen ab als sich mit den "was ist letzter Preis" Freaks rumzuschlagen.

 

Das dabei natürlich wieder einige "lautere Kundschaft" drunter leiden muß weil man die Konsequenzen aus den Verhalten einiger Idioten ziehen muß ist halt in der Natur der Sache.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Der Händler kann dafür überhaupt nichts, sondern nur der "Gewähleistungswahn" und die "ich verklage alle, ich habe Rechtsschutz" Mentalität des deutschen "Verbraucher".

 

Ich würde mir als Händler auch nicht so ein Auto und den vorprogrammierten Ärger damit ans Bein binden.

Wie soll der Händler eine Gewährleistung übernehmen das die Kiste das der Kilometerstand stimmt, das die Anzahl der Vorbesitzer hin haut (zumal bei den neuen "Datenschutzgesetzpapieren"), das da Ding wirklich unfallfrei ist.......

Das ganze selbstverständlich auf sein Risiko, weil den Aufwand für eine gründliche Untersuchung darf er natürlich nicht aufschlagen, er "verdient" ja so schon ohne Ende an der Karre für 1500,- Eus.:klatsch:

 

Danach noch mit dem Kunden rumschlagen weil der alle 4 Wochen auf der Matte steht und nicht begreift das Garantie und Gewährleistung zwei unterschiedliche Sachen sind und ein Auto mit 250000km auch evtl mal Öl schwitzt oder ´ne neue Kupplung braucht.....

 

Lest einfach mal in der Rubrik "Verkehr und Recht" nach....

 

 

Sprich nur Ärger für nichts, ich würde sowas auch nur an "Händler und Export" abgeben. Gewährleistung auf andere Art ausschließen darf der Händler nicht.

Muß der Interessent halt jemanden mitbringen der ein Gewerbe angemeldet hat und gut.

Das dabei (für kaputte Altautofreaks wie uns) interessante Stücke gar nicht mehr "nach vorne" kommen sondern gleich "hinten vom Hof" an gewerbliche Abnehmer oder die Jungs mit schwarzen Nummernschildern weggehen ist halt so.

Wenn ihr wüstet was da als Inzahlungnahme so auf Nimmerwiedersehen verschwindet....und 'Opa´n gibt sein gutesStück lieber dort für einen guten Abschlag beim Neuwagen ab als sich mit den "was ist letzter Preis" Freaks rumzuschlagen.

 

Das dabei natürlich wieder einige "lautere Kundschaft" drunter leiden muß weil man die Konsequenzen aus den Verhalten einiger Idioten ziehen muß ist halt in der Natur der Sache.

 

Ja du hast es genau beschrieben und das ist für uns E30 Freak`s so zum :cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:

Gruß Guido

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Der Händler kann dafür überhaupt nichts, sondern nur der "Gewähleistungswahn" und die "ich verklage alle, ich habe Rechtsschutz" Mentalität des deutschen "Verbraucher".

 

 

Triffst den Nagel auf den Kopf. Das eigentlich schlimme kommt aber erst, wenn man es weiterdenkt.

 

Er könnte das Auto ja als Bastlerfahrzeug verkaufen unter Ausschluß der Gewährleistung. Wenn beide, Käufer und Verkäufer, sich darüber einig sind und unterschreiben dass, sollte doch eigentlich alles gegessen sein. Schließlich akzeptieren beide als Erwachsene Menschen die Bedingungen. Das ein Handschlag für viele nichts wert ist, oK, aber ein Vertrag?

 

Jetzt aber geht irgendwas kaputt und der Käufer mit der beschriebenen Mentalität versucht natürlich einen Doofen zu finden, der was bezahlt, also wird der Händler erstmal wieder verklagt. Anstatt die Gerichte mit Bezug auf den Ausschluß der Gewährleistung die Klage pauschal ablehnen werden solche Klagen angenommen und verhandelt. Und zwar im Sinne des Verbraucherschutzes, weil man ja generell erstmal unterstellt, dass der böse Händler den armen Verbraucher ja über'n Tisch ziehen wollte. Das die alte Karre mit 250T km irgendwann aus der technischen Alterung heraus sowieso verreckt ist völlig bedeutungslos.

Die Gewährleistung bedeutet auch nicht, dass der Verbraucher sein Auto runderneuert kriegt, aber es macht dem Hdl. erstmal jeden völlig bescheuerten und überflüssigen Ärger, weil der Käufer nicht mehr das akzeptiert, was er unterschrieben hat und die Gerichte den geschlossenen Vertrag nicht akzeptieren.

 

Konkret heißt das aber auch, dass zwei gesunde, klar denkende Menschen (wovon einer Gewerbetreibender ist) in Deutschland keinen von Vertrag mehr machen können. Ich bestätige mit meiner Unterschrift meinen Willen, ein anderer schlägt ein, und dann kommt der Gesetzgeber und sagt halt, was Du willst interessiert nicht, nur wir, der Staat wissen, was gut für Dich ist.

 

Das ist für mich schlicht und einfache eine Entmündigung. Denn was ich als Verbraucher will und schriftlich akzeptiere ist völlig bedeutungslos. Das ganze unter dem Namen Verbraucherschutz.

 

Wem nützt das ganze? Nur der Industrie. Damit erreicht man immer mehr, dass kleinere Händler, die von solchen Autos gelebt haben oder die Leute, die sich mit dem Verkauf von Ersatzteilen über Wasser halten, verschwinden. Billige Autos gibt's nicht mehr, also bleibt dem Verbraucher letztlich nur, sich völlig überteuerte Autos mit incl. Leistungen, die er meist gar nicht will auf Pump zu kaufen.

 

Es lebe unsere Industrie und unsere Politik.

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Die "Händler" haben sich das ganze doch selbst zuzuschreiben.

Das Gesetz ist eingeführt worden, weil viele Käufer von Gebraucht-artikeln

(nicht nur Autos) Sachen verkauft wurden, bei denen von Anfang an klar war, dass sie es nicht mehr lange machen.

Ein Problem hast Du wenn "Otto Normalfahrer" sich einen schicken gebrauchten von seinem mühsam Ersparten kauft, um damit täglich zur Arbeit fahren zu können und der Händler ihm ne Gurke andreht, die nach ein paar Wochen verreckt.

Es haben nämlich Händler bei Fahrzeugen im Alter von 2-3 Jahren "ohne Gewährleistung" draufgeschrieben... und dann sind mal eben 10 bis 15000 Flocken flöten.

Ich glaube niemand darf seine Kunden so übervorteilen können, dass alle Nachteile beim Kunden leigen, wie es vorher der Fall war.

"Wir" wissen worauf wir uns einlassen, aber viele Leute wissen noicht mal wie ihre Motorhaube aufgeht und wollen ein Auto einfach nur fahren.

Für die ist dieses Gesetz gedacht.

Das "wir" ums Eck drunter leiden, weil niemend uns mahr unsere alten Lieblinge verkauft, tja..

Das Händler keine "alten" Gebrauchten verkaufen, hat übrigens nix mit "Angst vor Klagen" zu tun. Das einzige Kriterium ist der Preis!

Für 1000 in Zahlung nehmen, 1 Tag in der Werkstatt durch checken.

Ersatzteile einbauen, den Wagen monatelang auf dem Hof haben und dann

für max. 1500 wieder verkaufen können...

rentiert sich für die einfach nicht!

Allet für den 3er - allet für'n Club :smbmw:

KLICK zum 3er Club E21E30

KLICK zum Stammtisch Bremen

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Na ja schön und gut,aber bei den ganzen Wald und Wiesen Schotterplatz Fähnchenhändler wo nun die ganzen E30 zum verkauf rumlungern,kann man so ein wagen einfach kaufen ohne großen hick hack!

Aber der BMW Händler lies sich ja auf garnichts ein,und das sogar bei seinem eigenem produkt! Aber vieleicht hatte er schonmal sehr schlechte erfahrungen gemacht oder wie schon erwähnt von BMW selber ein bischen druck bekommen sowas nicht mehr zumachen!Ist ja jetzt auch egal ür mich wäre der BMW nichts mehr,aber echt schade wie die zeit vergeht,früher als neuwagen angepriesen und heute nur noch was für gurkenkäufer mit händler pass!

Gruß Guido

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@Beemer

 

Wer hat denn jemanden gezwungen ein Auto ohne Ausschluß von Gewährleisung zu kaufen? Er hätte doch zum nächsten gehen können der sie gibt.

 

 

Im übrigen bedeutet Gewährleistung nicht Garantie!!! und das checkt keiner. Die Gewähleistung ist lediglich die Zusicherung von Eigenschaften (Kilometerstand, Unfallfreiheit, Anzahl der Besitzer, Ausstattungsdetails, alles was halt auf dem Schild oder im Vertrag steht), bedeutet also keinesfalls das das Auto durchgecheckt oder in Ordnung ist wenn es nicht versprochen! wird. Das rafft aber der "RTL geschulte" Verbraucher nicht und er kommt erstmal mit´m Anwalt.

Ein schneller Gewinn von 50% (und das ist es nun mal wenn aus 1000,- am nächsten Tag 1500,- werden) wirst du wohl als Händler sonst kaum haben, erst recht nicht bei Neufahrzeugen, es lohnt sich also durchaus so ein Teil "durchzuschieben" aber nicht wenn damit jede Menge Ärger verbunden ist.

 

Jetzt geht das gleiche Teil halt genauso ohne Gewährleistung an "Gewerbe oder Export" über´n Tisch. Der Händler hat genau das selbe dranne und erpart sich den Ärger.

 

Mir wäre im übrigen nicht bekannt das seit diesem "Meilenstein des Verbraucherschutzes" auch nur ein Tacho weniger gedreht oder ein Unfall weniger verschwiegen wurde. Nichtmal das Erklären der Tachomanipulation zur Straftat was später erfolgte hat daran was geändert.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

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Ein schneller Gewinn von 50% (und das ist es nun mal wenn aus 1000,- am nächsten Tag 1500,- werden) wirst du wohl als Händler sonst kaum haben, erst recht nicht bei Neufahrzeugen, es lohnt sich also durchaus so ein Teil "durchzuschieben" aber nicht wenn damit jede Menge Ärger verbunden ist.

 

Die 50% klingen zwar erstmal gut, aber wenn ein Händler nen 5 Jahre alten Wagen verkauft, dann verdient er sicher mehr als 500€, auch wenns prozentual zum Wagenwert weniger ist. Und für de n kann er dann auch ne E+ Garantie geben, und ist im Schadensfall nicht der Dumme, der auf den Reparaturkosten sitzen bleibt.

 

Und bei der Gewährleistung ist nicht so einfach wie du schreibst. In den ersten 6 Monaten hat der Händler nachzuweisen, daß der Mangel bei Kauf nicht schon bestand. Mit den zugesicherten Eigenschaften hat das weniger zu tun. Zugesicherte Eigenschaften, die dann doch nicht erfüllt werden, kann man bei Privatverkäufen ebenso anfechten.

Und ein Händler hat auch eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Er kann sich also nicht nen Auto hinstellen und es als "ungeprüft" verkaufen.

 

Für Bastlerwagen gibts auch ne bestimmte Preisgrenze wie ein Gericht entschieden hat.

 

Und die Hinterhofhändler, die ohne Gewährleistung verkaufen, die kann man eh knicken, alles halbseiden....da wird dann halt der Name des Angestellten in den Vertrag geschrieben, damit es ein Privatverkauf wird....

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